NRW-Projekt zum Strafvollzug: Wie lassen sich Rück­fälle ver­meiden?

08.01.2020

Eine Freiheitsstrafe soll Gefangene auch auf ein straffreies Leben danach vorbereiten. So steht es im StVollzG. In der Praxis klappt das leider viel zu selten, vor allem nach verbüßter Jugendstrafe. NRW betreibt jetzt auf Ursachenforschung.

Das nordrhein-westfälische Justizministerium will herausfinden, welche Maßnahmen hinter Gittern für Kriminelle tatsächlich hilfreich für die Vorbereitung auf ein straffreies Leben nach der Entlassung sind. Dazu würden mehr als 600 Angebote in den Justizvollzugsanstalten des Landes auf den Prüfstand gestellt, kündigte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf an. Die auf mehrere Jahre angelegte Analyse sei nicht nur für NRW neu, sondern werde auch bundesweit Maßstäbe setzen, so Biesenbach.

Bislang sind die Rückfallquoten hoch: Wie die Landesjustizvollzugsdirektion auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, wurden in den vergangenen Jahren bundesweit etwa 45 Prozent der entlassenen erwachsenen Straftäter wieder rückfällig. Solche nach Verbüßung einer Jugendstrafe sogar sogar zu fast zwei Dritteln (65 Prozent).

Zuverlässige Ergebnisse in drei bis fünf Jahren

Der Justizvollzug hat nach § 2 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) die gesetzliche Aufgabe, Gefangene auf ein straffreies Leben nach der Entlassung vorzubereiten. Dazu gibt es in NRW zahlreiche Angebote hinter Gittern: von schulischen Förderkursen und Berufsvorbereitung über Sprach- und Integrationskurse, Hilfen bei Sucht- und Schuldenproblemen bis hin zu sozialem Training, Gewaltpräventionskursen, Therapien und speziellen Behandlungsprogrammen für Sexualstraftäter.

Die zentrale Datenerhebung zu Erfolg und Misserfolg von Resozialisierungsangeboten habe in NRW gerade erst begonnen, berichtete Biesenbach. Eine wissenschaftlich fundierte, aussagekräftige Rückfallanalyse könne voraussichtlich in drei bis fünf Jahren vorgelegt werden. Das gemeinsame Projekt mit dem Kriminologischen Dienst des Landes sei "von höchster praktischer Relevanz und geeignet, den Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen in Teilen grundlegend zu verändern und neu zu denken." Dazu werde auch Mut gebraucht, um die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

NRW-Projekt zum Strafvollzug: Wie lassen sich Rückfälle vermeiden? . In: Legal Tribune Online, 08.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39565/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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