"Pakt für den Rechtsstaat": Woher 2.000 Prä­d­i­kats­ju­risten für neue Rich­t­er­s­tellen nehmen?

Gastbeitrag von Quint Aly

09.12.2025

Bund und Länder wollen neue 2.000 Stellen für Richter und Staatsanwälte schaffen – genug Prädikatsjuristen wird sie dafür jedenfalls nicht finden, das zeige eine Datenauswertung, meint Quint Aly. Droht ein Qualitätsverlust in der Justiz?

Ende Juli verkündete die SPD-Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, was sich bereits im Zuge der Koalitionsverhandlungen angedeutet hatte: Der Pakt für den Rechtsstaat geht in die Neuauflage. Mit einer halben Milliarde Euro will der Bund den Ländern "in den nächsten 4 Jahren" – also von 2026 bis 2029 – unter die Arme greifen. Neben Maßnahmen zur Digitalisierung der Justiz und Anpassungen im Bereich des Zivil- und Strafprozessrechts, soll die Schaffung neuer Stellen ein Kernelement des Paktes bilden. Mindestens 2.000 zusätzliche Stellen für Staatsanwält:innen und Richter:innen zuzüglich weiterer Stellen für sonstiges Personal sollen nach Wunsch der Länder entstehen.

Allerdings ist bis heute ungeklärt, ob die Länder in der Lage sind, die geforderten Stellen nicht nur zu schaffen, sondern auch tatsächlich zu besetzen. Während die Einstellung von 2.000 Richter:innen und Staatsanwält:innen für sich genommen noch leistbar wäre, erschließt sich der vollständige Einstellungsbedarf der Justiz nämlich erst, wenn man auch berücksichtigt, wieviel Ersatzbedarf durch reguläre Pensionierungen in den nächsten Jahren hinzukommt. Hierfür bietet sich ein Blick in das "Handbuch der Justiz 2024/2025" an, das alle zwei Jahre vom Deutschen Richterbund herausgegeben wird. Dass eine Auswertung der verfügbaren Zahlen nicht bereits längst in der Diskussion um den Bedarf vorgenommen wurden, mag zeigen, wie wenig evidenzbasiert die Diskussion bislang erfolgt.

Wen kann die Justiz gewinnen – und wer kommt überhaupt auf den Markt? 

Da in der öffentlichen Auflistung nicht nur alle Richter:innen und Staatsanwält:innen im Bundesgebiet, sondern mehrheitlich auch deren Geburtsdaten aufgeführt sind, lässt sich durch statistische Analyse ermitteln, wie viele Richter:innen und Staatsanwält:innen während der Laufzeit des Paktes altersbedingt aus dem Dienst ausscheiden werden. So werden bis 2029, hochgerechnet auf die Gesamtzahl von knapp 30.000 Einträgen, 3.730 Richter:innen und Staatsanwält:innen die Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht haben. Kumuliert wären es also 5.730 Stellen, für die zwischen 2026 und 2029 geeignete Volljurist:innen angeworben werden müssten.

Demgegenüber steht die Zahl der geeigneten Volljurist:innen, die im gleichen Zeitraum auf den Markt kommen. Zwar existieren keine öffentlichen Daten, um die immer stärker divergierenden Einstellungsvoraussetzungen der einzelnen Bundesländer  im Detail zu berücksichtigen. Allerdings ist die Zahl der Prädikatsabsolvent:innen der zweiten juristischen Staatsprüfung gut dokumentiert. Mittelt man die absolute Zahl derjenigen, welche die zweite Staatsprüfung mit einer Gesamtnote von 9 oder mehr Punkten absolvieren, über den Zeitraum der letzten 10 Jahre (2014-2023) kommt man auf einen Wert von durchschnittlich 1.794 Prädikatsjurist:innen, die zuletzt pro Jahr auf den Markt gekommen sind. Bleibt dieser Wert stabil, werden im Zeitraum von 2026 bis 2029 also insgesamt 7.176 qualifizierte Kandidat:innen einen Ersatzbedarf von 5.730 Richter:innen und Staatsanwält:innen decken müssen. Anders ausgedrückt: Künftig müsste die Justiz 80 Prozent der Top-Kandidat:innen für sich gewinnen.

