Es geht um Drogenhandel, illegalen Waffenverkäufe oder Geldwäsche. Kriminelle haben den Messengerdienst Encrochat für ihre Geschäfte genutzt. Inzwischen sind die Daten entschlüsselt und die StA Berlin rüstet sich für die Strafverfolgung.
Bei der Berliner Staatsanwaltschaft nehmen Jurist:innen die Arbeit in einer neuen Schwerpunktabteilung für sogenannte Encrochat-Verfahren auf. Bis zum Sommer soll das Team aufgestockt werden auf sieben Staatsanwältinnen und Staatsanwälte neben der Abteilungsleitung, wie Behördensprecher Martin Steltner der Deutschen Presse-Agentur sagte. Derzeit seien bei der Staatsanwaltschaft etwa 80 Ermittlungsverfahren anhängig im Zusammenhang mit entschlüsselten Daten des Messengerdienstes Encrochat.
Zehn Anklagen seien erhoben worden, neun davon beim Landgericht (LG) Berlin. Dort läuft derzeit unter strengen Sicherheitsvorkehrungen etwa ein Prozess gegen ein Mitglied eines bekannten arabischstämmigen Clans als Hauptangeklagter.
Die Verschlüsselungssoftware Encrochat wurde von der organisierten Kriminalität zur Abwicklung illegaler Geschäfte genutzt. Der Dienst galt wegen seiner aufwendigen Verschlüsselung als nicht zu knacken. Der Polizei in den Niederlanden und Frankreich gelang es dennoch im vergangenen Jahr, Millionen geheime Daten abzuschöpfen. Dies führte zu zahlreichen Verhaftungen in ganz Europa. Die Verwertung dieser Chats für die Strafverfolgung ist rechtlich nicht unumstritten.
"Encrochat"-Daten als Beweismittel zulässig
Mehrere Bundesländer stocken bei Polizei und Justiz das Personal auf. Wie etwa beim LG Leipzig soll es auch beim LG Berlin künftig neue Strafkammern geben, um die Encrochat-Verfahren zu verhandeln. Bei der Berliner Polizei sind noch mehr als 700 Ermittlungsverfahren zu entschlüsselten Daten des Messengerdienstes anhängig, wie der Senat in einer Antwort auf eine Linken-Anfrage mit Stand 18. November 2021 mitgeteilt hatte.
Das LG Berlin hatte mit einer Entscheidung zu den Encrochat-Daten aus dem Juli 2021 für Aufsehen gesorgt. Die Überwachung sei ein nicht gerechtfertigter Eingriff in das Telekommunikationsgrundrecht aus Art. 10 Grundgesetz (GG) und in das sogenannte IT-Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG., stellten die Berliner Richterinnen und Richter im Vergleich zu anderslautenden obergerichtlichen Entscheidungen fest. Das Kammergericht (KG) hob den Beschluss kurze Zeit später allerdings wieder auf.
Meistens geht es in den verdächtigen Chats mutmaßlich um Drogenhandel, oft auch um Handel mit Waffen oder Kriegswaffen wie Maschinenpistolen, außerdem um Geldwäsche. Die Berliner Polizei wertete demnach 1,64 Millionen Datensätze aus Textnachrichten, Sprachnachrichten, Fotos und Videos von den entschlüsselten und abgehörten Smartphones aus.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Staatsanwaltschaft Berlin: . In: Legal Tribune Online, 04.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47111 (abgerufen am: 09.12.2024 )
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