Nach Postenbesetzungsposse in NRW: Oppo­si­tion macht Vor­schläge für eine bes­sere Rich­ter­wahl

von Tanja Podolski

27.11.2025

Einheitliche Beurteilungsstandards, eine Frist für das Besetzungsverfahren, ein Richter-Vorschlaggremium: Die Opposition in NRW hat nach dem Desaster um die OVG-Besetzung viele Ideen, wie es künftig besser laufen könnte.

Nach gut eineinhalb Jahren ist der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) "OVG-Besetzung" des NRW-Landtags zu einem Ende gekommen. In dem PUA ging es um die Aufarbeitung des katastrophalen Besetzungsverfahrens für den Präsidentenposten des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW in Münster.

Während die Vertreter der NRW-Regierungsparteien (CDU und Grüne) "kein konkretes Fehlverhalten der Landesregierung" erkennen konnten, haben SPD und FDP nach dem gemeinsamen Abschlussbericht noch ein Sondervotum abgegeben und konkrete Handlungsempfehlungen formuliert. Ein solches Besetzungsdesaster, bei dem die Fraktionen mehrere Gesetzesverstöße sehen und einige Spitzenbeamte und -richter Federn ließen, soll nicht wieder vorkommen.

Der PUA sei der einzige in der Geschichte des Landes, der zur Aufhebung eines Kabinettsbeschlusses geführt habe, sagte Nadja Lüders, Obfrau der SPD-Fraktion im PUA und selbst Rechtsanwältin,  bei der Vorstellung des Papiers am Donnerstag im Landtag NRW. “Das haben wir am Anfang nicht zu träumen gewagt. Das Papier sei nun ”mehr als ein Sondervotum – es ist eine Anklage".  

Für Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW und Sprecher im PUA, könnte das über 70 Seiten lange Votum "ein Drehbuch für einen Politthriller sein". Die Abläufe bei der Besetzung mache Handlungsempfehlungen notwendig, an denen SPD und FDP den Justizminister künftig messen wollen. "Er hat im Rechtsausschuss mitgeteilt, dass er an Änderungen arbeitet. Was wird das für die Besetzung höchster Richterposten in NRW ergeben? Da können unsere Empfehlungen ein wichtiger Anker sein", so Pfeil.

Viele Unregelmäßigkeiten, kein Rücktritt 

Der Postenstreit um die OVG-Präsidentenstelle in NRW war jahrelang ein Politikum. Die Position war von Juni 2021 bis August 2025 nicht besetzt – dann erst erhielt Dr. Carsten Günther, zuvor Richter am Bundesverwaltungsgericht, seine Ernennungsurkunde.

Um die Stelle hatte es zuvor einen langwierigen und medienwirksamen Konkurrentenstreit mit juristischen und politischen Dimensionen gegeben. Mehrfach gab es Gerichtsentscheidungen – unter anderem auf Anlass von Günther vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Der PUA deckte dann auf, dass die zunächst erfolgte Auswahl einer Bewerberin fehlerhaft war, eine Staatssekretärin aus dem Innenministerium hatte grundlegende Fehler bei der Auswahl gemacht. Auch Justizminister Limbach und die Bewerberin selbst gerieten erheblich in die Kritik, die Bewerberin auch für ihr Auftreten im PUA. Im Zuge der notwendigen neuen Besetzungsrunde zog die Frau schließlich zurück und wechselte – wieder ohne Auswahlverfahren – auf einen lukrativen Posten nach Berlin. Erst dann konnte Günther als erfolgreicher Bewerber aus dem nun ordnungsgemäß abgehaltenen Verfahren hervorgehen.

Bis dahin gab es Gutachten von Sachverständigen zu Unregelmäßigkeiten, eine Rüge vom Präsidialrat, das Urteil des BVerfG, im Auswahlverfahren angefragte Vermerke von der Bewerberin in dem Konkurrentenstreit. Auch bis dahin unbeteiligte Personen wurden in das Verfahren hineingezogen, etwa CDU-Politiker Ansgar Heveling, Justiziar der Bundestagsfraktion der Union, der Gespräche mit einem Bewerber geführt und dem gegenüber angeregt haben soll, ob er die Bewerbung noch mal überdenken könne, wie die Rheinische Post seinerzeit berichtet hatte. Rücktritte gab es nach all dem nicht.

Handlungsempfehlungen für die politische Debatte 

Mehrere Verbesserungsvorschläge haben die beiden Fraktionen daher erarbeitet. Die Handlungsempfehlungen sind angelehnt an die Vorschläge verschiedener Juristen, darunter die PUA-Gutachter Ulrich Battis, einst Professor an der Uni Hamburg, jetzt Of-Counsel bei GSK Stockmann, und Professor Markus Ogorek von der Uni Köln. Ebenfalls darunter Jürgen Lorse, Referatsleiter im Bundesverteidigungsministerium und zuständig für das Personalmanagement von 25.000 Beamt:innen und Beamten, der als Sachverständiger ein Gutachten vorgelegt hatte, und der Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Dr. Werner Richter. 

