BMJV reagiert auf sinkende Eingangszahlen: Bun­des­ge­richte sollen Rich­t­er­s­tellen abbauen

von Dr. Markus Sehl

06.08.2025

Schon länger beobachtet das BMJV sinkende Klagezahlen bei einigen Bundesgerichten. Nun soll es erste Konsequenzen für Stellen geben. Betroffen sind das BVerwG und der BFH. Der hat sogar schon zum August einen Senat aufgelöst.

Schon unter der Ampel-Regierung stand das Bundesjustizministerium (BMJV) mit den obersten Bundesgerichten im Austausch über einen möglichen Stellenabbau. Hintergrund sind sinkende Eingangszahlen zumindest an einigen Bundesgerichten. Das Ministerium hatte zudem eine größere Studie zu den Eingangszahlen der Instanzgerichte der Zivilgerichtsbarkeit in Auftrag gegeben, die 2023 fertiggestellt wurde.

Wie eine Sprecherin des BMJV auf LTO-Anfrage bestätigte, soll bis Ende 2026 beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und beim Bundesfinanzhof (BFH) "ein Abbau von Richterstellen erfolgen". Wie viele das sein werden, dazu gibt es noch keine Angaben. Der Stellenabbau soll dadurch erreicht, dass im Rahmen der Bundesrichterwahlen nicht mehr für alle Pensionierungen neue Richterinnen und Richter nachgewählt werden. Freigewordene Stellen können dann im Haushalt des BMJV abgebaut werden, wie das Ministerium auf Anfrage mitteilte. 

Die Entscheidung, welche Senat infolge des Abbaus von einer Schließung betroffen wäre, sei vom jeweiligen Gericht zu treffen.

Zum ersten Mal in seiner Geschichte wird beim BFH ein Senat aufgelöst

Einen ersten Stellenabbau hat es nun schon beim BFH gegeben. Dort werden in Zukunft nur noch 53 Richterinnen und Richter arbeiten. Zuletzt war die Zahl der Richterinnen und Richter von knapp 60 auf 55 gesunken.

Die Stellenreduzierung hat Folgen für die Senate. So hat der BFH seinen XI. Senat, zuständig für einen Teil der Umsatzsteuerverfahren, zum August aufgelöst. Die Fälle des aufgelösten XI. werden künftig vom V. und IX. Senat übernommen. Die Umsatzsteuerverfahren übernimmt der V. Senat, dem dadurch wieder die Bearbeitung für alle Umsatzsteuerverfahren obliegt. Die ebenfalls dem XI. Senat zugeordnete Materie des Bilanzsteuerrechts ist zukünftig dem IX. Senat zugewiesen.

"Die Reduzierung der Senate führt zu keiner Beeinträchtigung des effektiven Rechtsschutzes", sagte BFH-Präsident Hans-Josef Thesling. "Der BFH wird weiterhin in gewohnter und von den Steuerbürgerinnen und -bürgern erwarteter kompetenter Weise Recht sprechen."

Beim BFH sind die Eingangszahlen seit Jahren rückläufig. So gingen bei ihm im Jahr 2015 noch 2.632 Verfahren ein, 2024 waren es 1.744, ein Rückgang von rund 35 Prozent.

Stellenabbau beim BVerwG bis Ende 2026

Ähnlich sieht es beim BVerwG aus. Dort verzeichnet man einen Rückgang um rund 40 Prozent. 2015 waren es noch knapp 1.500 neue Verfahren, 2024 nur noch 987. Eine Sprecherin des BVerwG wollte auf LTO-Anfrage noch nicht sagen, ob und wie das Leipziger Gericht von den Plänen betroffen ist.

Wie es beim Bundesarbeitsgericht (BAG) weitergeht, ließ sich auf LTO-Nachfrage herausfinden. Auch dort sollen offenbar Stellen abgebaut werden. Das Gericht fällt ebenso wie das Bundessozialgericht (BSG) nicht in den Geschäftsbereich des BMJV, sondern in den des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Beide Gerichte konnten aber zuletzt stabile bzw. sogar wieder leicht steigende Eingangszahlen verzeichnen.

Und der Bundesgerichtshof?

Zu Plänen für den Bundesgerichtshof (BGH) ist noch nichts bekannt. Dort steigen die Eingangszahlen für Strafverfahren, während die der zivilrechtlichen Streitigkeiten stetig abnehmen. Immer wieder wird betont, dass alleine ein Blick auf die Zahlen nur bedingt Aussagen über die Belastung von Richterinnen und Richtern an den Gerichten treffen kann. So wird gerade in zivilrechtlichen Streitigkeiten auch betont, dass die Fälle komplexer und zeitaufwendiger werden. Welche Unterstützung gerade bei großen, aber gleichgelagerten Fällen in Zukunft der Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Unterstützung bringen kann, wird sich noch zeigen.

Was die zivilgerichtlichen Fallzahlen angeht, scheint bei den Bundesgerichten anzukommen, was der BMJV-Bericht 2023 für die unteren Zivilgerichte festgestellt hatte: Das Interesse an Gerichtsverfahren nimmt ab. Die Befragung von 7.500 Privatpersonen hatte ergeben, dass der hohe Aufwand, die Kosten der Rechtsverfolgung, die Verfahrensdauer und die Schwierigkeit, die Erfolgsaussichten abzuschätzen, die wichtigsten Gründe für einen Verzicht auf eine Klage darstellen. Auch die Anwaltschaft rate immer häufiger vom Gang zu Gericht ab, und zwar aus ähnlichen Gründen wie die Rechtssuchenden, so der Bericht.

Erhebliche Folgen hat das vor allem auf der Ebene der Eingangsinstanzen, vor allem für die Amtsgerichte in der Fläche, die sich mit Überlegungen zu Schließungen von Standorten in der Landesjustiz konfrontiert sehen.

Zitiervorschlag

BMJV reagiert auf sinkende Eingangszahlen: . In: Legal Tribune Online, 06.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57828 (abgerufen am: 09.12.2025 )

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