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"Mir bleibt nur die Flucht nach vorne": Richter, der sich als Anwalt ausgab, wehrt sich vor Gericht

von Dr. Markus Sehl und Jakob Becker

24.02.2026

Ein Mann in braunem Mantel geht am Landgericht Bielefeld vorbei. Gerichtsschild und Umgebung sind sichtbar.

Dem angeklagten Richter droht bei rechtskräftiger Verurteilung Verlust des Richteramtes / Foto: picture alliance/dpa | Friso Gentsch

Das LG Bielefeld beschäftigt ein rätselhafter Justizfall: Ein Amtsrichter soll plötzlich Anwaltsschreiben verschickt und Gebühren eingestrichen haben. Im Strafprozess steht auch seine Zukunft als Richter auf dem Spiel.

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Bevor der Prozess beginnt, steht der Angeklagte Klaus Fastkamp auf und schließt selbst die Tür des Gerichtssaal 4. Er schaut im Saal herum, so jetzt kann es losgehen. Die Gerichtsprotokollantin blickt verwundert auf. Die 11. Strafkammer des Landgerichts Bielefeld hat es mit einem besonderen Angeklagten zu tun. Fastkamp ist eigentlich selbst Richter an einem Amtsgericht im Harz, zuständig für Familienrechtstreitigkeiten. Fastkamp heißt eigentlich anders, sein richtiger Name und das Amtsgericht sind LTO bekannt.

Über ein Jahr lang soll sich Fastkamp neben seinem Richterjob als Rechtsanwalt ausgegeben haben. Es entstehen Schreiben für seine "Mandanten" an Banken und Sparkassen, er korrespondiert und telefoniert mit dem Gericht. Er rügt angebliche Datenschutzverstöße, kümmert sich um Betreuungsfälle und er stellt Anwaltsgebühren in Rechnung. Schließlich erscheint er sogar vor Gericht bei einem Termin. Ein in der Geschichte der deutschen Justiz wohl beispielloser Fall. 

Zwar kennt die Justiz auch immer wieder Hochstaplerfälle, doch der hier liegt anders. Ein hochqualifizierter Jurist soll verbotenerweise die Seiten der Rechtspflege gewechselt haben. Das Gesetz lässt nur eines zu: entweder Rechtsanwalt oder Richter sein. Das schreibt unter anderen § 41 Deutsches Richtergesetz (DRiG) vor.

Fastkamp wurde vom Amtsgericht (AG) Bielefeld 2024 wegen besonders schwerer Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Das Gericht war überzeugt, dass Fastkamp "neben seinen richterlichen Dienstverrichtungen auch anwaltliche Tätigkeiten in nicht unerheblichem Umfang entfaltet" hat. Dazu soll er den Briefkopf eines ihm bekannten Rechtsanwalts "missbraucht" haben. Das Landgericht (LG) Bielefeld, 14. Kammer, bestätigte das Urteil 2025 weitgehend. Mit seiner Revision beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm war Fastkamp 2025 dann aber erfolgreich: Die OLG-Richter hoben das LG-Urteil auf und verwiesen den Fall zurück an eine andere kleine Strafkammer des LG. Die 11. Kammer wird den Fall nun erneut aufrollen, am Freitag war Prozessauftakt.

Angeklagter Richter nimmt im Prozess die Sache selbst in die Hand

Und so kann man am ersten Prozesstag den Eindruck gewinnen, dass der Richter Fastkamp am liebsten die Verhandlung gegen sich auch selbst leiten würde. Auf Fragen von der Richterbank antwortet er umgehend selbst, sein Verteidiger kommt kaum zu Wort. Vor sich hat er Stift und Zettel, liest und notiert mit, achtet penibel auf Formulierungen. Ab und an wiederholt Fastkamp – grauer Pullover, schwarze Hose – seine Ausführungen. Es wird deutlich, dass er davon ausgeht: Wenn er mit seiner Darstellung nur richtig verstanden wird, dann wird sich alles zu seinen Gunsten aufklären.

Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass der angeklagte Richter Fastkamp die Anwaltsschreiben zusammen mit der Sekretärin W. erstellt hat. Die Anklage listet insgesamt 15 Taten auf, mal setzte Fastkamp mit seinen Schreiben Fristen, mal verlangte er Gebühren für eine Abmahnung. Vor allem hat sich Richter Fastkamp als "Anwalt" in Betreuungssachen eingebracht.  

Die Sekretärin W. hatte bei einem mit Fastkamp befreundeten Rechtsanwalt Jürgen Uffner gearbeitet. Sie hatte Zugriff auf die eingescannte Unterschrift von ihrem Chef, so halten es die Urteile fest. Die Sektretärin W. bezeichnete Rechtsanwalt Jürgen Uffner – auch er heißt in Wirklichkeit anders, auch sein Name ist LTO bekannt – als seine "Statthalterin". Er habe ihr "weite Zügel" gelassen, seine Unterschrift habe sie nach Rücksprache mit ihm verwenden dürfen. Betreuungssachen seien nicht sein Gebiet und er erinnere kein einziges Betreuungsverfahren, das er geführt habe, bestimmt nicht in Bielefeld. 

Richter Fastkamp und der Anwalt Uffner kennen sich über die Arbeit, offenbar waren sie auch privat befreundet. Miteinander sollen sie besprochen haben, wie bestimmte Fälle "abzuwickeln" seien. Sozusagen von Jurist zu Jurist.  Fastkamp hat bisher erklärt, davon ausgegangen zu sein, dass sich aus dem engen Austausch mit Uffner eine "Generalvollmacht" für ihn ergebe. Er habe das so verstanden, dass er noch "seine" laufenden Fälle beim Anwalt Uffner zu Ende bringen dürfe. Ist er also gleichsam stillschweigend zum freien Mitarbeiter der Kanzlei geworden? Entgegen dem klaren Gesetzesverbot? Uffner hat dem als Zeuge in vorherigen Prozessen widersprochen. 

Wird der Richter sein Amt verlieren?

Für Fastkamp steht bei dem erneuten Prozess in Bielefeld einiges auf dem Spiel. Denn § 24 DRiG sieht eine strenge Rechtsfolge für strafrechtlich verurteilte Richter vor. Wer als Richter wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert mit diesem Strafurteil das Richteramt, und zwar automatisch. Eine weitere Gerichtsentscheidung in einem Disziplinarverfahren braucht es nicht. Für Fastkamp geht es also darum, die bisher verhängte Freiheitsstrafe auf Bewährung abzusenken. Nach einem von der Staatsanwaltschaft initiierten Rechtsgespräch, das sich wohl – wie aus dem weiteren Prozessverlauf deutlich wurde – insbesondere um die Höhe des Strafmaßes gedreht haben soll, standen zwischen acht und elf Monate zur Bewährung im Raum. Dieser Annäherungsversuch wurde aber von Seiten des Angeklagten zurückgewiesen. 

Das Gericht ließ zum Prozessauftakt erkennen, dass es weiterhin von gewichtigen Indizien ausgehe, die gegen ihn sprechen. Fastkamp will vor allem verhindern, dass die Vorfälle als Urkundenfälschung in einem besonders schweren Fall gewertet werden, nach § 267 Abs. 3 Strafgesetzbuch. Bisher waren die Gerichte davon ausgegangen, dass er gewerbsmäßig handelte, da es um eine Vielzahl von Schreiben ging und Geld geflossen war. 

