4/7 Streit mit Polen fortgeführt
Was dürfen die nationalen Gerichte und was darf der EuGH? Wenn es um Unionsrecht geht, kann das ein ziemliches Gerangel geben zwischen den obersten Gerichten der Mitgliedstaaten und dem obersten EU-Gericht. Auch das Bundesverfassungsgericht hat da schon mitgemacht – unter dem Begriff "Ultra Vires" sollten alle Examenskandidat:innen etwas verstehen. Das Knifflige: Der EuGH selbst entscheidet, was er darf und was nicht.
Das hat zum Ende des Jahres der polnische Verfassungsgerichtshof zu spüren bekommen. Er habe gegen tragende Grundsätze des Unionsrechts verstoßen, weil er die Rechtsprechung des EuGH missachtet habe (Urt. v. 18.12.2025, Az. C-448/23). Das hat der EuGH selbst entschieden. Das polnische Gericht sei nicht mehr unabhängig und unparteiisch. Das sind deutliche Worte – der EuGH lässt den Streit zwischen den Gerichten weiter eskalieren, der schon vor zehn Jahren mit der umstrittenen polnischen Justizreform seinen Anfang genommen hat.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58919 (abgerufen am: 17.02.2026 )
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