Ein Amtsrichter soll plötzlich Anwaltsschreiben verschickt, Gebühren verlangt und gar als Anwalt vor Gericht erschienen sein. Ein beispielloser Justizfall. Und ein doppeltes Spiel mit dem Risiko, alles zu verlieren – für ein paar Tausend Euro?
Mehr als ein Jahr lang schreibt Klaus Fastkamp aus Bielefeld seine Schriftsätze. Es entstehen Schreiben für seine "Mandaten" an Banken und Sparkassen, er korrespondiert und telefoniert mit dem Gericht. Er rügt angebliche Datenschutzverstöße, kümmert sich um Betreuungsfälle und er stellt Anwaltsgebühren in Rechnung. Schließlich erscheint er sogar vor Gericht bei einem Termin. Alles, was ein Anwalt eben so macht. Nur: Fastkamp ist kein Anwalt. Er hat einen anderen juristischen Job als Richter an einem Amtsgericht im Harz.
Ein Richter, der nebenbei auch Anwalt sein will? Ein Jurist, der nur helfen wollte? Ein Mann, der sich einfach etwas dazuverdiente? Fest steht nur: Der Fall dürfte so in der Geschichte der deutschen Justiz einmalig sein.
Klaus Fastkamp heißt eigentlich anders, sein Name und das betroffene Gericht sind LTO bekannt. Das Amtsgericht (AG) Bielefeld verurteilte Fastkamp im Jahr 2024 wegen besonders schwerer Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten. Es war überzeugt, dass Fastkamp "neben seinen richterlichen Dienstverrichtungen auch anwaltliche Tätigkeiten in nicht unerheblichem Umfang entfaltet" hat. Dazu soll er den Briefkopf eines ihm bekannten Rechtsanwalt Jürgen Uffner, der in Wirklichkeit anders heißt, "missbraucht" haben. Das Landgericht (LG) Bielefeld bestätigte das Urteil 2025 weitgehend, änderte den Schuldspruch formal von schwerer zu "normaler" Urkundenfälschung. Und der Vorfall hat weitere Konsequenzen: Das zuständige Richterdienstgericht in Sachsen-Anhalt hat Fastkamp 2024 vorläufig vom Dienst enthoben und seine Bezüge um ein Drittel gekürzt. Die Beweisführung durch das Amtsgericht hielt das Richterdienstgericht für nachvollziehbar und schlüssig.
Aber die größte Frage scheint weiter offen: Warum setzt ein erfolgreicher Jurist seinen sicheren Richterposten, seine Karriere samt Altersversorgung aufs Spiel für "Anwaltsrechnungen" über ein paar Tausend Euro?
Richter und gleichzeitig Anwalt – das erlaubt das Gesetz nicht
Fastkamp legt eine vorbildliche Jura-Karriere hin. Nach der juristischen Ausbildung schreibt er Anfang der 1990er Jahre eine Dissertation im Familienrecht, beginnt als Rechtsanwalt zu arbeiten und steigt 2007 in die Justiz ein. Er arbeitet erst am Landgericht, dann am Amtsgericht, zuständig für Streitigkeiten im Familienrecht. Irgendwann zwischen 2016 und 2017 muss der Familienrichter dann beide Seiten der Rechtspflege vermischt haben. Ein Spagat, der gegen Berufsethos und auch das Gesetz verstößt. Denn das lässt nur eines zu – entweder Anwalt oder Richter sein. "Ein Richter darf weder außerdienstlich Rechtsgutachten erstatten, noch entgeltlich Rechtsauskünfte erteilen", heißt es in § 41 Deutsches Richtergesetz (DRiG). Die Regelung will verhindern, dass sich Richter mit ihren richterlichen Erfahrungen und Kenntnissen in den Dienst eines Dritten stellen, so haben es auch der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht in anderen Fällen bereits entschieden.
§ 7 S.1 Nr.10 Bundesrechtsanwaltsordnung verbietet explizit die Erteilung der Anwaltszulassung, wenn man Richter ist. Die strengen Regeln dienen dem Schutz der richterlichen Unabhängigkeit, das macht § 39 DRiG deutlich. Anwälte vertreten einseitig Interessen, Richter sollen ausgewogen prüfen und unvoreingenommen entscheiden. Der Gesetzgeber hat sich für eine strenge Trennung der Rollen entschieden, auf Interessenkonflikte im Einzelfall will das Gesetz es gar nicht erst ankommen lassen.
