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"Strukturreform" des Justizministeriums in NRW: 16 von 30 Stand­orten der Arbeits­ge­richts­bar­keit sollen weg­fallen

von Tanja Podolski

10.11.2025

Das Justizzentrum in Gelsenkirchen.

Im Justizzentrum in Gelsenkirchen ist seit 2016 auch das Arbeitsgericht untergebracht. Das soll mit Bochum und Herne zusammengelegt werden. In der Stadt regt sich Widerstand. Foto: Oliver Berg /picture alliance/dpa

Dem Vernehmen nach sollen nach dem NRW-Justizminister nur 14 der 30 Standorte der Arbeitsgerichtsbarkeit bleiben. Mehrere Gerichte und zwei der drei LAG-Bezirke sollen zusammengelegt werden. In Gelsenkirchen hat sich Widerstand formiert.

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Schon im Sommer hatte Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) einen Beteiligungsprozess zur Arbeitsgerichtsbarkeit der Zukunft gestartet, nun sind erste Pläne bekannt geworden. Danach sollen von den jetzt 30 Arbeitsgerichten in NRW nur 14 bestehen bleiben, zudem sollen aus den drei Arbeitsgerichtsbezirken zwei werden. Am Wochenende hatte der Kölner Stadtanzeiger erste Eckdaten zu dem Thema veröffentlicht, nun gibt es weitere Informationen. 

Von den bisher drei Arbeitsgerichtsbezirken Hamm, Köln und Düsseldorf könnten nur zwei bestehen bleiben – naheliegend sei dann die Zusammenlegung der Landesarbeitsgerichte (LAG) Köln und Düsseldorf, ist zu vernehmen. Dies Überlegung ist insofern überzeugend, als der Kölner LAG-Präsident Dr. Jürgen vom Stein bereits 64 Jahre alt ist, Dr. Holger Schrade vom LAG Hamm ist 62 Jahre, Dr. Christoph Ulrich – seit einem Jahr LAG-Präsident in Düsseldorf –­ ist 57 Jahre alt. Eine Zusammenlegung könnte also mit einer Pensionierung einhergehen. Entschieden ist das aber offenbar noch nicht.

Bezirk Hamm von 17 auf sechs Arbeitsgerichte?

Im Arbeitsgerichtsbezirk Hamm sollen nach LTO-Informationen von den jetzt 17 Arbeitsgerichten (ArbG) nur sechs bestehen bleiben. Dazu sollen etwa das ArbG Minden als eines der Gerichte im LAG-Bezirk Hamm geschlossen und nach Bielefeld verlegt werden. Minden und Bielefeld liegen allerdings 50 Kilometer entfernt voneinander. Daher gab es offenbar zwischenzeitlich die Überlegung, dass Minden ein Außenstandort von Bielefeld werden könnte. Dabei wäre Bielefeld zwar formell die Dienststelle, das ArbG in Minden bliebe aber als Service- und Rechtsantragsstelle mit Personal bestehen. Diese Idee scheitert jedoch offenbar an der etwas zu geringen Distanz zwischen den Gerichten.

Die Regionen Westfalen und Ostwestfalen-Lippe sollen “am schlimmsten von der Reform betroffen” sein, teilte die SPD-Fraktion im Landtag mit. "Hier stehen dem Vernehmen nach elf von bisher 17 Arbeitsgerichten auf der Kippe. Wer hier lebt, müsste künftig teilweise über 70 Kilometer bis zum nächstgelegenen Standort fahren. Im Ruhrgebiet würden einigen Städten durch die Schließungen sogar die ‘letzte Behörde’ weggenommen", so Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW. 

Auch das ArbG Gelsenkirchen soll als eigener Standort geschlossen und mit den Arbeitsgerichten in Herne und Bochum zusammengelegt werden. In Gelsenkirchen hat sich gegen die Idee bereits breiter Widerstand gebildet: In einer gemeinsamen Erklärung, die LTO vorliegt, äußern die Stadt, die Arbeitgeberverbände Emscher-Lippe, die Kreishandwerkerschaft Emscher-Lippe, der Handelsverband sowie die Gewerkschaften (DGB, ver.di, IG Metall, IGBCE) ihre "große Sorge bezüglich der aktuellen Überlegungen zur Schließung des ArbG Gelsenkirchen im Rahmen der beabsichtigten Strukturreform der Arbeitsgerichtsbarkeit". Die Stadt sei stark von dem andauernden Strukturwandel im Ruhrgebiet betroffen. "In diesem Umfeld stellt die Präsenz staatlicher Institutionen einen wichtigen Stabilitätsfaktor dar, dessen Wegfall das Vertrauen der Bevölkerung und der Wirtschaft in die staatliche Verlässlichkeit empfindlich beeinträchtigen könnte", heißt es in der Erklärung. "Auch politisch wäre es gut, wenn das ArbG im Herzen von Gelsenkirchen bleibt", sagt daher Thomas Steinberg vom regionalen IGBCE-Bezirk gegenüber LTO. 

