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LG Dresden: Hat die Gerichts­prä­si­dentin einem Anwalt "gedroht"?

von Dr. Markus Sehl

02.07.2026

Das Bild zeigt zwei Richter, die mit verschränkten Armen eine Person ansprechen. Spannung im Gerichtssaal ist spürbar.

Die Angeklagte in einem spektakulären Mordprozess sitzt bei ihren Anwälten – zog der Prozess eine Drohung durch die Gerichtspräsidentin nach sich? Foto: picture alliance/dpa | Robert Michael

Die Präsidentin des LG Dresden hat einen Anwalt schriftlich aufgefordert, einen Bild-Artikel von seiner Kanzleiwebsite zu löschen. Der Anwalt zeigt sich schockiert. Der Präsidentin geht es um den Schutz eines Richters.

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Es klingt nach einem schweren Vorwurf. Die Präsidentin des Landgerichts (LG) Dresden soll einen Rechtsanwalt "bedroht" haben. So sieht es der Strafverteidiger Justin-Andreas Poel, und so berichtete es die Bild-Zeitung Ende Juni.

Poel kritisiert das zweiseitigen Schreiben der LG-Präsidentin Cornelia Schönfelder, das LTO vorliegt, als "einschüchternd". Darin "fordert" Schönfelder Mitte Juni den Dresdner Anwalt auf, einen verlinkten Bild-Zeitungsartikel von seiner Kanzlei-Website zu entfernen und nicht weiter zu verbreiten. Der Artikel aus Dezember 2025 berichtet über eine Strafanzeige gegen einen Vorsitzenden Richter, im Dienst an Schönfelders Gericht. Er verhandelte einen Mordprozess, in dem Poel verteidigte.

Noch unmittelbar vor Erscheinen des Bild-Artikels im Dezember 2025 hatte die Staatsanwaltschaft allerdings entschieden und auch mitgeteilt, dass sie wegen fehlender Anhaltspunkte kein Ermittlungsverfahren gegen den Richter führen wird. Der Artikel über die Strafanzeige blieb bei Poel auf der Website. Das hat die Gerichtspräsidentin auf den Plan gerufen. Schönfelder sieht den Vorgang rund um die Strafanzeige durch den Anwalt "wider besseres Wissen" unzutreffend eingeordnet. Damit drohe, dass der besagte Richter in der Öffentlichkeit "stigmatisiert" und einer "Prangerwirkung" ausgesetzt werde.  

Strafanzeige gegen Richter in Mordprozess – aber keine Ermittlungen 

Was war passiert? Seit Sommer 2025 lief beim LG Dresden ein spektakulärer Mordprozess. Ein Anwalt im Ruhestand wurde 2024 beim Joggen von einem Geländewagen auf einer kleinen Straße im Dresdner Umland gerammt. Schnell war klar, das war kein Unfall mit Fahrerflucht, sondern Mord. Das LG Dresden verurteilte im Mai 2026 die Ehefrau des Mannes und den ehemaligen Hausmeister des Paares als Mittäter wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Bei der Ehefrau stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Staatsanwaltschaft und die Angeklagten legten Revision zum Bundesgerichtshof ein.  

Gegen den Vorsitzenden Richter in dem Verfahren wurde Strafanzeige gestellt. Wie Bild berichtete, soll er trotz Warnung der Verteidiger eine Rechtsanwaltsfachangestellte der Kanzlei des Mord-Opfers als Zeugin befragt haben. Die berichtete dabei über den angeklagten Hausmeister, der auch Mandant in der Kanzlei war. Damit habe sie eigentlich der Verschwiegenheitspflicht unterlegen. Der Richter soll unbeeindruckt von der Warnung die Zeugin aufgefordert haben, erst einmal weiter auszusagen. Das könnte strafbar sein, meinten die Verteidiger des Hausmeisters damals. Die Strafanzeige durch die Verteidiger stützte sich nach eigenen Angaben auf den Verdacht der Anstiftung oder Beihilfe durch Unterlassen zur Verletzung von Privatgeheimnissen, nach § 203 Strafgesetzbuch.   

LG-Präsidentin stellte Prüfung durch Rechtsanwaltskammer in Aussicht 

"Als ich den Brief bekommen habe, habe ich erst einmal schlecht geschlafen", so Poel gegenüber LTO. Überrascht habe ihn die Aufforderung mittels "staatlichen Briefkopfs". War das einschüchternd? Immerhin sei das Schreiben von seinem ortsansässigen Gericht gekommen, an dem er als Strafverteidiger regelmäßig auftrete, so der 32-Jährige der seit 2022 als Anwalt arbeitet. Schockiert habe ihn auch der letzte Satz des Schreibens der LG-Präsidentin. Der lautet: "Unabhängig davon behalte ich mir ausdrücklich vor, den Vorgang dem Vorstand der Sächsischen Rechtsanwaltskammer zur berufsrechtlichen Prüfung vorzulegen." Auf LTO-Anfrage beruft sich die Kammer auf ihre Verschwiegenheitspflicht und will sich nicht zu dem Vorgang äußern.

