In Deutschland fehlen immer Richter und Staatsanwälte, der Bund will deshalb 240 Millionen Euro investieren. Es wollen aber nicht alle Länder mitmachen. Eine LTO-Umfrage zeigt, wo es hakt und wie die Chancen für einen Pakt bis Sommer stehen.
Wenn Bundesjustizministerin Stefanie Hubig auf dem Richter- und Staatsanwaltstag in Weimar über den Pakt für den Rechtsstaat spricht, dann klingt es wie eine Anrufung. Eine Beschwörung höherer Mächte. Für sie sei es völlig klar, dass die Justiz besser ausgestattet werden müsse, sagt sie vor den rund 1.000 Justizvertretern in der Kongresshalle. Ihren Anteil hat Hubig erbracht, sie hat den Ländern ein Angebot unterbreitet. Rund 240 Millionen Euro sollen die als Anschubfinanzierung vom Bund bekommen, um 2.000 zusätzliche Stellen zu schaffen.
So richtig in der Hand hat es die SPD-Justizministerin Hubig aber nicht mehr. Jetzt sind die Länder am Zug. Vereinbart war das Projekt im Koalitionsvertrag, 2025 ging es zunächst einmal geschmeidig voran mit der Abstimmung zum Pakt. Als der Pakt dann für Dezember 2025 auf der Tagesordnung stand, um von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen zu werden, wurde dies kurzfristig abgesetzt.
"Es gibt einige wenige Bundesländer, die an der obersten Spitze Zweifel haben, ob sie dieses Angebot annehmen sollen", sagte Hubig Mitte April in Weimar. Nun könnte man sich fragen, welches Land etwas dagegen haben könnte, wenn der Bund Geld für die Justiz zuschießen will, die Ländersache ist? Aber die Sache hat einen kleinen Haken, das Geld ist nur als Anschubfinanzierung gedacht. Hubig nennt es in Weimar "eine Investition". Die mit Bundesgeld geschaffenen Stellen müssen die Länder langfristig selbst finanzieren. Für jeden neuen Nachwuchsjuristen würde der Bund ein paar Jahre finanzieren, dann hat das Land bis zur Pension aber noch gut und gerne 50 Jahre Finanzierung vor sich. Der Anreiz aus dem Pakt bleibt überschaubar.
Sachsen: "Erhebliche Probleme bei der Konsensfindung"
Wenn die Co-Vorsitzende der größten deutschen Justizvereinigung, des Deutschen Richterbundes, Andrea Titz in Weimar sagt: "Ich hoffe, dass wir den Pakt für den Rechtstaat doch noch umsetzen können", klingt an, dass seine Verabschiedung nunmehr alles andere als ein Selbstläufer ist.
Auf LTO-Anfrage in den Justizministerien der Länder zeichnet sich folgendes Stimmungsbild ab: Länder, die Interesse an dem Pakt haben, betonen das in ihrer Antwort: Sie "begrüßen" das Projekt, wollen "konstruktiv" mitwirken. Wer zurückhaltend ist, antwortet ausweichend, verweist auf die laufenden Verhandlungen, kann leider keine näheren Angaben machen.
Etwas deutlicher wird es aus Sachsen, dort sieht man "weiterhin erhebliche Probleme bei der Konsensfindung". Wenn ein Sprecher dort mitteilt, die "Gespräche sollten fortgesetzt werden", klingt das vielsagend. Sachsen gehört neben Hessen zu einem der Länder, das am stärksten zweifelt.
Mit markigen Worten hat der hessische CDU-Ministerpräsident Boris Rhein Anfang des Jahres erklärt, er wolle keine Pakte mehr mit dem Bund schließen. "Wir können uns das nicht mehr leisten", so Rhein. "Der Bund hängt ein Thema ins Schaufenster – Richterstellen, Kinderbetreuung, Digitalisierung –, gibt ein bisschen Geld, und nach kurzer Zeit stehen wir mit dem Pakt allein da."
Andere Länder wie Bayern und Baden-Württemberg verweisen in ihren Antworten darauf, in den letzten Jahren auf eigene Initiative jeweils rund 330 bzw. 160 neue Richter- und Staatsanwaltsstellen in der Justiz geschaffen zu haben, die würden sie gerne mit dem Bund nun verrechnen. NRW hat 54 Planstellen geschaffen., andere haben auch vorgearbeitet.
Wieder anders sieht die Lage wohl für einige ostdeutsche Bundesländer aus. Deren Sorgen drehen sich nicht um zusätzliche Stellen, sondern angesichts einer anstehenden Pensionierungswelle und Nachwuchsproblemen überhaupt um die Besetzung vorhandener Posten.
Warum keine Allianz der Willigen?