Das wird Richter Fastkamp nach seinen zwei Staatsexamina alles bekannt gewesen sein. Er musste also wissen, dass er sämtliche juristische Karrieren riskiert, wenn er gesetzeswidrig zweigleisig fährt. Wie und warum also wurde aus dem Richter Fastkamp der "Anwalt" Fastkamp?
Wie aus einem Richter ein "Anwalt" wurde
Die Geschichte im Harz nimmt laut Gerichtsdokumenten, die LTO vorliegen, Anfang 2016 so richtig ihren Lauf. Zu ihr gehören neben dem Richter weitere Protagonisten. Das Ensemble könnte auch die Besetzung für ein Lokal-Juristen-Theaterstück sein. Zumal es offenbar auch eine romantische Facette hat. Aber der Reihe nach.
Da ist der Richter Klaus Fastkamp. Der verteidigt sein Vorgehen vor Gericht damit, mit einer Art "Untervollmacht" eines ihm bekannten Anwalts gehandelt zu haben. Richter Fastkamp und der Anwalt Jürgen Uffner kennen sich über die Arbeit, offenbar waren sie auch privat befreundet. Uffner erklärte, die beiden hätten sich geduzt. Jedenfalls sollen sie miteinander besprochen haben, wie bestimmte Fälle "abzuwickeln" seien. Sozusagen von Jurist zu Jurist.
Fastkamp beteuert nun, er habe Uffner lediglich zugearbeitet. Er habe die Anwaltsschreiben als "Rohlinge" inhaltlich angefertigt. Er habe jedoch über keine (Blanko-)Briefköpfe verfügt und über keine Unterschrift des Anwalts Uffner. Die Unterschrift habe Uffners Sekretärin W. beigesteuert, so Fastkamp. In den Prozessen antwortete Fastkamp auf Nachfrage von der Richterbank zum Sachverhalt, sein Anwalt verlas ausführlichere Erklärungen von ihm.
W. arbeitete beim Rechtsanwalt Uffner. Sie hatte Zugriff auf die eingescannte Unterschrift von ihrem Chef, so halten es die Urteile fest. Die W. bezeichnete Rechtsanwalt Uffner als seine "Statthalterin". Er habe ihr "weite Zügel" gelassen, seine Unterschrift habe sie nach Rücksprache mit ihm verwenden dürfen. Betreuungssachen seien nicht sein Gebiet und er erinnere kein einziges Betreuungsverfahren, das er geführt habe, bestimmt aber nicht in Bielefeld.
"Dubiose Konstruktion" und ein "wahrlich nicht einfältiger Angeklagter"
Fastkamp meint, aus dem engen Austausch mit Uffner habe sich eine "Generalvollmacht" ergeben. Er habe das so verstanden, dass er noch "seine" laufenden Fälle beim Anwalt Uffner zu Ende bringen dürfe. Ist er also gleichsam stillschweigend zum freien Mitarbeiter der Kanzlei geworden? Entgegen dem klaren Gesetzesverbot? Uffner hat dem als Zeuge im Prozess widersprochen: Er habe weder eine Vollmacht vergeben noch einzelne Schriftsätze autorisiert. Aus seiner Sicht lief die anwaltliche Tätigkeit von Fastkamp komplett an ihm vorbei.
Welche Rolle spielte dabei die Sekretärin W.? Die Richter glaubten nicht an die Version, dass die W. dem Richter Fastkamp eine eigene "Vollmacht" durch den Rechtsanwalt Uffner vorgegaukelt habe. Die Kammer des Landgerichts ist "davon überzeugt, dass der wahrlich nicht einfältige Angeklagte angesichts der dubiosen Konstruktion und der außerordentlichen Befugnisse mindestens für möglich gehalten und in Kauf genommen hat, dass dies nicht mit rechten Dingen zugeht". Die Richter gehen davon aus, dass Fastkamp wusste, dass sein Vorgehen – möglicherweise im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit W. – nicht richtig war.

Als der Richter einen "Kanzleisitz" verlegt
Im Februar 2016 entschließt sich Fastkamp zu einem merkwürdigen Schritt. Der Richter zeigt an, den Kanzleisitz von Rechtsanwalt Uffner zu verlegen. Und zwar an Fastkamps eigene Privatadresse.