Die Staatsanwaltschaft brachte einen weiteren möglichen besonders schweren Fall ins Spiel. Einen ungeschriebenen, also im Gesetz nicht ausdrücklich geregelten. § 267 Abs. 3 Nr. 4 StGB kennt nur als besonders schwer an, wenn ein Amtsträger seine Befugnisse missbraucht. Das Gericht wird klären müssen, ob es eine vergleichbare vorwerfbare Konstellation ist, wenn ein Richter sich als Rechtsanwalt ausgibt. Die 14. Kammer des LG hatte in ihrer Entscheidung betont, Fastkamp habe die Empfänger der gefälschten Schriftsätze darüber getäuscht, dass ein Rechtsanwalt tätig sei. Also dass hinter dem "Anwaltsschreiben" ein unabhängiges Organ der Rechtspflege stecke, dem als Rechtsanwalt in der Regel besonderes Vertrauen entgegengebracht wird. Bislang hatte der angeklagte Richter argumentiert, er habe nie erwartet, dass jemand auf seine Gebührenforderungen reagiere. Er habe lediglich den Druck auf die Gegenseite erhöhen wollen.

Aber auch ohne den Automatismus des § 24 DRiG könnten Fastkamp empfindliche Konsequenzen drohen. Gegen ihn läuft parallel ein Disziplinarverfahren, 2024 entschied das zuständige Dienstgericht Magdeburg, den Richter vorläufig vom Dienst zu entheben und seine Bezüge um ein Drittel zu kürzen. Die Beweisführung durch das Amtsgericht hielt das Dienstgericht für nachvollziehbar und schlüssig. Und es stellte bereits 2024 in Aussicht, dass "mit der überwiegenden Wahrscheinlichkeit davon auszugehen [sei], dass im Anschluss an die disziplinarrechtlichen Ermittlungen und bei Erhebung der Disziplinarklage auf die Entfernung aus dem Dienst erkannt werden wird".

LG Bielefeld will den Fall noch einmal umfassend aufrollen

"Mir bleibt nur die Flucht nach vorne", sagt Fastkamp im Auftakttermin des Berufungsprozesses in Bielefeld. Und er hat dabei vor allem die möglichen Zeugen des Gerichts im Blick, die Sekretärin W. und den Anwalt Uffner. In den bisherigen Prozessen soll ein Zeugnisverweigerungsrecht der Sekretärin wegen eines laufenden Steuerhinterziehungsverfahrens verhindert haben, dass sie vor Gericht befragt wurde. Das Verfahren ist nun abgeschlossen. Und auch der Anwalt könnte erneut befragt werden. Die 11. Strafkammer wird noch einmal richtig einsteigen in die Beweisaufnahme, das wurde gleich zum Auftakt deutlich.
Angetrieben habe ihn, so hat es Fastkamp vor dem LG erklärt, eine Beziehung zu seiner damaligen Freundin Z. Die war gesetzliche Betreuerin, half Menschen, die zum Beispiel wegen Erkrankung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst klären können. 

Z. beteuerte aber, insgesamt habe sie wenig über das Vorgehen ihres damaligen Freundes gewusst und sich nicht weiter darüber Gedanken gemacht. Allerdings hatte das Landgericht in der Vorinstanz auch folgenden Mailverlauf zwischen Fastkamp und Z. festgehalten: 

"Z.: Lösch die ganzen Nachrichten, die nicht zu uns gehören. 

Fastkamp: Du bist gut - nichts darf mehr auffindbar sein! Ich habe sowieso nichts auf dem Rechner - alles nur auf einem Stick! 

Z.: Ich meine Dein Handy [...] 

Fastkamp: Mache ich [...] 

Fastkamp: alles wech [...]" 

Fastkamp hatte vor Gericht in voriger Instanz eingeräumt, nur aufgrund der "Intimpartnerschaft" mit Z. sei er für sie tätig geworden. Und so sei er zu den Fällen gekommen. Fastkamp soll sich unter anderem juristisch um die Angelegenheiten eines betreuten Mannes gekümmert haben. 6.900 Euro überwies dieser schließlich auf das von Fastkamp eingerichtete "Anwalts"-Konto. Auch für diese Beziehung interessiert sich das Gericht. Es hat sich als erstes vorgenommen, den gesamten WhatsApp-Chatverlauf auszuwerten. Oder zumindest das, was noch auffindbar ist.
 

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"Mir bleibt nur die Flucht nach vorne": . In: Legal Tribune Online, 24.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59392 (abgerufen am: 06.03.2026 )

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