Zunächst will die Opposition eine Frist für Besetzungsverfahren. Wenn in diesem Zeitraum keine Bestenauslese möglich ist, müsse das Verfahren transparent neu gestartet werden. "Dann wären zumindest alle auf einem Stand", so Pfeil, und es würde verhindern, dass – wie im NRW-Fall – nach Ablauf der Bewerbungsfrist plötzlich eine neue Bewerberin in das Verfahren einsteigt.

Anlassbeurteilungen sollten nach den Vorstellungen der Opposition in Auswahlverfahren restriktiv gehandhabt und die Regel-Beurteilungen vorgezogen werden, wie es auch die herrschende Rechtsprechung vorsehe. Eine Anlassbeurteilung sollte es nur noch als Ausnahme geben. Darüber hinaus sollten einheitliche, ressortübergreifende Standards für Beurteilungen festgelegt werden und die Ministerien sich zur Ermittlung der Gleichwertigkeit von Beurteilungen und der diesen zugrundeliegenden Leitlinien und Standards ressortübergreifend austauschen.

Richter-Vorschlaggremium für das Auswahlverfahren 

Zudem – "das ist vielleicht das Wichtigste", sagte Pfeil – möchten SPD und FDP die Einrichtung eines Richter:innen-Vorschlaggremiums für die Besetzung höchster Richter:innenämter diskutieren. NRW sei das einzige Bundesland, das die Besetzung ohne ein Gremium oder Richterwahlausschuss durchführe. "Das Gremium sollte mehr Rechte haben als der Präsidialrat, das würde mehr Transparenz in die Sache bringen", so der FDP-Politiker. Das letzte Wort über die Besetzung könnte dabei weiterhin der Justizminister haben, aber "es würde die Auswahl vertiefen". Über die genaue Ausgestaltung sind sich auch SPD und FDP uneins, aber darum sollte es an dieser Stelle nicht gehen, die Idee solle von den Fraktionen diskutiert werden. 

Weiterhin geht es um die Frage, wie das Verfassungsprinzip der Bestenauslese samt Dokumentation und möglichen Sanktionen bei Verstößen sichergestellt werden könne und dass es einheitliche Pflichten für den Umgang mit externen Beurteilungen – also solchen aus anderen Ministerien – vom Justizministerium verbindlich festgelegt werden sollten. Pfeil erinnerte mit Blick auf die OVG-Besetzung: "Es konnte uns niemand erklären, wie die Vergleichbarkeit der Bewerber im Auswahlverfahren hergestellt wurde".

Als Letztes geht es um eine Debatte über die Zuständigkeit des OVG selbst: Ob vielleicht für derartige Konkurrentenklagen besser ein unbeteiligtes Gericht in einem anderen Bundesland oder das Bundesverwaltungsgericht zuständig sein sollte, als das OVG im eigenen Land.

"Da ist niemand unbeschädigt herausgekommen" 

"Es tritt niemand zurück im Moment, aber wir hoffen, dass es Verbesserungen gibt", so Pfeil. "Derjenige, der es erst nicht werden sollte, ist jetzt Präsident, die Bewerberin ging nach Berlin, ein CDU-Bundesjustiziar, dem man nichts glauben kann – da ist niemand aus dem Verfahren unbeschädigt herausgekommen." 

Schwarz-Grün habe aus dem PUA aber offenbar nichts gelernt: "Unter Umgehung des Beamtenrechts mit Macht Entscheidungen zu treffen, scheint die neue Vorgehensweise der Landesregierung zu sein", so Pfeil. Er bezieht sich dabei auf eine aktuelle Personalie im Landesrechnungshof. Die Präsidentin Brigitte Mandt hatte nach einem Bericht im Landtagsblog einen Vorschlag für eine Besetzung gemacht. Doch CDU und Grüne bügelten diesen ab und brachten einen eigenen Kandidaten ins Spiel, bei dem aber nach der Meinung der Präsidentin offenbar die Grundsätze der Bestenauslese nicht gewahrt werden.

Bei der OVG-Besetzung aber haben die Grundsätze am Ende funktioniert, der jetzige Präsident Günther habe sich "korrekt verhalten", ihm sei – das habe das Verfahren gezeigt – daran gelegen gewesen, die große Ungerechtigkeit ans Tageslicht zu bringen", so Lüders. Sie und Pfeil zollten ihm auch für die Anrufung des BVerfG "hohen Respekt", mit allen Irrungen und Wirrungen habe am Ende der Beste gewonnen. Der Ablauf des Verfahrens sei gleichwohl ein Beispiel, wie man es nicht machen sollte.

Zitiervorschlag

Nach Postenbesetzungsposse in NRW: . In: Legal Tribune Online, 27.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58733 (abgerufen am: 07.12.2025 )

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