Mittlerweile habe sich laut Poels Eindruck die Dynamik aber gedreht. Er habe sehr viele solidarische Zuschriften von Anwaltskollegen erhalten, sagt er. Und er ist zum Gegenangriff übergegangen. Poel hat den bekannten Medienrechtsanwalt Joachim Steinhöfel eingeschaltet. Der hat ein fünf-seitiges Schreiben an die Gerichtspräsidentin geschickt, das die Bild-Zeitung "gepfeffert" nennt. Auch dieses Schreiben liegt LTO vor. Darin wird gerügt, dass die Gerichtspräsidentin mit dem Schreiben ohne Rechtsgrundlage in die anwaltliche Berufsfreiheit und Meinungsfreiheit eingreife. 

Darf eine Gerichtspräsidentin sich an Anwälte wenden – und wie? 

Eine spannende Rechtsfrage entfaltet sich also: Darf sich die Spitze eines Gerichts  an Anwälte wenden, wenn die mit ihrem Verhalten dem Ansehen der eigenen Richterschaft und des Gerichts mutmaßlich schaden? Klar ist, die Gerichtspräsidentin hat keinerlei Befugnisgewalt, Anwälten irgendetwas anzuordnen. Andererseits kann es ihr auch nicht verboten sein, sich einzuschalten, wenn sie ihr Gericht schützen will. Immerhin haben die Gerichtspräsidenten und -präsidentinnen eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Richtern, die umfasst auch den Schutz vor unberechtigten Vorwürfen. Der § 45 Beamtenstatusgesetz – der Dienstherr schützt die Beamtinnen und Beamten bei ihrer amtlichen Tätigkeit und in ihrer Stellung – gilt über die Landesrichtergesetze auch für Richterinnen und Richter. Es ist eine Verantwortung an der Spitze von Gerichten, die in Zeiten vermehrter Angriffe auf ihr Personal in den Fokus rückt. Ist man in Dresden nun aber übers Ziel hinausgeschossen? 

Wenn das Landgericht presserechtlich etwas zu beanstanden hätte an der Verbreitung des Bild-Artikels, dann wäre es naheliegend, zuerst einmal gegen den Medienbericht, sozusagen gegen die Quelle, selbst vorzugehen.  

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LG Dresden: Kein Vorgehen gegen Bild-Artikel geplant 

Auf Nachfrage von LTO teilt ein Sprecher des LG Dresden mit, dass das weder angestrengt wurde noch beabsichtigt ist. Mit dem Schreiben habe man lediglich um eine Anpassung auf der Website des Anwalts gebeten. Weiteres habe man zu dem Vorgang nicht mitzuteilen. 

Man kann überlegen, ob hinter dem Vorgehen der Gedanke steht, dass eine Verbreitung über eine anwaltliche Website dem Beitrag eine zusätzliche Autorität vermittle, wenn sie von einem Organ der Rechtspflege verbreitet wird. Andererseits wird jeder Leserin und jedem Leser klar sein, dass Anwälte auf ihren Websites regelmäßig nur solche Medienberichte freudig teilen, die ihrer Sache in die Karten spielen. 

Wird nun aber auf der Website von Anwalt Poel eigentlich ein unzutreffender Eindruck erweckt, der dem LG schaden könnte? Dort findet sich ein Snippet des Bild-Artikels, also eine Voransicht mit dem großen Titelbild, der Vorsitzende Richter unverpixelt, darüber die Schlagzeile: "Strafanzeige gegen Richter in Mordprozess", darunter die gut lesbare Bildunterschrift: voller Name des Richters. "Gegen ihn liegt eine Strafanzeige vor." Was auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist: Dass die Strafanzeige geprüft und von einem Ermittlungsverfahren abgesehen wurde. Die Bild hat in dem Beitrag ganz unten einen entsprechenden Hinweis angefügt. Poel sagt, gut, dann muss man halt auf das Snippet auf seiner Website klicken, dann komme man zum Volltext des Artikels.  

Er gibt sich kämpferisch. "Wir Anwälte müssen dafür Sorgen, dass der Rechtsstaat auch ein Rechtsstaat bleibt." Er hat nun Akteneinsicht beantragt, will wissen, wie es zu diesem Schreiben gegen ihn kam. Von der Antwort will Poel abhängig machen, ob er vors Verwaltungsgericht zieht. Er erwägt eine Unterlassungsklage einzureichen. Dabei kann man natürlich gewinnen oder verlieren, das Verwaltungsgericht hätte jedenfalls eine interessante Rechtsfrage zu klären. Auf das Anwaltsschreiben von Steinhöfel hin, hat das LG Dresden bis zum Erscheinen dieses Beitrags nicht geantwortet. Und es klingt so, als würde von da auch erst einmal nichts mehr kommen. 

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LG Dresden: . In: Legal Tribune Online, 02.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60342 (abgerufen am: 18.07.2026 )

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