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Gesetzesänderung geplant: Hubig will Ext­re­misten vom Schöf­fenamt fern­halten

15.06.2026

Auf einem Formular der Schöffenvorschlagsliste liegt ein Kugelschreiber

Mit einer Gesetzesänderung will das Bundesjustizministerium verhindern, dass Verfassungsfeinde als Schöffen an Gerichten mitwirken. Bisher wird der Zugang zum Amt unterschiedlich streng geprüft. Foto: picture alliance / ZB | Sascha Steinach

Schöffen entscheiden an deutschen Gerichten über Schuld und Strafe mit. Seit Jahren warnen Justizbehörden vor einer rechtsextremen Unterwanderung des Ehrenamts. Nun kündigt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig eine Reform an.

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Rechtsextremisten sollen sich nicht in die Justiz einschleichen können. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigt deshalb eine Gesetzesänderung für Schöffenwahlen an. Anlass sind seit Jahren bestehende Sorgen, dass Extremisten gezielt versuchen könnten, Einfluss auf Gerichtsverfahren zu nehmen.

Wer Schöffe werden wolle, müsse sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, sagte Hubig dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Das wolle die Bundesregierung nun ausdrücklich gesetzlich klarstellen. Es gebe Hinweise darauf, dass sich zunehmend Personen für das Schöffenamt bewerben, die nicht mehr auf dem Boden der Verfassung stehen.

Zugleich kündigte die Ministerin Änderungen an den Wahlverfahren an. Man sehe etwa in Thüringen, wie der Rechtsstaat durch politische Blockaden unter Druck geraten könne. Es müsse sichergestellt werden, dass Richterwahlen nicht durch extremistische Parteien verhindert werden könnten. Für die Schöffenwahlen werde deshalb bald ein Regelungsvorschlag vorgelegt, um die Folgen möglicher Blockaden zu begrenzen.

Sorge vor gezielter Einflussnahme auf Gerichte

Die Diskussion über extremistische Schöffen beschäftigt die Justiz bereits seit mehreren Jahren. Vor der jüngsten bundesweiten Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 hatten rechte und rechtsextreme Gruppen ihre Anhänger ausdrücklich dazu aufgerufen, sich für das Ehrenamt zu bewerben. So warb etwa die rechtsextreme Gruppierung "Freie Sachsen" in sozialen Netzwerken für Bewerbungen, unter anderem um "den grünen Richter zu überstimmen, der bei Neubürgern wieder einmal kulturellen Strafrabatt geben will". Auch aus dem Umfeld von AfD, Querdenker-Szene und Ex-NPD (jetzt "Die Heimat") gab es entsprechende Aufrufe.

Schöffen wirken als ehrenamtliche Richter an Strafverfahren mit. Ihre Stimme zählt bei der Urteilsfindung grundsätzlich genauso viel wie die eines Berufsrichters. In bestimmten Konstellationen können Schöffen Berufsrichter sogar überstimmen. Entsprechend sensibel ist die Frage, wer dieses Amt ausüben darf.

In den vergangenen Jahren sorgten mehrere Fälle für Aufmerksamkeit. So musste das Landgericht Braunschweig Anfang 2024 eine Schöffin in einem laufenden Verfahren auswechseln, nachdem Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufgekommen waren. In Thüringen wurde eine Schöffin nachträglich ausgeschlossen, die zuvor als Aktivistin im rechtsextremen Milieu aufgefallen war. Der betroffene Strafprozess musste anschließend neu aufgerollt werden.

Verfassungstreue gilt schon heute

Ganz neu ist die Anforderung an Schöffen allerdings nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2008 klargestellt, dass Personen, bei denen berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue bestehen, nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden dürfen. Für Schöffen gelten insoweit dieselben verfassungsrechtlichen Anforderungen wie für Berufsrichter.

Als Problem gilt bislang vor allem die praktische Umsetzung. Die Auswahlverfahren liegen weitgehend in den Händen der Kommunen und Schöffenwahlausschüsse. Wie intensiv Bewerber überprüft werden, unterscheidet sich von Land zu Land. Teilweise werden Erklärungen zur Verfassungstreue verlangt, teilweise erfolgt eine Prüfung öffentlich zugänglicher Quellen oder eine Einbindung des Verfassungsschutzes.

Welche konkreten Änderungen das Bundesjustizministerium nun plant, ließ Hubig zunächst offen. Der entsprechende Gesetzentwurf soll nach ihren Angaben in Kürze vorgelegt werden.

xp/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

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Gesetzesänderung geplant: . In: Legal Tribune Online, 15.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60210 (abgerufen am: 10.08.2026 )

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