Bis 2029 gehen über 7.000 Richter und Staatsanwälte in Pension

Doch damit nicht genug: Während zuletzt vor allem Kohorten auf den Markt gekommen sind, die mit einer hohen Zahl von Studienanfänger:innen im Fach der Rechtswissenschaft aufwarten konnten, sind die Kohorten in den letzten Jahren wieder kleiner geworden: Während zwischen 2012 und 2018 pro Wintersemester durchschnittlich 16.299 Personen ein Studium der Rechtswissenschaft (inkl. Fachhochschulen aber exkl. Fachgruppe Wirtschaftsrecht) aufgenommen haben, waren es zwischen 2016 und 2022 durchschnittlich noch 15.322 Studienanfänger:innen pro Wintersemester. Ein Trend, der sich im Übrigen noch weiter verschärfen dürfte. Während in den 2010er-Jahren sechs Kohorten mit über 16.000 Studienanfänger:innen/Wintersemester gestartet sind, haben wir zuletzt 3 Kohorten in Folge von unter 14.000 Studienanfänger:innen verzeichnet.

Ferner dürften viele Richter:innen und Staatsanwält:innen de facto schon vor Vollendung des 67. Lebensjahres aus dem Dienst ausscheiden (unter anderem aufgrund von Dienstunfähigkeit und der Tatsache, dass die Regelaltersgrenze von 67 erst ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt). So liegt das durchschnittliche Alter, in dem Beamte und Richter:innen derzeit ihr erstes Ruhegehalt beziehen, bei unter 63 Jahren. Im Jahr 2029 also, werden nicht nur die hier betrachteten Kohorten bis zum Geburtsjahrgang 1962 vollständig aus dem Dienst ausgeschieden sein, sondern auch die Kohorten bis zum Geburtsjahrgang 1970 bereits altersbedingt geschrumpft sein. Insgesamt werden bis 2029 über 7.250 Richter:innen und Staatsanwält:innen diese durchschnittliche Altersgrenze erreicht haben. In einem Worst-Case-Szenario müsste die Justiz also eine unmögliche Rekrutierungsquote von weit über 100 Prozent erreichen.

Doch schon ohne das Worst-Case-Szenario, wenn es also in einem realistischen Maße ungünstig läuft, sind es bereits 85-90 Prozent der kommenden Top-Kandidat:innen, welche für den Dienst als Richter:in oder Staatsanwält:in gewonnen werden müssten, um den Einstellungsbedarf der Justiz unter den Bedingungen eines neu aufgelegten Paktes für den Rechtsstaat decken zu können. Ein derart erfolgreiches Recruiting erscheint Stand jetzt allerdings unrealistisch. Zunächst einmal sind in Deutschland fast 60 Prozent der Jurist:innen entweder in der Verwaltung oder in der freien Wirtschaft beschäftigt, teilweise in Berufen ganz ohne juristischen Bezug. Bereits hierunter dürften auch einige Prädikatsjurist:innen vertreten sein. Für die Anwaltschaft, welche ein gutes Drittel der Jurist:innen ausmacht, gilt dies erst recht. So legt es eine Studie von Matthias Kilian mit Junganwält:innen nahe: 23 Prozent der repräsentativ befragten Anwält:innen verfügten über ein Prädikat im zweiten Staatsexamen, bei einer Vorgängerstudie waren es noch 20 Prozent. Hochgerechnet auf die insgesamt ca. 135.000 Anwält:innen und Notar:innen in Deutschland dürften in der Anwaltschaft also ungefähr 28.000 bis 31.000 Top-Jurist:innen arbeiten. Vor diesem Hintergrund läge eine realistische Rekrutierungsquote für die Justiz, die insgesamt nur 6-8 Prozent der Jurist:innen beschäftigt, im Bereich der Top-Jurist:innen bei maximal 40-50 Prozent. Zumal die deutsche Justiz im europäischen Vergleich sehr niedrige Gehälter zahlt, für Studierende der Rechtswissenschaft aber herausgefunden wurde, dass ihnen die Gehaltschancen im späteren Berufsfeld deutlich wichtiger sind als Studierenden anderer Fächer.

