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Limbach stellt Reformpläne vor: So sollen die NRW-Arbeits­ge­richte zusam­men­ge­legt werden

von Tanja Podolski

12.11.2025

Vorstellung der Pläne der NRW-Justiz für die Arbeitsgerichtsbarkeit

Dr. Jürgen von Stein, Dr. Holger Schrade, Dr. Benjamin Limbach und Dr. Christoph Ulrich stellten in Düsseldorf die Pläne für die Arbeitsgerichtsbarkeit vor. Foto: Tanja Podolski

Justizminister Limbach hat die Pläne für die Arbeitsgerichte in NRW vorgestellt. Er will größere Einheiten an 17 statt bisher 33 Standorten der Arbeits- und Landesarbeitsgerichte. Das LAG in Köln soll wegfallen.

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Die Arbeitsgerichte (ArbG) und Landesarbeitsgerichte (LAG) in NRW stehen vor einer massiven Strukturreform, jedenfalls wenn es nach Justizminister Dr. Benjamin Limbach (Grüne) und den Präsidenten der LAG in Hamm, Düsseldorf und Köln geht. Gemeinsam stellten die Männer am Mittwoch im Justizministerium in Düsseldorf "Diskussionsvorschläge für den weiteren Reformprozess" in der Arbeitsgerichtsbarkeit in NRW vor. Die drei Präsidenten hatten dafür Bedarf gesehen und waren an den Justizminister herangetreten.

Im Kern geht es dabei um die Bildung größerer Einheiten. Derzeit verteilen sich rund 700 Mitarbeitende auf 33 Standorte, durchschnittlich also etwas mehr als 20 Mitarbeitende pro Standort. Das Personal verteile sich damit auf zu viele Standorte, sagte Limbach am Mittwoch. Als ein Beispiel nannte er Detmold und Arnsberg: Dort seien inklusive der Richter:innen sieben respektive acht Mitarbeitende tätig. Der Personalbestand sei zwar in den vergangenen zehn Jahren bereits um zehn Prozent gesunken, gleichzeitig gingen in diesem Zeitraum aber auch die Verfahrenszahlen zurück: über 20 Prozent bei den Urteilsverfahren, 43 Prozent bei den Beschlussverfahren – ein regelmäßiges Phänomen in der Arbeitsgerichtsbarkeit bei einer guten Konjunkturlage.

Mit Blick auf den demografischen Wandel und die Digitalisierung gehe es jetzt darum, die Arbeitsgerichtsbarkeit praxistauglich aufzustellen, so Limbach. Trotz Zusammenlegung von Standorten sollten die Erreichbarkeit der Kammern, geringe Wartezeiten, schnelle Entscheidungen und eine hohe Qualität der Rechtsprechung weiterhin gewährleistet werden.

Entsprechend hat der Justizminister gemeinsam mit den LAG-Präsidenten Grundsätzliches festgelegt: an jedem LAG soll auch ein ArbG sein; Gerichtsstandorte sollen mindestens acht, besser zehn Richterplanstellen haben; auswärtige Kammern soll es nur in Ausnahmefällen geben; Gerichtstage sollen auch nach bisheriger Auslastung und der Nähe zum nächsten ArbG festgelegt werden.  

Das heißt: Liegen ArbG derzeit in weniger als 20 Kilometern Abstand zueinander, kann ein Standort aufgegeben werden, ohne einen Gerichtstag einzurichten. Arbeitsgerichten sollen zudem nicht mehr als 60 Kilometer entfernt voneinander liegen, sonst sollen Außenkammern eingerichtet werden. An allen Gerichtsstandorten wird es Rechtsantragsstellen geben.

Gerichtstag bedeutet, dass die Richter:innen nur für den Verhandlungstag zum dem Ort fahren, es gibt dort keine Rechtsantragsstelle oder einen sonstigen organisatorischen Unterstützungsbereich – das alles liegt am Stammgericht. Bei Außenkammern gibt es all das, der Standort funktioniert wie ein eigenes Gericht – allerdings ohne Leitung.  

LAG Köln geht ins LAG für das Rheinland auf, Siegburg fällt als ArbG weg

Bisher gibt es in NRW 33 Arbeits- und Landesarbeitsgerichte in bisher 30 Arbeitsgerichtsbezirken, künftig sollen es 17 Gerichte in 15 Bezirken sein. Zum Vergleich: Die nordrheinwestfälische Sozialgerichtsbarkeit hat insgesamt neun Standorte.

Aus den aktuell drei LAG werden nach Limbachs Vorstellungen künftig zwei: Der Präsident des LAG Köln, Dr. Jürgen vom Stein, ist bereits 64 Jahre alt. Mit seinem Ausscheiden in den Ruhestand soll sein LAG Köln als das kleinere Gerichtsbezirk mit Düsseldorf zusammengelegt werden – die eigenständige Mittelbehörde in Köln fiele damit weg. Als LAG für das Rheinland mit Hauptsitz und entsprechender Organisation in Düsseldorf bleibt das Gericht faktisch aber mit auswärtigen Kammern in Köln erhalten. Präsident kann Dr. Christoph Ulrich sein. Der 57-Jährige leitet seit Ende 2024 das LAG Düsseldorf.

