Nach Trojaner-Attacke: Das Kam­mer­ge­richt darf wieder ans Netz

21.02.2020

Nachdem ein Trojaner-Angriff die digitale Infrastruktur des KG in Berlin im vergangenen Jahr weitestgehend lahmgelegt hat, gibt es nun gute Nachrichten: Es darf seine IT wieder an das Berliner Landesnetz anschließen.

Die Berliner Senatsverwaltung hat dem Kammergericht (KG) in Berlin die Freigabe zum Anschluss der neu erstellten IT-Infrastruktur an das Berliner Landesnetz erteilt. Unter Sicherheitsauflagen kann das KG nunmehr nach und nach 370 neu angeschaffte Desktop-PCs und 150 neue Notebooks an das Berliner Landesnetz anschließen, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Das KG wurde nach einem Trojaner-Angriff im vergangenen September vom Internet und vom Landesnetz getrennt. Der Dienstbetrieb musste mit sogenannten Notfall-PCs provisorisch aufrecht erhalten werden.

Das KG gehört nun, wie die anderen Berliner Gerichte auch, zum IT-Dienstleistungszentrum ITDZ. Die neuen Computer mit dem Betriebssystem Windows 10 werden über das ITDZ mit aktueller Bürosoftware und mit den wesentlichen in Rechtsprechung und Verwaltung genutzten Fachverfahren ausgestattet, hieß es in der Mitteilung.

KG-Präsident Bernd Pickel sprach von einem wichtigen Meilenstein. Mit den neuen Computern werde "nach unser Planung  Ende März, mit Ausnahme einiger hoffentlich weniger IT-Anwendungen für Teilbereiche, ein Arbeiten im Kammergericht möglich sein, das neuesten technischen Anforderungen und höchsten Sicherheitsstandards entspricht", so Pickel.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Trojaner-Attacke: Das Kammergericht darf wieder ans Netz . In: Legal Tribune Online, 21.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40439/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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