Ähnliche Pläne scheiterten in Schleswig-Holstein

Limbach hatte im Sommer bei der Vorstellung des Eckpunktepapiers aktuelle Zahlen für die Arbeitsgerichtsbarkeit in NRW genannt: Die Verfahrenszahlen seien in den vergangenen zehn Jahren um rund 20 Prozent zurückgegangen, in Beschlussverfahren sogar um 43 Prozent, hatte er mitgeteilt. Mit dem Verfahrensrückgang sei auch ein Rückgang an Personal verbunden, da statistisch weniger Verfahren zu erledigen sind. Die veränderten Rahmenbedingungen stellten die Arbeitsgerichte vor neue organisatorische Herausforderungen, die außerdem in einer deutlich veränderten Arbeitswelt zu lösen seien. 

Eine ähnliche Debatte gab es vor einem guten Jahr in Schleswig-Holstein. Dort hatte die Justizministerin mitgeteilt, alle Arbeits- und auch die Sozialgerichte in der Fläche zusammenlegen zu wollen. Nach starkem Protest – auch dort mithilfe der Gewerkschaften – lenkte Prof. Dr. Kerstin von der Decken (CDU) ein und nahm Pläne für die Strukturreform weitgehend zurück. 

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"Frühzeitige Einbindung entscheidend"

Die Kritik an den Plänen dort ähnelte der aktuellen aus Gelsenkirchen: deutlich längere Wege für die Rechtssuchenden, aber auch für die Gewerkschaften und Unternehmen, die Schwächung der Bürgernähe zur Justiz, fehlende Kenntnisse städtischer Besonderheiten aber auch die womöglich erschwerte Gewinnung von ehrenamtlichen Richter:innen – und eine verbesserungsfähige Kommunikation von Justizministerium zu den Gerichten. 

Aus Gelsenkirchen heißt es daher in der aktuellen Mitteilung von Stadt, Gewerkschaften und Verbänden: "Die Struktur der Arbeitsgerichtsbarkeit darf aus unserer Sicht nicht primär nach rein ökonomischen Effizienzgesichtspunkten bewertet werden, sondern vorrangig nach ihrer Nähe zu den Menschen, ihrer Verlässlichkeit und der regionalen Expertise."

Im LAG-Bezirk Hamm sei zwar ein Konsultationsverfahren eingeleitet worden. Aus der Sicht der regionalen Interessensvertretungen aber "wäre es wünschenswert gewesen, die konkreten Strukturvorschläge frühzeitig im direkten Austausch zu erörtern, bevor die ministerielle Diskussion über die Vorschläge intensiviert wurde". Man halte "eine transparente und frühzeitige Einbindung der direkt Betroffenen für entscheidend, um praktikable und tragfähige Lösungen im Sinne der Arbeitnehmer, Unternehmen und der Stadt zu entwickeln". 

Der Stadt ist offenbar zwischenzeitlich ein sogenannter Gerichtstag zugesichert worden. Dabei finden Gerichtsverhandlungen an festen Tagen lokal vor Ort statt, die Dienststelle ist aber ein anderes Gericht. 

Das NRW-Justizministerium und die angefragten Landesarbeitsgerichte in Hamm und Düsseldorf haben auf LTO-Anfrage keine Stellung nehmen wollen und auf den kommenden Mittwoch verwiesen. Dann wird der Justizminister im Beisein der drei Gerichtspräsidenten seine Pläne im Rechtsausschuss des Landtages vorstellen. 

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"Strukturreform" des Justizministeriums in NRW: . In: Legal Tribune Online, 10.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58578 (abgerufen am: 11.06.2026 )

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