Nach Frankfurt kann ab Mai auch in Hamburg auf Englisch verhandelt werden – zumindest wenn es um internationale Wirtschaftsstreitigkeiten geht. Das LG hat entsprechende Kammern in Zivil- und Handelssachen eingerichtet.
Internationale Wirtschaftsstreitigkeiten können am Hamburger Landgericht (LG) künftig auch auf Englisch verhandelt werden. Eine Zivilkammer und eine Kammer für Handelssachen werden diesen Service ab Mai anbieten, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Das gelte allerdings nur für das mündliche Verfahren. Schriftsätze und Urteile müssen weiterhin auf Deutsch verfasst werden, weil Deutsch als Gerichtssprache gesetzlich vorgeschrieben ist.
Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn alle Beteiligten eine andere Sprache beherrschen. Auf dieser Grundlage habe es am LG auch bisher schon mündliche Verhandlungen auf Englisch gegeben. Nun gebe es diese Möglichkeit ganz regulär für alle Zivilverfahren mit internationalem Bezug. Bereits zum Jahreswechsel hatte das LG Frankfurt am Main eine englischsprachige Kammer für Handelssachen eingerichtet.
In Hamburg sieht man durch die beseitigte Sprachbarriere Vorteile für grenzüberschreitend tätige Unternehmen. Die Sprache stelle für deren ausländische Partner nun nämlichen keinen Grund mehr dar, auf die Zuständigkeit angelsächsischer Gerichte oder privater Schiedsgerichte zu bestehen, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.
Nach Ansicht von Justizsenator Till Steffen wird dadurch auch die Attraktivität Hamburgs als Rechts- und Wirtschaftsstandort gestärkt. "Politisch ist das Ziel, Englisch als Gerichtssprache komplett anzuerkennen, damit auch Schriftsätze und Urteile auf Englisch erstellt werden dürfen", erklärte der Senator. Er trete dafür auch auf Bundesebene ein.
mgö/LTO-Redaktion
Mit Materialien der dpa
Zivil- und Handelssachen am Landgericht: . In: Legal Tribune Online, 30.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28373 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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