Sachsen-Anhalt kann Justizstellen nicht besetzen: "Wir sind nicht kon­kur­renz­fähig"

19.08.2019

Sachsen-Anhalt sucht dringend Personal im Justizbereich - vom Richter über den Staatsanwalt bis zu Bediensteten in den Gefängnissen. Der Haushaltsplan sieht die Stellen vor, das Land kann aber viele davon nicht besetzen.

Die Justiz in Sachsen-Anhalt hat Mühe, ausreichend Personal zu finden. Von 3.376 im Haushaltsplan vorgesehenen Stellen in Gerichten und Staatsanwaltschaften blieben bis zur Jahresmitte 266 frei, also rund acht Prozent. Das geht aus der Antwort des Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken-Landtagsabgeordneten Eva von Angern hervor.

Ein Blick auf die Situation bei den Richtern, Staatsanwälten und Wirtschaftsreferenten zeigt, dass von 854 Stellen 78 frei sind. Bis zum Jahresende will das Land bis zu 50 zusätzliche Richter und Staatsanwälte einzustellen. Im ersten Halbjahr sind es 16 gewesen, fünf weitere kamen laut Ministerium bis Ende Juli hinzu.

Seine Sorge hat erst kürzlich der Bund der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt in einem Brief an Justizministerin Anne-Marie Keding zum Ausdruck gebracht. In den kommenden Jahren erreichten viele Beschäftigte die Altersgrenze und gingen in den Ruhestand, so die Vereinigung. Das habe das Ministerium zwar erkannt und versucht gegenzusteuern, sagte eine Sprecherin des Landesverbandes. Es müsse aber noch mehr getan werden. So sollten etwa eingestellte Proberichter schnell fest verplant werden, um Kammern verfassungsgemäß besetzen zu können.

Hohe Arbeitsbelastung an den Gerichten

Auch eine angemessene Besoldung sieht der Richterbund als wichtigen Anreiz. Bislang liege das Land bundesweit im Mittelfeld. Man konkurriere aber sowohl mit anderen Bundesländern wie auch mit anderen akademischen Bereichen.

Bis 2030 scheiden laut Justizministerium mehr als die Hälfte aller Bediensteten aus Altersgründen aus. Viele waren Anfang der 1990er Jahre eingestellt worden und werden nun pensioniert. Um den Übergang gut zu gestalten und Wissen gut weiterzugeben, plant das Land bis 2030 mehr Neueinstellungen als eigentlich nötig wären. Später solle die Zahl der Stellen dann wieder abnehmen.

Die Linke-Rechtspolitikerin von Angern verweist auf die aktuell hohe Arbeitsbelastung für die Beschäftigten an den Gerichten wie auch im Strafvollzug. Ein Signal dafür sei der hohe Krankenstand: Je nach Gericht habe dieser im vergangenen Jahr bei durchschnittlich zwischen 16 bis 27 Tagen gelegen. Bei den Beschäftigten in den Gefängnissen fielen der Statistik des Ministeriums zufolge fast 43 Krankentage pro Jahr an, die Tendenz hält an: Im ersten Halbjahr 2019 waren es 23. Im Justizministerium selbst habe die durchschnittliche Zahl der Krankentage im vergangenen Jahr bei fast 21 gelegen.

Mehr Referendare für den Staatsdienst

"Wir müssen schauen, wie wir von der Belastung runterkommen", sagte von Angern. Sie sieht neben mehr Einstellungen eine mögliche Entlastung in der elektronischen Akte. Abläufe könnten beschleunigt werden, Brandenburg sei in dem Bereich weiter. In Sachsen-Anhalt würden derzeit gleich mehrere Exemplare von dem gedruckt, was elektronisch bei den Gerichten eingeht.

Mit Blick auf die Personalgewinnung sagte von Angern: "Wir sind nicht konkurrenzfähig." Die Werbung etwa für Referendariate in Sachsen-Anhalt müsse gezielter und klüger platziert werden, längst stünden die Bundesländer in Konkurrenz zueinander.

Das Ministerium bemüht sich nach eigenen Angaben stärker um den Nachwuchs. Referendare, die voraussichtlich die Einstellungsvoraussetzungen für den Richter- und Staatsanwaltsdienst erfüllen würden, erhielten schon zwischen der schriftlichen und mündlichen Prüfung eine Einstellungszusage. Sie müssten dazu beim Vorstellungsgespräch überzeugen - und später die mündliche Abschlussprüfung bestehen.

Es werde auch mehr geworben: "Wir wollen jetzt auch verstärkt in der Öffentlichkeit für ein Referendariat in Sachsen-Anhalt werben, etwa mit Flyern, die derzeit in Vorbereitungen sind", erklärte das Ministerium.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Sachsen-Anhalt kann Justizstellen nicht besetzen: . In: Legal Tribune Online, 19.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37109 (abgerufen am: 09.12.2024 )

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