Deutliche Unterschiede beim Gehalt von Richtern und Staatsanwälten: 900 Euro mehr in Bayern

von Annelie Kaufmann

25.01.2018

Bayern oder Saarland? Je nach Bundesland fällt das Gehalt von Richtern und Staatsanwälten sehr unterschiedlich aus. Das gilt besonders für Berufsanfänger, um die alle Länder konkurrieren.

Nach Angaben des Deutschen Richterbundes (DRB) gehen die Gehälter in der Justiz weiter auseinander. Junge Richter und Staatsanwälte können in Bayern rund 900 Euro mehr verdienen als ihre Kollegen im Saarland. Das zeigt ein Ländervergleich des Berufsverbandes. Zwar wurde in allen Bundesländern die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten im vergangenen Jahr um rund zwei Prozent erhöht, auch für 2018 ist überall eine Anpassung von zwei bis drei Prozent vorgesehen. Doch die "Gehaltsschere in der Justiz" gehe immer weiter auseinander, so der DRB.

Der Unterschied ist bei Berufsanfängern besonders ausgeprägt. Wer in Bayern als junger unverheirateter Richter anfängt, verdient 4.377,76 Euro brutto im Monat – im Saarland sind es dagegen 3.451,38 Euro brutto. Ein Unterschied von 926,38 Euro, allerdings fällt das Saarland auch mit einem besonders niedrigen Einstiegsgehalt auf.

Nach Bayern zahlt Hamburg das zweithöchste Einstiegsgehalt mit 4.292.29 Euro brutto. In den anderen Bundesländern liegt das Bruttogehalt für Richter und Staatsanwälte ohne Berufserfahrung zwischen 3.826,83 Euro (Rheinland-Pfalz) und 4.132, 47 Euro (Brandenburg).

Aber auch bei Richtern und Staatsanwälten öffne sich die Gehaltsschere, warnt der DRB. So verdient etwa ein verheirateter Amtsrichter mit zwei Kindern in der Besoldungsgruppe R1 nach zehn Jahren Berufserfahrung im Saarland 4.936,85 Euro brutto, in Bayern 5.623,45 Euro und in Sachsen-Anhalt 5.835,89 Euro. Steht dieser Richter kurz vor der Pensionierung, also auf der letzten Stufe in dieser Besoldungsgruppe, so bekommt er ein Bruttogehalt zwischen 6.417,56 Euro (Berlin) und 7.145,84 Euro (Bayern).

Bundesländer konkurrieren um Nachwuchsjuristen

Die teils deutlichen Unterschiede gerade bei Berufsanfänger gelten auch deshalb als problematisch, weil die Länder angesichts der bevorstehenden Pensionierungswelle in der Justiz um Nachwuchsjuristen werben müssen. So bemüht sich etwa Mecklenburg-Vorpommern mit einer Imagekampagne insbesondere um Referendare. Bei der Besoldung liegt das Land im unteren Mittelfeld.

Der DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn betont: "Die jüngsten Zahlen unterstreichen einmal mehr, wie wichtig es ist, zu einer bundeseinheitlichen Besoldung für Richter und Staatsanwälte zurückzukehren." Immerhin habe das Bundesverfassungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung vom Mai 2015 erstmals einen Korridor für die Richterbesoldung gefordert, in dem die Bezahlung in den Ländern sich bewegen muss, um ein weiteres Auseinanderfallen zu verhindern. Tatsächlich drifte die Besoldung aber nach wie vor teilweise weit auseinander, warnt Rebehn.

Die Karlsruher Richter hatten 2015 die Höhe der R1-Besoldung in Sachsen-Anhalt für die Jahre 2008 bis 2010 für verfassungswidrig erklärt und detaillierte Kriterien aufgestellt, um zu prüfen, ob die Besoldung amtsangemessen und damit verfassungskonform ist. Dabei geht es etwa um eine bestimmte Differenz zwischen der Besoldungsentwicklung einerseits und der Entwicklung der Tarifentlohnung im öffentlichen Dienst, des Nominallohnindex sowie des Verbraucherpreisindex andererseits. Zudem wird die Besoldung von Richtern und Beamten des jeweiligen Landes untereinander verglichen und ein Vergleich mit der Besoldung des Bundes und anderer Länder vorgenommen.

Seitdem wird weiter um die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten gestritten, so hat etwa das Bundesverwaltungsgericht acht Verfahren zur Besoldung von Richtern und Beamten in Berlin dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Zitiervorschlag

Annelie Kaufmann, Deutliche Unterschiede beim Gehalt von Richtern und Staatsanwälten: . In: Legal Tribune Online, 25.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26687 (abgerufen am: 03.12.2024 )

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