Jetzt könnte man auf Idee kommen: Warum schlagen dann nicht einfach nur einige Länder ein, also warum nicht ein Pakt mit der Allianz der Willigen? Dem macht die Verfassung einen Strich durch die Rechnung. Denn das Grundgesetz (GG) ist eigentlich streng: Der Bund soll sich nicht übers Geld in Länderangelegenheiten einmischen, das ergibt sich aus Art. 30, Art. 83 ff. und Art. 104b GG.
Ein Hebel ist aber die Umsatzsteuerverteilung. Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, ist eine Gemeinschaftssteuer, sie gehört Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam. Will der Bund den Ländern mehr Geld "verschaffen", kann er dazu auf einen Teil seines Umsatzsteueranteils verzichten. Geld fließt nicht vom Bund an die Länder, sondern kommt aus der Steuerquelle selbst. Die Neuverteilung wird dann durch eine Änderung im Finanzausgleichsgesetz umgesetzt. So vorgegangen wurde in der Vergangenheit zum Beispiel auch, um Belastungen in den Kommunen durch Migration abzufedern. Und auch 2022 für die erste Runde Rechtsstaatspakt.
Durch eine geänderte Umsatzsteuerverteilung kommt also sozusagen automatisch mehr Geld bei den Ländern an. Dies zeigt, warum dann ein "Pakt" ins Spiel kommt. Das zusätzliche Geld steht den Ländern erst einmal zur freien Verfügung. Das wird der Bund so aber in der Regel nicht gewollt haben, er will eine Zweckbindung, etwa sollen die Länder neue Richterstellen schaffen. Um das sicherzustellen, wird ein Pakt geschlossen, der die Mehreinnahmen mit einem Zweck versieht.
Das System der Finanzierung über die Umsatzsteuerverteilung funktioniert also nur nach dem Prinzip, alles oder nichts, denn wenn der Bund den Ländern mehr Steuereinnahmen zugesteht, kommt das allen zugute. Wer sich nicht auf die Schaffung von Richterstellen festlegen lässt, bei dem würde das Geld trotzdem auftauchen, aber zur freien Verwendung. Frei verschenken will der Bund seine Einnahmen aber nicht, dazu sind seine eigenen Kassen zu leer.
Einigung über den Pakt bis Juni?
Was das Schicksal des Rechtsstaatspaktes angeht, gilt: Mit allen Ländern oder nicht.
Für Hubig geht es auch um ein Prestigeprojekt als Bundesministerin, zumal sie eher als eine Ministerin der Justiz angetreten ist als ihr FDP-Vorgänger Marco Buschmann. Hubig hatte die Riesensumme groß angekündigt. Damit werde die Unterstützung im Vergleich zum Vorläufer-Pakt verdoppelt.
Hubigs Satz in Weimar, es hake derzeit "an der obersten Spitze" meint: In den aktuellen Verhandlungen ist der Pakt für den Rechtsstaat nicht mehr Sache der Justiz- und Finanzminister, sondern wird von den Staatskanzleien verhandelt. In den nächsten Wochen und Monaten wird es darauf ankommen, ob Kompromisse für die Zweifler unter den Ländern gefunden werden. Dürfen die was verrechnen? Wie könnte man die Digitalmittel des Bundes mitberücksichtigen? Wer beißt die Zähne zusammen und nimmt die Anschubfinanzierung mit?
Der Pakt bindet die Länder nicht sklavisch. So könnten einige Länder versucht sein, in wenigen Jahren durch einen Pakt "aufgestockte" Justizstellen wieder abzubauen, wenn aktuell im Dienst befindliche Richter und Staatsanwälte in Pension gehen und die Länder deren Stellen nicht nachbesetzen. Der vom Bund angeschobene Investitionseffekt könnte dann sogar verpuffen. Am Ende geht es also so oder so um die eigene Verantwortung der Bundesländer für eine ausreichend ausgestattete Justiz vor Ort.
Beschlossen werden solche Pakte auf Ministerpräsidentenkonferenzen, und zwar nicht irgendwelchen, sondern solchen, bei denen auch der Kanzler mit dabei ist. Das war die Chance Anfang Dezember 2025, als der Rechtsstaatspakt kurzfristig von der Tagesordnung verschwand. Die nächste Gelegenheit steht für den 25. Juni an, dann treffen sich alle in Berlin.
Beitrag in der Version vom 27.04.2026, 15.00 Uhr, korrigiert wurde, dass Andrea Titz zwar Vizepräsidentin des LG Traunsteins ist, aber beim DRB die Co-Vorsitzende.
"Pakt für den Rechtsstaat": . In: Legal Tribune Online, 22.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59791 (abgerufen am: 12.05.2026 )
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