LTO-Recherche: So viele Staats­an­wälte und Richter fehlen in Deut­sch­land wir­k­lich

von Dr. Markus Sehl

26.05.2026

Eine Million offene Strafverfahren – der Druck in der Justiz ist hoch. Eine LTO-Umfrage zeigt: Staatsanwälte fehlen so gut wie überall, an den Gerichten sieht es besser aus. Und: Wir wissen erstaunlich wenig darüber, wie es der Justiz geht.

Von der deutschen Justiz heißt es, sie sei überlastet. Und das eigentlich schon immer. Aber was bedeutet das, wie schlimm steht es wirklich? Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und der Deutsche Richterbund fordern eindringlich 2.000 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte. Aber wie kommt diese Zahl zustande und entspricht sie der Lage?

Eine LTO-Justizumfrage in allen Bundesländern zeigt: Bei den Staatsanwaltschaften fehlt es spürbar an Personal, mit zum Teil dramatischer Mehrbelastung. Bei den ordentlichen Gerichten sieht es hingegen deutlich entspannter aus.

Wie lässt sich die Belastung der Justiz überhaupt messen? Dafür gibt es ein Personalbedarfberechnungssystem, kurz Pebbsy oder noch schöner: Pebb§y. Entwickelt haben das Wirtschaftsprüfer im Auftrag der Justiz. Es funktioniert so: Die Aufgaben von Richtern und Staatsanwälten werden systematisiert und für jede Aufgabe wird eine durchschnittliche Bearbeitungszeit festgelegt. Ein Staatsanwalt hat für eine allgemeine Strafsache wie Diebstahl oder Betrug 95 Minuten Zeit. Ein Richter beim Amtsgericht für einen Verkehrsunfall 239 Minuten. Je nachdem wie viele der jeweiligen Verfahren eingehen, ergibt sich dann ein Gesamtzeitbedarf, damit die Arbeit erledigt werden kann.

LTO hat nach dem Deckungsgrad gefragt, also: Ist die anfallende Arbeit mit den Richtern und Staatsanwälte im Dienst derzeit zu stemmen?

Solide Lage an Straf- und Zivilgerichten, rund 1.000 Staatsanwälte fehlen

Die gute Nachricht vorweg, bei den Richterinnen und Richter an den Straf- und Zivilgerichten sieht die Lage bemerkenswert solide aus. Die meisten Länder liegen über 100 Prozent Deckung, die "schlechtesten" Werte liegen nur knapp unter 100 Prozent. Brandenburg (109 Prozent), Berlin (108 Prozent), das große NRW (106 Prozent), Rheinland-Pfalz (103 Prozent), Baden-Württemberg (103 Prozent), Hessen (100 Prozent). Bayern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen liegen alle nur wenige Prozente darunter. Sachsen-Anhalt übermittelte auf Anfrage keine Zahlen, sondern lässt nur wissen, bei den Richtern sei man gut ausgestattet. Aus Thüringen kam keine Antwort. Also alles in allem: An Richtern fehlt es in Deutschland nicht.

Anders sieht es bei den Staatsanwaltschaften aus. Bundesweit tun sich Lücken auf. Unter den großen Flächenländer ist die Lage in Bayern und Baden-Württemberg noch ganz gut, da liegt die Deckung bei 90 Prozent. Bayern hält die Deckungszahl nicht vor, der Freistaat teilt mit, die Belastung pro Kopf liege bei 1,04; ein Staatsanwalt muss also im Landesschnitt etwas mehr übernehmen, als seine Stelle eigentlich vorsieht. Das lässt darauf schließen, dass Bayerns Deckung knapp unter 100 Prozent liegt. Die beiden Länder hatten in den letzten Jahren aus eigener Initiative viele neue Justizstellen geschaffen, vor allem auch bei der Staatsanwaltschaft aufgerüstet.

