Eigentlich sollte am 24. Oktober der Prozess gegen Sänger Gil Ofarim wegen angeblicher Antisemitismusvorwürfen starten – doch nun sagt das LG alles ab. Wann es neue Termine geben wird, ist noch offen.
Die Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen Gil Ofarim beginnt nicht wie ursprünglich geplant am 24. Oktober 2022 (Az. 6 KLs 607 Js 56884/21). Sie wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Das gab das Landgericht (LG) Leipzig am Montag bekannt.
Ofarim hatte vor einem Jahr in einem kurz nach Veröffentlichung viral gegangenen Video geschildert, dass ein Mitarbeiter eines Leipziger Hotels ihn aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Leipzig hat sich der Vorfall aber so nicht zugetragen. Der betroffene Mitarbeiter hatte später Anzeige erstattet und tritt in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Das LG eröffnete schließlich das Hauptverfahren wegen falscher Verdächtigung in zwei Fällen, davon einer mit Verleumdung.
Erst kürzlich hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden die sofortige Beschwerde der Verteidiger Ofarims gegen die Ablehnung mehrerer Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden als unzulässig verworfen (Beschl. v. 14.10.2022, Az. 1 Ws 238/22).
LG regt an, "Zeit des Innehaltens" zu nutzen
Dennoch hätten die Verteidiger Ofarims, die Mitte August 2022 zum Verfahren hinzugetreten sind, laut Pressemitteilung des LG "ihre Bemühungen zur Verhinderung des mit den übrigen Verteidigern langfristig abgestimmten Verhandlungsbeginnes am 24. Oktober 2022, an welchem sie wegen einer dortigen Terminkollision verhindert sind, fortgesetzt". Außerdem habe der Nebenklägervertreter - ebenfalls am 14. Oktober und damit etwa eine Woche vor dem ursprünglich geplanten Beginn der Hauptverhandlung – einen umfangreichen Adhäsionsantrag gestellt.
Das LG habe sich daher dazu entschieden, die Hauptverhandlung abzusetzen. Ein Grund sei auch, "dem von den seit Mitte August 2022 zum Verfahren hinzugetretenen Verteidigern kolportierten Eindruck, der Angeklagte werde mit der Durchführung der Hauptverhandlung ab 24. Oktober 2022 ob seines tatsächlichen oder vermeintlichen Prominentenstatus' schlechter behandelt als 'durchschnittliche' Angeklagte, entgegenzuwirken".
Das LG regt außerdem an, diese "Zeit des Innehaltens" auch für den Versuch eines Täter-Opfer-Ausgleichs nach §§ 155a StPO, 46a StGB zumindest hinsichtlich der Ehrdelikte zu nutzen.
Weil die zuständige Strafkammer mit Haftsachen derzeit ausgelastet ist, sei mit einer Neuterminierung frühestens in einem halben Jahr zu rechnen, hieß es weiter.
pdi/LTO-Redaktion
LG Leipzig sagt Verhandlungstermine ab: . In: Legal Tribune Online, 17.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49908 (abgerufen am: 05.10.2024 )
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