6/7 Arbeitende Mitfahrer glücklich gemacht
Wenn man für eine vom Arbeitgeber beauftragte Fahrt in ein Auto steigt und sich auf den Rück- oder Beifahrersitz setzt, kann das Arbeitszeit sein. Das hat der EuGH in einem Fall aus Spanien entschieden (Urt. v. 09.10.2025, Az. C 110/24). Die Luxemburger Richter:innen legten dazu Art. 2 der Arbeitszeitrichtlinie aus, wonach Arbeitszeit jede Zeitspanne ist, während der ein Arbeitnehmer "arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt". Diese Entscheidung ist besonders relevant für Arbeitnehmer, die keinen festen Arbeitsort haben. Was das Bundesarbeitsgericht mit dieser Entscheidung noch anfangen wird, bleibt abzuwarten.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58919 (abgerufen am: 19.02.2026 )
Infos zum Zitiervorschlag