Auch das eher kleine Land Brandenburg ist gut dabei: Die Deckung lag 2025 bei 92,79 Prozent. Auch das gerne belächelte Berlin meldet 95 Prozent bei der Staatsanwaltschaft. Rheinland-Pfalz lieg bei 93 Prozent. Sachsen verweist auf 89 Prozent bei seinen Staatsanwaltschaften, dort fehlen damit aktuell rund 55 Staatsanwälte.

In der größten Landesjustiz Deutschlands, in Nordrhein-Westfalen liegt die Quote dann schon nur noch bei 85 Prozent. Die fehlenden 15 Prozent Abdeckung im großen Justizland NRW bedeutet dann 200 fehlende Staatsanwälte. Schleswig-Holstein verzeichnet 85 Prozent. Es folgen Mecklenburg-Vorpommern (81,3 Prozent), Niedersachsen (79 Prozent), Hessen (76 Prozent), Sachsen-Anhalt lässt wissen, es "wird daran gearbeitet".

Überschlägt man die mitgeteilten Zahlen kommt man auf ein Defizit von etwa 1.000 Staatsanwälten bundesweit.

Der Deckungsgrad gibt Auskunft über die tatsächlich fehlenden Richter und Staatsanwälte. Für Bundesländer, die kaum unbesetzte Stellen haben, gibt der Grad auch eine Auskunft über den Bedarf an Stellen und die Auslastung. Dann gibt es andere Länder, die haben genug Stellen aber nicht genug gute Bewerber, und Länder, bei denen es an beidem fehlt. Die meisten und vor allem die "großen" Bundesländer haben wenig oder so gut wie keine Vakanzen.

Heißt: Damit fehlen laut den aktuellen Zahlen rund 1.000 neue Juristenstellen. Und damit also nur die Hälfte von dem, was Bundesjustizministerin und Richterbund als Verstärkung fordern. Wie die auf die exakte Forderung von 2.000 zusätzlichen Stellen kommen – offengelegt wird das nicht. Der Richterbund verweist auf regelmäßige Abfragen in der Justiz, eine zahlenmäßige Übersicht stellt er nicht zur Verfügung.

Dabei ist auch klar: Eine ganz nüchterne Pebbsy-Rechnung wird zu kurz greifen, und das liegt daran, wie gut oder schlecht sich mit den Justizzahlen die echte Belastung messen lässt. Und was auf die Justiz in naher Zukunft an Arbeit zukommt.

Warum wissen wir so wenig über die deutsche Justiz?

Die Justizzahlen sind mit Vorsicht zu genießen. Und das ist auch gleich ein erstes großes Problem der deutschen Justiz: Wie überlastete die Justiz ist, dem kann man sich nur annähern. So werden bei der Pebbsy-Belastung nur die neu eintreffenden Verfahren mit dem Wochenarbeitsstunden der Richter und Staatsanwälte verrechnet. Nicht aber die angestauten Aktenberge aus der Vergangenheit, die heute auch noch abgearbeitet werden müssen. Zudem werden die Zahlen in den Ländern zu uneinheitlichen Stichtagen erhoben.

Hinzu kommt, die letzten Standardwerte der Pebbsy-Belastungsrechnung dürften veraltet sein, sie stammen aus dem Jahr 2014. Zwischenzeitlich beschäftigen neue Phänomene wie die Diesel-Masseverfahren die Justiz. Derzeit wird eine Neuberechnung vorbereitet, sie soll 2027 erfolgen.

Die Rechtsprofessorin Anne Sanders hat den einzigen Lehrstuhl in Deutschland, der auch "Justizforschung" als Auftrag hat. Sanders kritisiert etwa in einer kürzlich veröffentlichten Studie für die Friedrich-Ebert-Stiftung, wie wenig wir empirisch über die Justiz wissen und wie wenig Deutschland im Vergleich zum Ausland für die Justizforschung tut. Sanders spricht sich für eine neue Forschungsstelle aus, die zentral und umfassend Justizdaten auswerten kann, am besten in enger Kooperation mit den Gerichten.

Werden 2.000 neue Richter und Staatsanwälte gebraucht?

Eine weitere Einschränkung der Pebbsy-Belastungszahlen: Sie bilden nur einen wahrscheinlich schon veralteten Ist-Zustand ab. Entwicklungen, mit denen sich die deutsche Justiz in den kommenden Jahren konfrontiert sieht, sind nicht eingepreist: Pensionierungswelle, verschärfter Arbeitsmarkt für Nachwuchsjuristen, Klägerinnen und Kläger, die auf eigene Faust mit KI erstellte umfangreiche Schriftsätze an die Gerichte schicken.

Wenn Bundesjustizministerin Hubig und die Justizverbände 2.000 neue Stellen für die Justiz fordern – dann klingt das mit Blick auf das aktuelle zahlenmäßige Defizit von 1.000 fehlenden Staatsanwälte und einigen Richtern großzügig, mit Blick auf zukünftige Entwicklungen aber wohl nicht überzogen. Wenig überraschend: Wo üppig Justizstellen gefordert werden, da keine Kritik aus der Justiz.

Bei allen Diskussionen um die fehlenden Richter und Staatsanwälte, gerät schnell aus dem Blick, dass Justiz nur "läuft", wenn es auch genug Geschäftsstellenmitarbeitende, Wachtmeister, den mittleren Servicedienst gibt. In der LTO-Umfrage beschreiben so gut wie alle Bundesländer die Bewerberlage als mindestens angespannt.

Wenn Staatsanwälte nur noch hoffen, dass nichts schief geht

Zahlen sind das eine. Welche Folgen aber ein paar Prozent Abdeckungsdefizit für die Belastung der Richter und Staatsanwälte im Arbeitsalltag haben, das zeigt folgendes Rechenbeispiel. Fehlen etwa in Mecklenburg-Vorpommern derzeit bei Deckungsgrad 80 Prozent rund 40 Staatsanwälte, dann schlägt sich das in einer Pro-Kopf-Belastung von rund 1,5 nieder. Das heißt eine Vollzeitkraft muss je nach Abdeckung am Standort das Pensum von bis zu 1,5 Vollzeitkräften stemmen, wie der dortige Richterbund vorrechnet.  Zum Vergleich, in Bayern liegt der Wert bei 1,04.

Hört man sich auf dem alle drei Jahre stattfindenden Richter und Staatsanwaltstag in Weimar an der "Basis" um, dann wird die Belastung in der Staatsanwaltschaft als kritisch empfunden. Vor allem für Berufseinsteiger ohne Spezialzuständigkeit, die das "Massengeschäft" bewältigen müssen, hunderte Fälle auf dem Tisch haben. Es fallen Sätze wie, man führe keine Ermittlungen mehr, man sehe nur zu, dass in den Verfahren nicht so richtig was schief gehe. Sprich, keine schlimmen Fehler passieren, keine Fristen gerissen, nichts Gravierendes übersehen wird.

Bundesjustizministerin Hubig erinnerte daran, dass in den Staatsanwaltschaften eine Million offene Strafverfahren liegen. "Das ist ein neuer negativer Rekord." Hubig sprach von "enormer Arbeitslast und einem enormen Arbeitsdruck". Der Deutsche Richterbund wertet das als Sicherheitsrisiko. Wo Staatsanwälte eigentlich ermitteln müssten, würden aus Zeitgründen Fälle einfacher oder mittlerer Kriminalität eingestellt, warnt Geschäftsführer Sven Rebehn gegenüber LTO. 2024 hätten Gerichte bundesweit mehr als 60 dringend Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen müssen, weil deren Strafverfahren nicht schnell genug bearbeitet werden konnten. In vielen Strafverfolgungsbehörden müssten heute drei Kolleginnen und Kollegin die Arbeit von vier Ermittlern machen.

Tatsächlich sind in den letzten fünf Jahren die Verfahrenszahlen stark gestiegen. Noch 2020 gab es laut Statistischem Bundesamt rund 700.000 offenen Strafverfahren. In den Jahren davor waren die Zahlen auf diesem Niveau weitgehend konstant geblieben.

Braucht es immer mehr Richter und Staatsanwälte – oder etwas anderes?

Der Bund hat mit den Ländern bis 2021 einen Pakt für den Rechtsstaat umgesetzt, der Bund schoss eine Anschubfinanzierung zu, die Länder verpflichteten sich 2.000 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte zu schaffen. Am Ende wurden es sogar 2.700 neue Stellen. Aber nur wenige Jahre später braucht es offenbar schon wieder einen neuen Pakt, der Bund will die Länder mit einer erneuten Investition motivieren, weitere 2.000 Stellen zu schaffen.

"Dass es so kurz nach dem Auslaufen des ersten Pakts, schon wieder einen neuen braucht, ist vielleicht Ausdruck dafür, dass ein Pakt gar nicht das richtige Mittel ist", gibt der Landesvorsitzende des Richterbundes in Brandenburg, Stephan Kirschnick, zu Bedenken. Vielleicht zeige sich, dass es eine dauerhafte finanzielle Förderung des Bundes geben sollte, und zwar auch gegen Zusagen auf der Stellenseite.

Warum die Forderung, nach immer mehr Richtern, den Blick auf strukturellen Reformbedarf in der Justiz verstellt, hatte kürzlich der Amtsrichter Christian Bruns kritisiert und vorgeschlagen, gezielt mehr vorhandenes Potential in der Justiz entfesseln und Anreize für zusätzliche Aushilfeeinsätze zu schaffen, um anderswo Entlastung zu schaffen. In diese Richtung gehen Erste-Hilfe-Maßnahmen für die stark belastete Staatsanwaltschaft, wie sie der Richterbundvorsitzende Mecklenburg-Vorpommerns, Moritz Thielicke, vorschlägt. Damit Kolleginnen und Kollegen an besonders belasteten Standorten aushelfen, brauche es eine Unterstützungszulage.

Anfang Juni treffen sich alle Justizministerinnen und -minister in Hamburg, Ende Juni steht die nächste Ministerpräsidentenkonferenz an. Es sind die nächsten Wegmarken, um eine Einigung für einen "Pakt für den Rechtsstaat" zu erzielen.

Warum ist heute mehr "Justizkrise"?

Auch schon in den 1970 bis in die 1990er Jahren gab es hohe Belastungen; mit der RAF, der Wiedervereinigung, außerordentliche Herausforderungen für die Justiz. Auch schon damals wurde über "lange Verfahrensdauern", "Großverfahren" und nötige Reformen diskutiert. Jede Zeit hat ihre Krisen und die kommen auch bei der Justiz an.

Bei den Staatsanwaltschaften zeichnet sich derzeit ein Trend einer andauernden Überlastung im Justizalltag ab. Staatsanwaltschaften begründen das mit aufwendigeren Verfahren, Geldwäsche, Straftaten wie Betrug über das Internet, hohen Fallzahlen von Kinderpornografie im Netz. Staatsanwälte müssen sich durch umfangreiches digitales Fallmaterial kämpfen. Während auf der anderen Seite die Digitalisierung der Justiz nur sehr eingeschränkt freigeschaltet wird, um ihre Arbeit zu erleichtern.

Letztlich ist die Frage nach der Belastung nicht nur eine nach den Arbeitsbedingungen der Menschen in der Justiz. Der Rechtsstaat bewährt sich auch über das Vertrauen, das Bürgerinnen und Bürger der dritten Gewalt entgegenbringen.

Eine Überlastung der Staatsanwaltschaften fällt da besonders ins Gewicht. In der täglichen Arbeit geht es dort um eine glaubwürdige und maßvolle Ausübung des staatlichen Strafmonopols und besonders empfindlich um die Wahrung von Grundrechten.

Zitiervorschlag

LTO-Recherche: . In: Legal Tribune Online, 26.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60044 (abgerufen am: 10.06.2026 )

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