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Reform des Strafverfahrens: SPD will Doku­men­ta­tion der Haupt­ver­hand­lung

von Annelie Kaufmann

08.11.2019

Strafprozessordnung

 Joachim B. Albers - stock.adobe.com

Die SPD-Fraktion im Bundestag will möglichst schnell Regelungen zur Dokumentation der Hauptverhandlung im Strafverfahren  – am besten schon zusammen mit der Reform des Strafverfahrens, über die am Montag im Rechtsausschuss diskutiert wird.

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"Wenn man ein Gesetz schon 'Modernisierung des Strafverfahrens' nennt, dann halte ich es für sinnvoll, es auch an jener Stelle zu modernisieren, an der Deutschland wirklich Nachholbedarf hat: bei der Dokumentation der Hauptverhandlung", so der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Johannes Fechner gegenüber LTO. Bisher hatte die große Koalition diese Pläne aus der aktuellen Diskussion um die Reform des Strafverfahrens strikt ausgeklammert.

Tatsächlich ist eine umfassende Dokumentation der Hauptverhandlung - per Wortprotokoll, Tonaufzeichnung oder Video - in den meisten EU-Mitgliedstaaten Standard. In Deutschland wird dagegen nicht protokolliert, was genau etwa der Angeklagte oder ein Zeuge in der Hauptverhandlung gesagt haben. Die Richter verlassen sich bei der Beweiswürdigung und der Begründung des Urteils auf ihre eigenen Mitschriften.

Fechner spricht sich grundsätzlich für eine Videoaufzeichnung aus: "Andere Länder haben mit der Videoaufzeichnung gute Erfahrungen gemacht, daran sollten wir uns orientieren." Ein Wortprotokoll wäre aber auch schon "ein erster Fortschritt", so Fechner weiter: "Auf jeden Fall brauchen wir schnell eine sinnvolle Lösung – und ich bin zuversichtlich, dass wir die auch bald haben, selbst wenn die Union sich jetzt noch nicht sofort zu diesem Schritt entscheiden kann."

Union will keine übereilten Änderungen

CDU/CSU haben sich bisher auf den Standpunkt gestellt, dass eine entsprechende Regelung im deutschen Recht schwierig umzusetzen sei. Schließlich könnte das gesamte hergebrachte Rechtsmittelsystem ins Wanken geraten, wenn in Revisionsverfahren womöglich eine Ton- oder Videoaufnahme herangezogen werden müsste. Auch aus der Justiz gibt es erheblichen Widerstand, Strafrichter und Staatsanwälte fürchten, dass so durch die Hintertür eine weitere Tatsacheninstanz geschaffen werden könnte.

Strafverteidiger fordern dagegen schon seit langem, dass die Hauptverhandlung aufgezeichnet wird. Inzwischen gibt es aber auch an den Gerichten Fürsprecher: So schlägt Prof. Dr. Andreas Mosbacher, Richter am Bundesgerichtshof, eine Tonaufzeichnung zusammen mit einer technischen Transkription vor. Das erleichtere Richtern eine schnelle Übersicht, während die Aufzeichnung zur Überprüfung herangezogen werden könnte. Auch FDP und Grüne fordern eine audiovisuelle Dokumentation der Hauptverhandlung.

BMJV will Expertenkommission einsetzen

Dass sich die große Koalition jetzt schon zu einer solchen Reform entschließt, gilt dennoch als unwahrscheinlich. CDU und SPD werden das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens schnell durch den Bundestag bringen wollen, weil es viele andere Änderungen enthält, auf die vor allem die Justiz lange gewartet hat. Es geht um Regelungen zu Befangenheitsanträgen, Beweisanträgen und Besetzungsrügen, mit denen das Strafverfahren beschleunigt werden soll. Außerdem soll das Gericht künftig mehreren Nebenklägern einen gemeinsamen Nebenklagevertreter beiordnen können.

Außerdem sollen die Strafermittlungsbehörden mehr Befugnisse erhalten. Dazu gehört eine erweiterte DNA-Analyse, mit der Ermittler Anhaltspunkte über das mutmaßliche Aussehen des Täters gewinnen können. Zudem sollen die Ermittler künftig Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) einsetzen dürfen, wenn es um serienmäßigen Wohnungseinbruchdiebstahl geht.

Fechner ist jedoch zuversichtlich, dass auch eine Regelung zur Dokumentation der Hauptverhandlung in Sicht ist: "Die Bundesjustizministerin hat deutlich gemacht, dass sie das unterstützt und wird, falls wir uns nicht jetzt schon einigen, eine Kommission zur Vorbereitung einer Regelung einsetzen." Das kündigte auch der Parlamentarische Staatssekretär im BMJV Christian Lange am Donnerstag im Bundestag an. Er sagte, die herrschende Situation sei "nicht mehr zeitgemäß."

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Reform des Strafverfahrens: . In: Legal Tribune Online, 08.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38627 (abgerufen am: 11.02.2026 )

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