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Hubig will Kinder vor Gericht besser schützen: "Lauter Men­schen in schwarzen Roben"

24.02.2026

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Brandenburgs Minister der Justiz und für Digitalisierung Benjamin Grimm während der Vorstellung eines kindgerechten Vernehmungszimmers am Potsdamer Amtsgericht.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Brandenburgs Minister der Justiz und für Digitalisierung Benjamin Grimm während der Vorstellung eines kindgerechten Vernehmungszimmers am Potsdamer Amtsgericht. Foto: picture alliance/dpa | Soeren Stache.

Bei einer Aussage vor Gericht gehen mitunter schon Erwachsene an ihre Grenzen. Für Kinder ist der Zeugenstand eine besonders schwere Belastung. Die Bundesjustizministerin will sie künftig besser schützen. Kritik kommt vom Kinderschutzbund.

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Dem Schutz von Kindern als Zeugen soll an deutschen Gerichten künftig stärker Rechnung getragen werden. Kinder erlebten häufig vor Gericht eine Situation "absoluter Hilflosigkeit" und seien "extrem eingeschüchtert", sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) beim Besuch eines kindgerechten Vernehmungszimmers im Potsdamer Amtsgericht. Es gebe Untersuchungen, die zeigten, dass Vernehmungen bei Kindern zu Retraumatisierungen geführt hätten.

In Potsdam und auch in anderen Bundesländern gibt es daher seit einiger Zeit erste Versuche mit sogenannten kindgerechten Vernehmungszimmern. Dort werden die Kinder in kindgerechter Umgebung und häufig in Begleitung von einer Vertrauensperson verhört, ihre Aussagen werden aufgenommen. Die Video-Aufzeichnungen werden dann in den Hauptverhandlungen als Beweismittel gezeigt. So ist sichergestellt, dass das Kind nicht dem Beschuldigten begegnet und auch nicht der oftmals als unangenehm empfunden Vernehmungssituation vor dem Richter ausgesetzt ist.

In Brandenburg sollen nun weitere solcher kindgerechten Vernehmungszimmer an verschiedenen Gerichten entstehen. In dem Zimmer im Potsdamer Amtsgericht fand im Oktober 2024 zum ersten Mal eine Kindervernehmung statt. Seither wurde der Raum rund 30 Mal für ähnliche Fälle genutzt, wie eine Richterin des Amtsgerichtes sagte. Der nächste kindgerechte Vernehmungsraum sei in Frankfurt (Oder) geplant. Die Einrichtung soll nach Ministeriumsangaben rund 40.000 Euro kosten.

Hubig: "Justiz muss menschliches Gesicht zeigen"

In erster Linie sehe das Kind im Gerichtssaal lauter Menschen in schwarzen Roben, die nach den "Personalien" des Kindes fragten, beschrieb Hubig. Auch mit Blick auf die Qualität der Aussage sei es wichtig, eine Umgebung zu schaffen, in der das Kind oder der Jugendliche möglichst entspannt ist. "Es ist wichtig, dass die Justiz hier ein menschliches Gesicht zeigt", betonte die Ministerin. Zeugen dürften nicht zu einem "Objekt werden".

Zu ihrer Zeit als Straf- und Zivilrichterin am Landgericht in Ingolstadt um die Jahrtausendwende sei der schonende Umgang mit jungen Zeugen noch kein großes Thema gewesen, berichtete sie. Die unter Juristen damals gängige Meinung sei gewesen: "Man braucht den Zeugen vor Gericht." Natürlich müsse die Frage der Schuld des Angeklagten im Fokus stehen, dabei dürfe aber nicht das Opfer aus dem Blick geraten. 

Gesetzentwurf des BMJV

Weiter erklärte Hubig, dass für Kinder oft die Konfrontation mit dem Täter besonders schwer sei. Das könne alte Ängste und Verletzungen neu auslösen. Kindgerechte Vernehmungszimmer seien ein wichtiger Schritt, um Gerichtsverfahren und die Vernehmung kinderfreundlicher zu gestalten. "Eine kindgerechte Vernehmung und professionelle psychosoziale Prozessbegleitung kann einen entscheidenden Unterschied machen. Beides trägt ganz konkret dazu bei, Ängste abzubauen und den Kindern während des Verfahrens Halt zu geben."