Zudem werden im LAG-Bezirk Köln von den vier Arbeitsgerichten, die in Köln und Aachen bleiben, Bonn und Siegburg in Bonn zusammengelegt. Da zwischen Bonn und Siegburg nur 17 Kilometer liegen, braucht es keine Verhandlungen mehr in Siegburg. Nur die vier Gerichtstage in Heinsberg und Düren sowie in Euskirchen und Gummersbach sollen also erhalten bleiben.

Viele Zusammenlegungen im Bezirk Düsseldorf

Mehr Veränderungen gibt es im LAG-Bezirk Düsseldorf. Dort gibt es derzeit neun ArbG und fünf Standorte mit Gerichtstagen, künftig soll es fünf ArbG mit drei Gerichtstagen geben.  

Das ArbG Duisburg soll als neuer Stammsitz mit dem ArbG Wesel zusammengelegt werden, zudem Essen und Oberhausen mit Sitz in Essen. Alle Gerichte haben derzeit weniger als die Zielgröße der acht Richterplanstellen. In Wesel soll künftig ein Gerichtstag am bisherigen Standort etabliert werden, die bisherigen in Kleve und Moers sollen aber wegfallen.  

Auch Mönchengladbach und Krefeld sollen künftig einen Stammsitz in Mönchengladbach haben, der Gerichtstag in Neuss soll bleiben. Zudem soll Wuppertal der künftige Stammsitz auch des ArbG Solingen sein. Der Gerichtstag in Velbert soll wegfallen, der in Leverkusen bleiben.  

Das ArbG Düsseldorf bleibt als LAG-Standort unverändert.

Größte Veränderungen in Westfalen-Lippe

"Westfalen Lippe steht vor den größten Herausforderungen", sagte Dr. Holger Schrade (62), Präsident des LAG Hamm. Das Gebiet mache 60 Prozent der Fläche in NRW aus, an 17 zum Teil sehr kleinen Standorten bei sieben ArbG seien 300 Mitarbeitende für 8,2 Millionen Menschen tätig.  

In Bielefeld sollen auch die ArbG Detmold, Herford, Minden und Paderborn angesiedelt werden. Herford würde keinen eigenen Gerichtstag benötigen wegen der Nähe zu Bielefeld, alle anderen Standorte bekommen einen.

Das ArbG Gelsenkirchen, wo sich Widerstand formiert hatte, soll dort erhalten bleiben, und wird mit Herne zusammengelegt. Ob auch Bochum noch dem Standort in Gelsenkirchen zugeschlagen wird, bleibt derzeit offen – die festgelegten Kennzahlen für ein eingeständiges Gericht erfüllt es aktuell ebenso wie das ArbG Hamm nicht. Hamm bleibt aber als Standort beim LAG, das ArbG Arnsberg wird mit Hamm zusammengelegt. Der Gerichtstag in Lippstadt soll erhalten bleiben, der in Brilon wegfallen, dafür einer in Arnsberg eingerichtet werden.  

In Hagen sollen auch die kleinen ArbG in Iserlohn und Siegen ansässig werden, auswärtige Kammern in Siegen sowie Gerichtstage in Lüdenscheid und Olpe eingerichtet werden.  

Die ArbG in Rheine und Bocholt sollen am Standort des ArbG Münster zusammengelegt werden, Bocholt dabei wegen der großen Entfernung eine Außenkammer bekommen. Gerichtstage bleiben in Ahlen und Coesfeld bleiben, in Beckum und Ahaus werden sie aber wegfallen.  

Dortmund soll als derzeit größtes ArbG des Bezirks unverändert bleiben.  

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Beschäftigte und weiterer Zeitplan

Die Präsidenten und der Justizminister betonten, dass ihnen das Personal in allen Funktionen wichtig sei: "Ein Standort wird nur aufgegeben, wenn andere Justizstandorte vor Ort sind", sagte Schrade. Denn in so einem Fall könnten die Beschäftigten bei Bedarf versetzt werden. Es werde keinen Stellenabbau geben und für alle Gerichtsangehörigen im richterlichen und nicht-richterlichen Dienst Arbeitsplätze in der Justiz geben. Bei einer Umsetzung der Reform solle es einen Ausgleich für zeitliche Fahrtmehraufwände geben.  

Alle zeigten sich überzeugt, dass die Organisation in Hinblick auf Personalausfälle in größeren Einheiten deutlich besser abzufangen wäre. LAG-Präsident Stein nannte zudem die Vorteile für den IT-Support, der mit diesen Plänen an weniger Standorten vorgehalten werden müsste. Auch die Ausbildung des Nachwuchses in der Justiz könne in größeren Einheiten besser abgebildet werden und sei attraktiver.

Die Kosten für die Reform konnten die Männer am Dienstag noch nicht genau beziffern. Schon bisher gab es Austausch mit den Personal- und Richtervertretungen, Berufsverbänden, Gewerkschaften und Rechtsanwälten. Nun werden die Präsidenten und der Justizminister eine zweite Diskussionsrunde beginnen. Limbach zeigte sich optimistisch, im kommenden Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen zu können. Die Umsetzung soll dann innerhalb von fünf Jahren erfolgen.

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Limbach stellt Reformpläne vor: . In: Legal Tribune Online, 12.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58607 (abgerufen am: 14.07.2026 )

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