Der Briefkopf des Rechtsanwalts wurde so abgeändert, dass dieser Briefkopf mit der privaten Anschrift, der Festnetznummer, einer eigens eingerichteten Fax- und Mobilfunknummer und einer eigens eingerichteten E-Mail-Adresse sowie Kontodaten des Richters versehen worden sei. Auf dem Papier entsteht ein Richter-Rechtsanwalt.
Unter den Anwaltsschreiben, die rausgehen, findet sich die Unterschrift des Anwalts Uffner. Nur bei den Kontakt- und Kontodaten trägt Fastkamp eben seine eigenen ein. Mit der Anwaltspost sollen auch anwaltliche Gebühren geltend gemacht worden sein, so ergibt es sich aus den Urteilen.
Die Gerichte listen insgesamt 15 Taten auf, mal setzte er mit seinen Schreiben Fristen, mal verlangte er Gebühren für eine Abmahnung. Vor allem hat sich Richter Fastkamp als "Anwalt" in Betreuungssachen eingebracht.
Angetrieben habe ihn, so hat es Fastkamp vor dem Landgericht erklärt, eine Beziehung zu seiner damaligen Freundin Z. Die war gesetzliche Betreuerin, half Menschen, die zum Beispiel wegen Erkrankung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst klären können. Damit wäre das Personentableau für das Justiz-Theaterstück komplett.
Fastkamp räumte vor Gericht ein, nur aufgrund der "Intimpartnerschaft" mit Z. sei er für sie tätig geworden. Und so sei er zu den Fällen gekommen. Fastkamp soll sich juristisch um die Angelegenheiten eines betreuten Mannes gekümmert haben. 6.900 Euro überwies dieser schließlich auf das von Fastkamp eingerichtete “Anwalts”-Konto. Fastkamp soll das Geld dann als "Mieteinnahmen" in seiner Steuererklärung deklariert haben. Mieteinnahmen am neuen Kanzleisitz. An der Privatadresse des Richters.
Dennoch beteuerte Fastkamp, dass er nie Gewinn erzielen wollte. Mit dem Vorwurf der Urkundenfälschung könne er leben, aber nicht mit dem der Gewerbsmäßigkeit nach § 267 Abs. 3 S.2 Alt.1 Strafgesetzbuch (StGB), sagte er in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht. Er habe nie erwartet, dass jemand auf seine Gebührenforderungen reagiere. Er habe lediglich den Druck auf die Gegenseite erhöhen wollen.
Auch das Landgericht erkennt an, dass Fastkamp und Z. für den betreuten Mann "viel getan und erreicht" haben. Das Vorgehen "als Anwalt" sei aber damit nicht ganz erklärbar. Schließlich, so die Kammer, hätte Fastkamp auch sich selbst als Betreuer des Mannes bestellen lassen und so helfen können. Oder hätte er sich ganz pro bono engagieren wollen, hätte er sein Anliegen mit dem Briefkopf eines Richters am Amtsgerichts verfassen können.
So aber habe er die Empfänger der gefälschten Schriftsätze getäuscht, es sei ein Rechtsanwalt tätig. Mithin hinter dem "Anwaltsschreiben" stecke ein unabhängiges Organ der Rechtspflege, dem als Rechtsanwalt in der Regel besonderes Vertrauen entgegengebracht wird. So sieht es das Landgericht. Zwar habe Fastkamp als Richter keine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht im Sinne des § 267 Abs. 3 S. 2 Nr. 4 StGB. Es wiegt jedoch vergleichbar schwer, dass er trotz seines Richtereids das Verbot aus § 41 Abs. 1 DRiG, entgeltlich Rechtsauskünfte zu erteilen, mehrfach bewusst umgangen hat, um damit Geld zu verdienen.
Warum setzte der Richter alles aufs Spiel?
Warum überhaupt hat Fastkamp sich auf dieses Durcheinander zwischen Richterstelle, Anwaltsarbeit und "Kanzleiverlegung“ eingelassen"? Warum setzte er seine sichere Stellung als Richter, samt Ruhestandsversorgung aufs Spiel? Richter in solchen Positionen und diesem Dienstalter verdienen pro Monat netto rund 5.000 Euro. Warum das alles für ein paar Tausend Euro Einmalzahlung riskieren?
