Datenschutzpanne am LG Lüneburg: Urteil zu einem DSGVO-Ver­stoß nicht richtig geschwärzt

10.02.2021

Da Namen und Adressen in einem Urteil nicht technisch korrekt geschwärzt war, waren sie online einsehbar – ausgerechnet in einem Urteil, in dem es um einen DSGVO-Verstoß ging.

Ausgerechnet in einem Urteil, das einen DSGVO-Verstoß zum Gegenstand hat, ist dem Landgericht (LG) Lüneburg selbst eine Datenschutzpanne unterlaufen. Nach Informationen, die der LTO vorliegen, ist das vermeintlich geschwärzte Urteil auf den zweiten Blick nämlich gar nicht richtig anonymisiert worden. Die PDF-Datei wurde an den zu anonymisierenden Stellen lediglich schwarz markiert. In der Folge konnte jeder, der den Text zum Beispiel in eine Word-Datei kopiert, den vollen Namen und die Adressen von Kläger, Beklagter und Prozessbevollmächtigten einsehen. 

Inzwischen wurde diese Panne behoben und die Datei wurde korrekt geschwärzt, nachdem das LG am Samstag über einen Privatkontakt eines dort Angestellten auf das Missgeschick hingewiesen wurde. Zu dem Zeitpunkt war das Urteil bereits zwei Tage lang unverändert online.

Stefan Hessel, Rechtsanwalt bei reuschlaw Legal Consultants in Saarbrücken, äußert sich gegenüber LTO "verwundert" darüber, "dass die Schwärzung von Dokumenten ein Gericht, das täglich mit sensiblen Daten umgeht, vor Herausforderungen stellt". Dem IT- und Datenschutzrechtler zufolge ist das "ein weiterer Beleg dafür, dass Datenschutz und IT-Sicherheit in der Justiz einen höheren Stellenwert einnehmen müssen."  Zudem sei es wünschenswert, dass die Gerichte im Fall von Datenschutz- und IT-Sicherheitsverletzungen über eine Hotline verfügen, die auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar ist. Schließlich sei es nur über private Kontakte möglich gewesen, jemanden am Wochenende am Gericht zu erreichen.

Das LG Lüneburg verwies nach einer Anfrage der LTO auf ihren Datenschutzbeauftragten. Dieser und sein Vertreter waren jedoch bis zur Fertigstellung dieses Beitrags nicht erreichbar. 

pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Datenschutzpanne am LG Lüneburg: Urteil zu einem DSGVO-Verstoß nicht richtig geschwärzt . In: Legal Tribune Online, 10.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44227/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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