Die geplante Reform der Arbeitsgerichte in NRW stößt in der Expertenanhörung auf Kritik. Streitpunkte sind die Gerichtstage und weite Wege. Auch gibt es Sorge, dass Mitarbeitende die Justiz verlassen, wenn Gerichte zusammengelegt werden.
Zur Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit in NRW äußerten sich am Dienstag Sachverständige im Rechtsausschuss des Landtages. Es gab einige Kritik. Mit dem "Gesetz für eine moderne, bürgernahe und zukunftsfähige Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen" möchte Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) genau eine solche aufstellen.
Im Kern sieht Limbachs Entwurf vor, dass von den bisher drei Landesarbeitsgerichten in Hamm, Düsseldorf und Köln das in Köln wegfällt und Düsseldorf zum "Rheinischen Landesarbeitsgericht" wird. Zudem sollen schrittweise bis Ende 2028 die Arbeitsgerichte Arnsberg, Bocholt, Detmold, Herford, Herne, Iserlohn, Krefeld, Minden, Oberhausen, Paderborn, Rheine, Siegburg, Siegen, Solingen und Wesel schließen.
Die meisten dieser Städte werden stattdessen Gerichtstage oder Außenstandorte anderer Gerichte erhalten. Gerichtstag bedeutet, dass es dort keine Rechtsantragsstellte oder einen sonstigen organisatorischen Unterstützungsbereich gibt; dieser liegt am Stammgericht. Die Richter:innen fahren nur für den Verhandlungstag zu dem Ort.
Mit Kammern an Außenstandorten und lokalen Gerichtstagen, zu denen die Richter:innen anreisen, soll dann an 39 statt bislang 50 Standorten verhandelt und Recht gesprochen werden.
"Falsch verstandener Lokalpatriotismus"
Die wegfallenden Standorte haben sich noch verändert im Vergleich zum Referentenentwurf. Gelsenkirchen bleibt erhalten, Paderborn soll lediglich einen Gerichtstag erhalten. Wie zuvor Verbände in Gelsenkirchen appelliert nun etwa der Bürgermeister von Paderborn an den Landtag, die Planung zu revidieren. Im Ausschuss wies eine Vertreterin des auf Essen übergehenden Standortes Oberhausen darauf hin, dass die Mitarbeiter:innen nicht mitgehen würden.
Die Neue Richter:innenvereinigung (NRV) nennt in der Stellungnahme das Ziel der Zukunftsfähigkeit "verwässert" – insbesondere durch das Errichten von Gerichtstagen und Außenkammern. Dahinter stünden "politisch motivierte Interessen und falsch verstandener Lokalpatriotismus", so die NRV. Es gehe dabei nicht nur um die Zukunftsfähigkeit der derzeitigen Generation, sondern der Fachgerichtsbarkeit.
Kritik an der Vielzahl der Gerichtstage
Viele der geladenen Sachverständigen sprachen sich daher vor allem gegen die Vielzahl der noch vorgesehenen Gerichtstage aus. Etwa Jürgen Barth, Vorsitzender Richter am LAG Düsseldorf und Vorsitzender des Richterbunds der Arbeitsgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen (RBA-NW) betonte die Vorzüge von großen Einheiten für den fachlichen Austausch, von dem auch jüngere Richter:innen profitierten. "Der Effekt wird bei der Vielzahl an Gerichtstagen wieder entwertet", so Barth. Mangels Organisationsstruktur – Geschäftsstelle und IT – seien Gerichtstage die schlechteren Arbeitsgerichte.
Anders sieht es die Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen e.V. (unternehmer nrw), ein Zusammenschluss von 129 Verbänden mit 80.000 Betrieben und drei Millionen Beschäftigten, Mitglied der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und Landesvertretung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e. V. (BDI). Sie möchte eine Kompensation der Schließungen der Standorte durch festgelegte Sitzungstermine, um dauerhaft gute Erreichbarkeit sicherzustellen.
Erreichbarkeit der Gerichte und sichere IT-Infrastruktur
Rolf Nottmeier, Direktor des Arbeitsgerichts Minden, betonte die Unterschiedlichkeit der Regionen. Grundsätzlich hält er eine Zusammenlegung für sinnvoll, diese müsse aber "mit Augenmaß" sein. Minden etwa hätten nur wenige Kilometer mehr Distanz zum nächsten Gericht gefehlt, um als Standort erhalten zu bleiben. Für die Rechtssuchenden und die Mitarbeitenden am Gericht könnte das jetzt einen Fahrtaufwand von fast 60 Kilometern bedeuten. Dabei sei die Nutzung des ÖPNV, anders als im Ruhrgebiet oder dem Rheinland, gar nicht möglich.
Alle betonten die Notwendigkeit einer stabilen IT-Infrastruktur, die bisher noch nicht immer gegeben sei, wie etwa Peter Nübold, Vorsitzender Richter am LAG Düsseldorf und Hauptrichterrat der Arbeitsgerichtsbarkeit, sagte. Er betonte, dass der Umbau der Gerichte finanziell vernünftig ausgestattet sein müsse, sonst werde die Strukturreform nicht gelingen.
Evaluation nach einigen Jahren
Umfassende Einigkeit besteht auch in Bezug auf die vorgesehene Evaluation der Reform, die im Gesetzentwurf verankert ist. Danach muss die Landesregierung die Änderungen im Jahr 2035 evaluieren und dem Landtag bis zum 31. Dezember 2035 über das Ergebnis berichten. Dabei sind die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften und Berufs- und Arbeitgeberverbände wie schon beim Gesetzgebungsverfahren zu hören.
Die Präsidenten der bisher drei Landesarbeitsgerichte in NRW hatten den Bedarf für Veränderungen gesehen und waren an den Minister herangetreten. Die daraufhin gestartete umfassende Beteiligung der diversen Interessenvertretungen hat große Zustimmung erhalten.
Aus Sicht der FDP überwiegt aber die Kritik an dem Vorhaben: "Die heutige Anhörung hat unsere Kritikpunkte an der schwarz-grünen Arbeitsgerichte-Reform bestätigt. Die starre Orientierung an acht Kammern, die Schließung funktionsfähiger Gerichte und die starke Ausweitung von Gerichtstagen führen zu einem Verlust an Bürgernähe, zu längeren Wegen und verursachen zusätzlichen Verwaltungsaufwand", sagte FDP-Rechtspolitiker Werner Pfeil, der die Ausschusssitzung auch leitete. Die FDP könne den Entwurf daher nicht mittragen.
Nach der Sommerpause wird über den Gesetzentwurf abgestimmt.
tap/LTO-Redaktion
Anhörung im NRW-Landtag: . In: Legal Tribune Online, 15.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60432 (abgerufen am: 12.08.2026 )
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