5/7 Abgasskandal weiter abgearbeitet
Die (rechtlichen) Dimensionen des Abgasskandals sind auch im Jahr 2025, sozusagen dem zehnten "Jubiläumsjahr" des Skandals, nochmal deutlich geworden. Der EuGH musste entscheiden, ob VW von seiner Haftung für den Einbau von unzulässigen Abschalteinrichtungen befreit ist, weil dafür eine Genehmigung des Kraftfahrtbundesamts vorgelegen hat. Die Antwort: Nein (Urt. v. 01.08.2025, Rs. C-666/23). Die EG-Typgenehmigung bedeute nämlich nicht zwangsläufig, dass die Abschalteinrichtung zulässig sei – und wie sonst sollten Fahrzeugkäufer:innen Schadensersatz erhalten können? Dieser Auffassung war auch schon der Bundesgerichtshof (BGH), der EuGH bestätigte sie nun.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58919 (abgerufen am: 18.02.2026 )
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