Hilfe zur Selbsthilfe – ein nachhaltiger Pakt für den Rechtsstaat 

Was bleibt ist die Frage, wie politisch mit diesem Befund umzugehen ist: Will man trotz der zu geringen Verfügbarkeit von Top Kandidat:innen 2.000 zusätzliche Richter:innen und Staatsanwält:innen einstellen, wird man die Notenanforderungen in den Einstellungsverfahren zwangläufig weiter senken müssen. Ein immer größerer Teil der Justiz wird mithin auf Jurist:innen ohne vollbefriedigende Examensleistung entfallen. Solange politische Entscheidungsträger:innen gleichzeitig an einer angeblichen Aussagekraft der Examina festhalten, sind sinkende Noten – der eigenen Logik nach - aber gleichbedeutend mit einem Minus an juristischer Kompetenz. In der Folge müsste sich die Politik paradoxerweise den Vorwurf gefallen lassen, warum ein Pakt für den Rechtsstaat, nach den eigenen Maßstäben, mit einem Qualitätsverlust der deutschen Justiz verbunden ist.

Deutlich sinnvoller scheint es vor diesem Hintergrund, endlich die vielfach nachgewiesenen Schwachstellen im bisherigen Ausbildungs- und Prüfungssystem auch politisch anzuerkennen - insbesondere die fehlende Aussagekraft der juristischen Staatsprüfungen –und um diesbezüglich Abhilfe zu schaffen, eine Neugestaltung der juristischen Ausbildung als vierte Säule des Paktes für den Rechtsstaat zu vereinbaren. Da der Bund in den erst kürzlich vertagten Verhandlungenüber zusätzliche Bundesmittel naturgemäß am längeren Hebel sitzt, käme es hierfür vor allem auf die Initiative von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig an. In den Reihen des Koalitionspartners könnte sie hierfür auf prominente Verbündete hoffen: In einem Gespräch mit unter anderem der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Ring Christlich-Demokratischer Studierender hatte der Rechtspolitiker und stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsraktion, Prof. Dr. Günter Krings, erst kürzlich Offenheit für Reformen signalisiert und hierbei auch die Umgestaltung der juristischen Staatsprüfungen in den Raum gestellt. Zum Beispiel schlägt er eine 3-Tages-Hausarbeit statt einer 5-Stunden-Klausur vor, weil das als Prüfungsformat viel näher am späteren juristischen Arbeitsalltag.

Kurzfristig jedenfalls, würde man durch eine Aufnahme von Ausbildungsreformen in die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern die Freiheit gewinnen, auch deutlich unterhalb der tradierten Notengrenzen rekrutieren zu können, ohne einen - nach den eigenen Maßstäben – Qualitätsverlust der Justiz erklären zu müssen. Besetzt man zudem einen großen Anteil der in den kommenden Jahren neu zu schaffenden Stellen mit IT-Fachkräften statt Richter:innen und Staatsanwält:innen, entstünde in der Summe auch für die Personalsäule des Paktes eine realistische Perspektive. Mittel- und langfristig müsste eine neue juristische Ausbildung zum Ziel haben, wieder deutlich mehr Studienanfänger:innen in der Ausbildung zu halten und als qualifizierte Volljurist:innen auf den Markt zu bringen. Würde man ferner auf eine konsequente Integration von Future Skills in Ausbildung und Prüfung abzielen, ließe sich außerdem auch ein großes Potential an genuin juristischer Digitalkompetenz schaffen. Diffundiert diese Kompetenz mit der Zeit in die Breite der Justiz, wäre selbige künftig vielleicht sogar ganz ohne Rechtsstaatspakte in der Lage, notwendige Transformationsschritte zu gehen. Quasi Hilfe zur Selbsthilfe. Das wäre doch mal ein nachhaltiger Pakt für den Rechtsstaat.

Der Autor Quint Aly ist Co-Founder des Sozialunternehmens ACCICE (Access to Justice) und forscht seit seinem Lehramtsstudium an der Universität Hamburg zur juristischen Ausbildung. 

Der Beitrag erschien in einer ausführlichen Version zunächst auf Rechtswirklichkeit, dem Blog des Berliner Arbeitskreises Rechtswirklichkeit.

Zitiervorschlag

"Pakt für den Rechtsstaat": . In: Legal Tribune Online, 09.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58820 (abgerufen am: 15.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen