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40139

NRW-Justizminister zu U-Haftentlassungen: "Rechts­staat­lich begrün­dete Ein­zel­fälle"

06.02.2020

Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach

Bild: Olaf Kosinsky, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0-de, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

In NRW mussten 2019 sieben mutmaßliche Straftäter aus der U-Haft freigelassen werden, weil sich deren Verfahren zu lange hingezogen hatten. Der Justizminister verteidigt die "rechtsstaatlich begründeten Einzelfälle".

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Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU) hat Entlassungen aus der Untersuchungshaft nach zu langer Verfahrensdauer als "rechtsstaatlich begründete Einzelfälle" verteidigt. In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass 2019 in NRW sieben mutmaßliche Straftäter aus der U-Haft freigelassen werden mussten, weil sich deren Verfahren zu lange hingezogen hatten.

Gemessen an rund 7.500 vollstreckten Untersuchungshaftbefehlen seien das aber nur 0,09 Prozent, sagte Biesenbach am Mittwoch im Rechtsausschuss des Düsseldorfer Landtags. Zwar seien auch sieben Fälle "unbefriedigend", räumte Biesenbach ein. Wo Juristen arbeiteten, komme es aber nun einmal zu Meinungsverschiedenheiten.

In den Fällen im vergangenen Jahr hatten Oberlandesgerichte (OLG) aus verschiedenen Gründen eingetretene Verzögerungen als vorhersehbar und damit vermeidbar eingestuft. Für Haftsachen gilt ein Beschleunigungsgebot. Nach sechs Monaten U-Haft ist bei jedem Gefangenen von einem Gericht zu prüfen, ob die Fortdauer der Haft gerechtfertigt ist.

Wie Biesenbach berichtete, waren die Ursachen für die Entlassungen unter anderem: zu späte Begutachtungen von Untersuchungshäftlingen in Betäubungsmittelverfahren, die versäumte Einweisung eines zwischenzeitlich geflohenen Angeklagten in ein Justizvollzugskrankenhaus und eine wegen Urlaubs eines Amtsrichters "zu knapp auf Kante genähte Terminplanung" mit geplatzter Hauptverhandlung.

Der SPD-Abgeordnete Hans-Willi Körfges fragte, ob nicht die hohe Arbeitsverdichtung und der Personalmangel in der Justiz dazu führten, dass "gefährliche Straftäter" freigelassen werden müssten. Der Minister wies dies zurück. Es sei schlicht nicht vermeidbar, dass Gerichte sich nicht einig seien oder etwa Richter krank würden.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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NRW-Justizminister zu U-Haftentlassungen: . In: Legal Tribune Online, 06.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40139 (abgerufen am: 15.06.2025 )

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