Ihr sei es deshalb ein wichtiges Anliegen, die psychosoziale Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche vor Gericht zu verbessern und habe dazu bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt. "Zukünftig sollen Kinder und Jugendliche immer automatisch eine Begleiterin oder einen Begleiter zur Seite gestellt bekommen, wenn sie Opfer einer schweren Straftat geworden sind - ganz ohne Antrag. Psychosoziale Prozessbegleitung unterstützt die Betroffenen im Strafverfahren - emotional, informativ praktisch und professionell - ohne rechtliche Beratung zu erteilen. Denn wir wissen bereits aus Erfahrung: Wenn sich Kinder sicher fühlen, können sie auch besser und zuverlässiger aussagen."

Wandel beim Umgang mit jungen Zeugen sichtbar

Unterdessen stellte Brandenburgs Justizminister Benjamin Grimm (SPD), der Hubig zu dem Besuch im Amtsgericht eingeladen hatte, fest, dass sich der Blick auf die Opfer im Justizwesen gewandelt habe. "Wir nehmen ihre Bedürfnisse ernst." Er sehe auch bei vielen leitenden Justizbeamten, dass ihnen dieses Thema eine "Herzensangelegenheit" sei. Auch Hubig betont, dass sie der Schutz der Opfer und speziell der Kinder "schon immer sehr beschäftigt" habe. Die Kinder seien Menschen, "denen etwas passiert ist", erläuterte die Ministerin. Das sei "immer schamhaft". Ein Gerichtsprozess müsse auch diesem Aspekt gerecht werden.

Der kindgerechte Vernehmungsraum ist mit mehreren Kameras ausgestattet. Eine Deckenkamera ermöglicht es, etwa Zeichnungen, die das Kind anfertigt, aufzunehmen. In der Regel sind noch ein paar Kuscheltiere verteilt, aber es soll bewusst kein Spielzimmer sein. Zu viel Spielzeug könne ablenken, sagte eine der bei dem Besuch der Ministerin anwesenden Ermittlungsrichterinnen. "Wir sind immer noch in einer Vernehmungssituation." Die meisten Zeugen hätten ihr geschildert, dass die Vernehmung in dem Zimmer weniger schlimm als erwartet gewesen sei.

Da die Vernehmung während des Ermittlungsverfahrens stattfindet, müssen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Fragen vorher per E-Mail einreichen. Die Ermittlungsrichterin stellt die entsprechenden Fragen dann dem Zeugen. Das Video gelangt als Beweismittel auch zu dem Angeklagten.

Kinderschutzbund: "Kindgerechte Venehmungszimmer nur erster wichtiger Schritt"

Für den Kinderschutzbund sind die kindgerechten Vernehmungszimmer ein "wichtiger erster Schritt". Eine Sprecherin des Vereins sagte: "Kindern und Jugendlichen den Auftritt im Gerichtssaal zu ersparen und eine weniger formelle Umgebung zu schaffen, kann sie deutlich entlasten." Entscheidend sei jedoch nicht nur der Raum.

Notwendig seien auch "gut geschulte Richterinnen und Richter sowie alle weiteren Verfahrensbeteiligten, die wissen, wie Kinder Belastungssituationen erleben und wie Befragungen sensibel und zugleich sachgerecht geführt werden", führte die Sprecherin aus. Bei den Gerichten hapere es noch an einer "guten interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Unterstützungssystemen wie Krankenhäusern und Jugendhilfe, damit Kinder und Jugendliche in diesen schwierigen Lebenslagen Unterstützung und Hilfe erfahren". Die Sprecherin meinte: "Aktuell ist all das bundesweit noch deutlich ausbaufähig."

dpa/hs/LTO-Redaktion

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Hubig will Kinder vor Gericht besser schützen: . In: Legal Tribune Online, 24.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59389 (abgerufen am: 13.04.2026 )

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