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Umstrittene Justizreform: Wei­teres Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fahren gegen Polen

29.04.2020

Polen- und EU-Flagge

© Wioletta - adobe.stock.com

Seit Jahren krempelt die nationalkonservative PiS-Regierung das polnische Justizsystem um. Nun schreitet die EU-Kommission gegen ein Gesetz zur Richterdisziplinierung mit einem Vertragsverletzungsverfahren ein - nicht zum ersten Mal.

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Der Streit um die polnische Justizreform zwischen der EU-Kommission und der nationalkonservativen Regierung in Warschau scheint kein Ende zu nehmen. Wegen des jüngsten Gesetzes zur Disziplinierung von Richtern hat die Brüsseler Behörde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land eingeleitet, wie Justizkommissar Didier Reynders am Mittwoch auf Twitter mitteilte.

Das neue Gesetz, das die EU-Kommission für kritisch hält, ist Mitte Februar in Kraft getreten. Es sieht vor, dass Richter mit Geldstrafen, Herabstufung oder Entlassung rechnen müssen, wenn sie die Entscheidungskompetenz oder Legalität eines anderen Richters, einer Kammer oder eines Gerichts infrage stellen. Auch dürfen sie sich nicht politisch betätigen.

Unmittelbar danach hatte die EU-Kommission bereits ihr Missfallen geäußert. "Wir haben unsere Bedenken zu mehreren Gelegenheiten geäußert", sagte ein Sprecher damals. Und weiter: Man werde den endgültigen Text analysieren und prüfen, ob er im Einklang mit EU-Recht steht.

"Unabhängigkeit polnischer Richter wird untergraben"

Diese Analyse hat die EU-Behörde nun abgeschlossen und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass das Gesetz mit dem europäischen Recht nicht vereinbar ist. Es untergrabe die Unabhängigkeit polnischer Richter und stimme nicht mit dem Vorrang von EU-Recht überein, schrieb Reynders. Vizekommissionschefin Vera Jourova sagte, es bestehe das Risiko, dass das Gesetz "unter anderem zur politischen Kontrolle des Inhalts von Gerichtsentscheidungen verwendet werden" könnte. Richter aus anderen EU-Staaten müssten sich auf die Unabhängigkeit polnischer Kollegen verlassen können.

Falls Polen nicht einlenkt, könnte die Kommission das Land erneut vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen. Zunächst hat die polnische Regierung nun jedoch zwei Monate Zeit, im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens schriftlich auf die Bedenken zu antworten.

In der Vergangenheit zeigte Warschau sich allerdings wenig einsichtig. Die Beziehungen zwischen der EU-Kommission und der polnischen nationalkonservativen Regierungspartei PiS sind schon lange angespannt. Die PiS baut das Justizwesen des Landes seit Jahren umfassend um. Kritikern zufolge setzt sie Richter somit unter Druck. Die EU-Kommission hat bereits mehrere Verfahren eingeleitet.

Die Liste von Verfahren gegen Polen ist lang

2019 entschied der EuGH etwa, die Zwangspensionierung polnischer Richter am Obersten Gericht sowie an ordentlichen Gerichten verstoße gegen EU-Recht. Ein Jahr zuvor trat in Polen ein Gesetz in Kraft, welches das Ruhestandsalter von 70 auf 65 Jahre herabsetzte. Die Regelung galt rückwirkend auch für Richter, die bereits am Gericht arbeiteten und das entsprechende Alter erreicht hatten. Diese hätten demnach sofort hätten gehen müssen.

Die vorerst letzte Entscheidung traf der EuGH erst vor drei Wochen. In einem Eilverfahren entschieden die Luxemburger Richter, dass die im Dezember 2017 eingeführte polnische Disziplinarkammer zunächst ihre Arbeit aussetzen müsse, weil sie möglicherweise nicht unabhängig sei. In dem Gremium, das im Herbst 2018 seine Arbeit aufnahm, sind bislang zehn der 16 Sitze besetzt, meist mit Juristen und ehemaligen Staatsanwälten aus dem Umfeld von Justizminister Ziobro. Die Disziplinarkammer kann jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen.

Auch leitete die EU-Kommission 2017 erstmals in der europäischen Geschichte ein Rechtsstaatlichkeitsverfahren nach Art. 7 der EU-Verträge gegen Polen ein, das im letzten Schritt sogar mit einem Entzug der EU-Stimmrechte enden könnte. Im dem Verfahren müsste der Ministerrat als nächstes per Abstimmung offiziell feststellen, dass in Polen die "eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung" von Werten der EU besteht. Dafür müssten 22 der 28 EU-Staaten zustimmen.

Trotz den neuen besorgniserregenden Entwicklungen stockt das Verfahren aber gerade. Als Grund dafür, dass es bislang noch keine Abstimmung gab, gilt die vorsichtige Haltung, die vor allem mittel- und osteuropäische Länder gegenüber dem von der EU-Kommission eingeleiteten Verfahren haben.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Umstrittene Justizreform: . In: Legal Tribune Online, 29.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41460 (abgerufen am: 12.05.2026 )

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