Fastkamp erklärte vor Gericht: "Hätte ich es damals überblickt, hätte ich es anders gemacht", "ich hatte Scheuklappen auf", "rational nicht mehr nachzuvollziehen", "irrationales, allein von Gefühlen getragenes Verhalten", "blind vor Liebe‘ gewesen".
Das Landgericht zeigte sich von Fastkamps Erklärungen nicht überzeugt. Vor allem gemessen an dem Aufwand, den er betrieben habe, um seine "anwaltliche" Tätigkeit zu verschleiern. Als "erfahrener" Jurist habe er die straf- und berufsrechtlichen Folgen seines Tuns kennen müssen.
"Lösch die ganzen Nachrichten, die nicht zu uns gehören."
Die Verlegung des Kanzleisitzes nach Hause soll der Richter auf Bitten und Drängen seiner damaligen Freundin Frau Z., umgesetzt haben. So hat er es dargestellt, wie sich aus Gerichtsdokumenten ergibt.
Z. winkte in ihren Aussagen jedoch ab. Die Idee stamme nicht von ihr. Insgesamt habe sie wenig über das Vorgehen ihres damaligen Freundes gewusst und sich nicht weiter darüber Gedanken gemacht. Allerdings hat das Gericht auch folgenden Mailverlauf zwischen Fastkamp und Z. festgehalten:
"Z.: Lösch die ganzen Nachrichten, die nicht zu uns gehören.
Fastkamp: Du bist gut - nichts darf mehr auffindbar sein! Ich habe sowieso nichts auf dem Rechner - alles nur auf einem Stick!
Z.: Ich meine Dein Handy [...]
Fastkamp: Mache ich [...]
Fastkamp: alles wech [...]"
Die ganze Geschichte fliegt auf
Aufgeflogen ist das ganze durch einen Zivilrechtsstreit, den die Z. mit einem Angehörigen von Fastkamp führte. Die zuständige Staatsanwaltschaft wurde erst durch die vorgelegten Akten aus dem Zivilverfahren auf den Verdacht aufmerksam und nahm Ermittlungen auf.
Die Sekretärin W. habe Uffner wegen Betrugsverdachts gegen seine Person schließlich entlassen; sie habe Mandate selbst abgerechnet und selbst Geld verdient, so heißt es in den Urteilen.
Das Verfahren gegen Fastkamp ist noch nicht abgeschlossen, die Urteile gegen ihn noch nicht rechtskräftig.
In der Berufung beim Landgericht wurde der Schuldspruch auf "Urkundenfälschung in 15 Fällen" geändert, das " besonders schwere" entfiel. Im Ergebnis ist es aber nur eine Formalität. Das LG belehrte das AG, dass Regelbeispiele gemäß § 260 Abs. 4 S. 1 Strafprozessordnung nicht in die Urteilsformel aufzunehmen sind, weil dadurch kein eigenständiger Tatbestand bezeichnet wird. An dem Schuldspruch ändert sich in der Sache aber nichts. Auch das LG nahm an, dass Fastkamp bei den Urkundenfälschungen gewerbsmäßig vorging.
Mit seiner Revision beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm war Fastkamp 2025 dann aber erfolgreich. Die OLG-Richter hoben das LG-Urteil auf und verwiesen den Fall zurück an eine andere kleine Strafkammer des LG. Dort muss neu entschieden werden und auch Feststellungen zum Sachverhalt neu getroffen werden. Das OLG sah unter anderem die Beweiswürdigung durch das LG "in einem wesentlichen Punkt als lückenhaft". Die Vorinstanz habe ein mögliches Falschaussagemotiv des Rechtsanwalt Uffner nicht berücksichtigt. Denn für den Fall, dass der Anwalt seine Kanzlei unkontrolliert seiner Sekretärin und dem Richter Fastkamp überlassen habe, hätte er selbst berufsrechtliche Konsequenzen fürchten müssen. Das wird in einer neuen Verhandlung gegen Fastkamp beim LG Bielefeld aufzuklären sein. Es scheint jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass der neue Prozess noch eine Wende in diesem merkwürdigen Fall bringt.
Sein Mandant wolle sich mit Verweis auf das noch laufende Verfahren nicht äußern, teilte sein Strafverteidiger auf LTO-Anfrage mit.
Ein merkwürdiger Strafprozess: . In: Legal Tribune Online, 05.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59239 (abgerufen am: 16.02.2026 )
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