Im Streit um die Besetzung der Präsidentenstelle des OVG in Münster geriet NRW-Justizminister Limbach unter Druck. Hat er das Bewerbungsverfahren manipuliert? FDP und SPD forderten seinen Rücktritt. Das OVG NRW sieht keine Manipulation.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat den Weg für die von NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) ausgewählte Kandidatin als Präsidentin des Gerichts freigemacht. Die Präsidentenstelle des OVG dürfe mit der Bewerberin besetzt werden, teilte das Gericht am Freitag mit (Beschl. v. 29.02.2024, Az. 1 B 1082/23 u. a.).
Nach Eilanträgen unterlegener Bewerber hatten zunächst das Verwaltungsgericht (VG) Münster und kurz darauf auch das VG Düsseldorf das Besetzungsverfahren gestoppt. Die dagegen eingelegten Beschwerden des Landes hatten nun Erfolg. Für die Annahme des VG Münster, Justizminister Limbach habe das Auswahlverfahren manipulativ gestaltet, gebe es keine belastbaren Anhaltspunkte, befand das OVG.
Auch die Tatsache, dass der Minister während des Auswahlverfahrens Gespräche mit den Bewerbern geführt hat, sei kein Grund, eine Manipulation oder Voreingenommenheit anzunehmen. Derartige informelle Gespräche seien üblich. Wenn dabei eine Voreinschätzung geäußert werde, sei dies auch keine Vorfestlegung, so das OVG.
Ebenso seien die sogenannten Überbeurteilungen für die externen Bewerber im Ergebnis nicht zu beanstanden. Zwar dürfe der Minister diesen Beteiligten keine dienstliche Beurteilung in der Form einer Überbeurteilung erteilen. Inhaltlich seien die Erwägungen aber zulässig. Der Minister hätte sie nach Auffassung des OVG stattdessen in dem sogenannten Auswahlvermerk, mit dem das Auswahlverfahren abschließt, anstellen dürfen.
Oppositionsfraktionen hatten Limbachs Rücktritt gefordert
Limbach war durch die erstinstanzlichen Entscheidungen politisch unter Druck geraten. Die Oppositionsfraktionen von FDP und SPD hatten seinen Rücktritt gefordert. Limbach stand im Verdacht, die von ihm ausgewählte Bewerberin – eine ehemalige Richterkollegin, mit der er sich duzt – bevorzugt zu haben. Er musste sich deshalb vor dem Landesrechtsausschuss verantworten. Der Minister hatte mehrfach betont, er habe "kein Näheverhältnis" zu der ehemaligen Richterkollegin. In den vergangenen zehn Jahren sei er vielleicht dreimal mit ihr Essen gewesen. Er duze zudem auch einen weiteren der Bewerber.
Er habe in das Auswahlverfahren seiner Fachabteilung nicht eingegriffen und sich das Votum der Abteilung zu eigen gemacht, hatte er versichert. "Es gab keine politische Einflussnahme auf das Besetzungsverfahren." Das Verfahren sei "fair, transparent und offen" geführt worden. Gegenüber LTO hatte er zu den Vorwürfen bereits im Oktober Stellung bezogen und geäußert, dass er den Besetzungsvorgang nicht angehalten habe, um irgendeine Bewerbung zu ermöglichen.
Die Beschlüsse des OVG sind unanfechtbar.
dpa/hes/LTO-Redaktion
Nach Besetzungsstreit: . In: Legal Tribune Online, 01.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54012 (abgerufen am: 05.12.2024 )
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