Justizministerin will gegen Linie des Landesverfassungerichts klagen: Sachsen wehrt sich gegen Jura-Ext­re­misten-Tou­rismus

von Dr. Markus Sehl

05.12.2025

Sachsen will extremistische Bewerber von der juristischen Ausbildung abhalten. Dazu greift das Land die Rechtsprechung des eigenen Verfassungsgerichtes an – und setzt auf das Bundesverfassungsgericht.

Es ist eine tragische Geschichte mit Sachsen. Das Land hatte 2021 sich als eines der ersten Bundesländer Gedanken gemacht, wie es Extremisten von der juristischen Ausbildung im Freistaat fernhalten kann. Dazu hatte es auch das entsprechende Gesetz geändert. Nach § 8 Bas. 3 Nr. 3 Juristenausbildungsgesetz, ist der Vorbereitungsdienst in der Regel zu versagen, wenn "die Bewerberin oder der Bewerber die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft." Sachsen schien damit erst einmal gut gerüstet. Aber der Vorstoß ging nach hinten los. Ein Bewerber mit rechtsextremem Hintergrund klagte und griff auch die neue Regelung an. 

Sein Fall erreicht Ende 2021 das Sächsische Verfassungsgericht. Dessen Beschluss machte dem politischen Vorstoß einen Strich durch die Rechnung. Die Richterinnen und Richter befanden, die neu eingeführte Zugangshürde sei eng auszulegen: Nur wer die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft, kann demnach ausgeschlossen werden. Ohne relativ aktuelle Straftaten, kein Ausschluss von Extremisten vom Referendariat. Das Gericht argumentierte mit der Zugangssperre zur Anwaltschaft in der Bundesrechtsanwaltsordnung. Da es dort ebenfalls auf Straftaten ankommen, um die Zulassung zu verweigern, könne der Zugang zum Referendariat für Bewerber nicht strenger gefasst werden.

Eine Auslegung, die rechtlich auch nicht völlig abwegig war. Zumal es zu diesem Zeitpunkt 2022 noch nicht viele Gerichtsentscheidungen zu der Rechtsfrage um Zugangshürden fürs Referendariat gab. Das Bundesverwaltungsgericht erteilte dieser Rechtsauslegung aber unterdessen eine Absage.

Eine Rechtsprechung wie ein Fluch

Es stellte sich heraus, es ist eine Rechtsprechung, die wie ein Fluch über der sächsischen Juristenausbildung liegt. Denn die Verwaltungsgerichte sind in Sachsen wegen § 14 Abs. 2 Satz 2 Sächsisches Verfassungsgerichtshofsgesetz (SächsVerfGHG) streng an die Rechtsauslegung durch das Landesverfassungsgericht gebunden. Sie erlangte dadurch sogar Gesetzeskraft. 

Zähneknirschend folgen seitdem die Verwaltungsgerichte und lassen Bewerber mit (rechts)extremistischen Hintergrund in die staatliche Ausbildung – und damit auf den Weg Volljuristen zu werden.

Längst zeichnet sich ein Pull-Effekt ab, Jurastudierende, die anderswo Zulassungsschwierigkeiten bekommen (könnten), bewerben sich in Sachsen, das nun als "Refugium für Extremisten" gilt. Ihre Chancen stehen bislang gut. Unlängst hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen den Freistaat verpflichtet, einen jungen Mann zuzulassen, der Unterstützer der rechtsextremen Szene war.

Aus Sachsen nach ganz Deutschland

Die Skurrilität der bundesweit uneinheitlichen Rechtslage, zeigt der Fall von Matthias B., engagiert erst bei NPD, dann einer Neonazi-Kameradschaft, dann in der rechtsextremen Kleinstpartei III. Weg. Der Mann wurde in Bayern als Referendar abgelehnt, was Gericht bis hoch zum Bundesverwaltungsgericht bestätigten. In Sachsen musste er wegen der dortigen Rechtslage aber ausgebildet werden. Nur um sich dann erfolgreich wieder in Bayern als Rechtsanwalt zulassen zu können. 

Die sächsische Justizministerin will sich nun nach Kräften dagegenstemmen. "Wir werden alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten nutzen, um zu verhindern, dass das Rechtsreferendariat in Sachsen ein Zufluchtsort für Verfassungsfeinde wird", sagte Justizministerin Constanze Geiert (CDU) zu LTO.

Sachsens Justizministerin setzt auf das Bundesverfassungsgericht

Die Ministerin will den Fall des Bewerbers, den das OVG Bautzen zugelassen hat, nutzen, um die verfahrende Rechtslage in Sachsen vors Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu bringen. 

Gegen den jüngsten Beschluss des OVG Bautzen wurde bereits Anhörungsrüge erhoben, um das Gericht zu einer Abänderung seiner eigenen Entscheidung zu bewegen. Sollte dem nicht entsprochen werden, wird das Ministerium mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe versuchen, eine Ausbildung des Bewerbers im juristischen Vorbereitungsdienst zu verhindern. Rügen kann das Land natürlich keine Freiheitsgrundrechte, es sieht eine Verletzung in den sogenannten Justizgrundrechten aus Art. 101 und Art. 103 Grundgesetz, das Recht auf rechtliches Gehör und den gesetzlichen Richter. Offenbar wird damit gerechnet, dass Sachsens Verwaltungsgerichte dann mit dem BVerfG im Rücken sich doch gegen die Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts stellen.

Außerdem bereitet das sächsische Justizministerium nach eigenen Angaben eine abstrakte Normenkontrolle vor. Gegenstand dieses Antrags beim Bundesverfassungsgericht soll die Auslegung der einschlägigen Vorschriften des Juristenausbildungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof aus dem Jahr 2022 sein. Ziel sei es, den Karlsruher Richtern die Möglichkeit zu geben, klarzustellen, dass die Auslegung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs nicht der geltenden Rechtslage im Bundesrecht entspricht und somit die umstrittene Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs korrigiert oder mindestens überprüft werden kann. 

Die abstrakte Normenkontrolle vor dem BVerfG kann unter anderem von einer Landesregierung erhoben werden, dafür reichen Zweifel aus, ob die Ausbildungsgesetznorm in der Auslegung durch das sächsische Verfassungsgericht mit dem Grundgesetz in Einklang steht. Es braucht einen Kabinettsbeschluss der Landesregierung, der könnte Ende dieses oder Anfang nächstes Jahr stehen.

Gesetzesänderungen in Sachsen und im Bund?

Außerdem will die Justizministerin die Gesetzeslage ändern. "Wir werden dem Sächsischen Landtag zügig eine entsprechende Gesetzänderung vorschlagen, um in Sachsen etwaige Rechtslücken beim Schutz der Justiz vor Verfassungsfeinden zu schließen", so Geiert zu LTO.

Die Extremistenklausel im JAG soll der Regelung im Nachbarland Thüringen angeglichen werden. Dort hatte Ende November der Thüringer Verfassungsgerichtshof bestätigt die Verfassungskonformität dieser Regelung bestätigt. Danach können Personen auch dann von der Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst ausgeschlossen werden, wenn sie sich zwar in nicht strafbarer Weise, aber mit einigem Gewicht gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung wenden bzw. engagieren.

In Sachsen regiert derzeit eine Minderheitsregierung aus CDU und SPD ohne eigene Mehrheit im Landesparlament. Für die Gesetzesänderung braucht es also Unterstützung anderer Fraktionen im Landtag. Gut vorstellbar, dass die von Grünen und Linken kommen kann. 

Das sächsische Justizministerium sorgt sich auch um die zersplitterte Rechtslage von Land zu Land. Deshalb will Ministerin Geiert auf eine bundeseinheitliche Regelung hinwirken. Dazu soll die Regelung über den juristischen Vorbereitungsdienst im Deutschen Richtergesetz (§ 5b), ein Bundesgesetz, im Sinne der entsprechenden "Muster"-Vorschrift im Thüringer JAG angepasst werden. 

Zitiervorschlag

Justizministerin will gegen Linie des Landesverfassungerichts klagen: . In: Legal Tribune Online, 05.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58802 (abgerufen am: 15.01.2026 )

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