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"NSU 2.0"-Drohschreiben gegen Justiz: Bom­ben­dro­hung im Pro­zess gegen Bom­ben­droher

von Dr. Markus Sehl

21.04.2020

Das Kriminalgericht Moabit in Berlin

(c) ebenart - stock.adobe.com

Bombendrohung gegen Saal 220: Wegen Drohschreiben wurde ein Strafprozess am Berliner Landgericht unterbrochen. Vor Gericht steht ein mutmaßlicher Absender von Drohmails an Gerichte. Ein neues Drohschreiben enthält ein auffälliges Detail.

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Nach einer Bombendrohung gegen das Berliner Landgericht (LG) ist nach kurzer Ungewissheit Entwarnung gegeben worden. Es sei alles wieder frei, sagte ein Justizmitarbeiter am Dienstagnachmittag. Die sofort informierte Polizei hatte die Drohung überprüft. Nähere Angaben lagen noch nicht vor. Ein Teil des großen Komplexes war zuvor geräumt worden.

Die Drohung stand laut Gericht im direkten Zusammenhang mit dem Prozess gegen einen 32-Jährigen, der wegen bundesweit verschickter Drohmails gegen Politiker und Behörden angeklagt ist. Der Prozess gegen André M. wurde wenige Minuten nach dem Auftakt noch vor Verlesen der Anklage wegen der Drohung unterbrochen. Die Verhandlung sollte voraussichtlich am Nachmittag fortgesetzt werden.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in bundesweit verschickten Drohmails Sprengstoffanschläge und andere Tötungsdelikte angekündigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Nötigung und versuchte räuberische Erpressung sowie Bedrohung vor. Der Prozess war schon vorher vom Saal 220 in einen anderen Saal verlegt worden.

Um 12.41 Uhr war nach Angaben einer Gerichtssprecherin ein Fax beim Gericht eingegangen, in dem stand, dass Sprengsätze vor dem Saal 220 deponiert worden seien. Das Fax habe mit "Heil Hitler" geendet, die Rede sei auch vom NSU 2.0 gewesen, so die Sprecherin.

Neues Drohschreiben spricht von "HVT"

Eine andere Drohung war schon am Montag im Zusammenhang mit dem Verfahren eingegangen. Nach Recherchen von LTO wird darin mit Anschlägen "wie in Kassel, Halle, Hanau" gedroht. Der mutmaßlich rechtsextreme Verfasser verlangt darin unter Androhung von "Konsequenzen" einen Freispruch für den Angeklagten. Auch dieses Schreiben ist mit "Heil Hitler" unterzeichnet. Das Landeskriminalamt (LKA) war auch hier eingeschaltet worden. Über diese Drohung hatte zunächst der Tagesspiegel berichtet.

Unter dem Kürzel "NSU 2.0" waren in der Vergangenheit mehrfach Drohschreiben an Gerichte und andere öffentlichen Einrichtungen verschickt worden: Bei dem Absender mit diesem Kürzel soll es sich um einen Komplizen des in Berlin angeklagten Mannes handeln. Wie der Tagesspiegel schreibt, sei es auffällig, dass der Absender etwa die Begrifflichkeit "HVT" für "Hauptverhandlungstermin" verwendet, die in der Regel nur innerhalb der Justiz genutzt wird.

Der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) schrieb zu dem Vorfall am Montagmittag auf Twitter: "Ich verurteile die Bombendrohungen gegen das Landgericht wegen des Strafverfahrens gegen einen Neonazi. Die Justiz wird sich von Drohungen rechter Hater nicht einschüchtern lassen." 

Drohungen von "NationalSozialistischeOffensive" verfehlten Wirkung

Dem Angeklagten André M. wird von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin zur Last gelegt, zwischen Dezember 2018 und April 2019 bundesweit per Email Drohschreiben an Gerichte, Behörden, Polizeidienststellen, Einkaufszentren, Presseorgane und Mitglieder des Bundestages verschickt zu haben, in denen er Sprengstoffanschläge und weitere Tötungsdelikte angedroht habe. Einige Drohschreiben seien mit konkreten, zum Teil irrationalen Forderungen verbunden gewesen. Dem Angeklagten sei es dabei um die Anprangerung des von ihm verhassten "kapitalistischen Systems" und die Befriedigung seines Bedürfnisses nach Aufmerksamkeit gegangen. Seine Ankündigungen habe der Angeklagte überwiegend mit dem Absender "NationalSozialistischeOffensive" unterzeichnet.

Wie die Berliner Generalstaatsanwaltschaft weiter mitteilte, habe der Angeklagte damit laut Anklageschrift beabsichtigt, öffentlichkeitswirksame Reaktionen hervorzurufen, um die Bevölkerung zu beunruhigen. Dies sei ihm nur teilweise gelungen, etwa indem am 10. Januar 2019 bundesweit einige Gerichtsgebäude nach dem Eingang derartiger Drohschreiben geräumt oder mit Sprengstoffhunden durchsucht wurden.

Viele seiner Drohungen – insbesondere in der Folgezeit nach den Evakuierungen im Januar 2019 – seien jedoch von den Adressaten nicht ernst genommen worden, so dass es in der überwiegenden Zahl der Fälle beim Versuch geblieben sei. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten insgesamt 107 Taten vor. In der Hauptverhandlung wird es auch um die Frage gehen, inwieweit seine Schuldfähigkeit gegebenenfalls beeinträchtigt war. 

"Die rassistischen, antisemitischen, menschen- und frauenverachtenden Gewaltphantasien von M. müssen ernst genommen werden", sagte die Bundestagsabgeordnete Martina Renner (Linke), die als Nebenklägerin in dem Prozess auftritt. "Sie sind eine konkrete Drohung gegen Angehörige von Minderheiten, Linke, Frauen und Kinder."

Das Verfahren am LG ist bis in den September terminiert.

mit Material der dpa
 

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Markus Sehl, "NSU 2.0"-Drohschreiben gegen Justiz: . In: Legal Tribune Online, 21.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41368 (abgerufen am: 16.06.2025 )

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