Seit Herbst 2018 ist Sachsens Justiz angehalten, bei einfachen Straftaten das beschleunigte Verfahren zu nutzen. Seitdem seien fast 550 Personen so verurteilt worden. Zuvor lag die jährliche Zahl im unteren zweistelligen Bereich.
Das beschleunigte Verfahren zur Verfolgung von Straftaten in Sachsen wird deutlich stärker genutzt als früher. Nach Angaben des Justizministeriums wurden seit Inkrafttreten einer entsprechenden Rundverfügung des Generalstaatsanwalts zur Anwendung dieser Möglichkeit Anfang September 2018 fast 550 Personen schnell verurteilt. Die Zahl dieser Verfahren lag bis Ende Juni bei 504. 2017 hatten die Staatsanwaltschaften nur bei 13 Beschuldigten ein schnelleres Verfahren beantragt, 2018 bereits für 238 und im ersten Halbjahr 2019 für 331.
Generalstaatsanwaltschaft Hans Strobl hatte vor zehn Monaten angeordnet, das beschleunigte Verfahren verstärkt zur schnelleren und konsequenteren Verfolgung von Straftaten zu nutzen. Dabei kann bei klarer Beweislage die Anklage im Unterschied zum normalen Strafverfahren mündlich erhoben, der Beschuldigte innerhalb von 24 Stunden geladen und sofort vor einem Strafrichter oder einem Schöffengericht verhandelt werden. Bis dahin war diese Möglichkeit von den Justizbehörden im Freistaat kaum angewandt worden. Die Zahl lag nach Ministeriumsangaben bei zehn bis 20 solcher Fälle pro Jahr.
Die Palette der Delikte ist mit mehr als 50 relativ breit, wie ein Ministeriumssprecher sagte. Meist handele es sich um Diebstähle, auch mit Waffen, unerlaubten Aufenthalt oder illegale Einreise, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Sachbeschädigung, Leistungserschleichung oder gefährliche Körperverletzung, aber auch Angriffe auf Beamte, Zeigen des Hitlergrußes oder Trunkenheit im Verkehr. Die Strafen seien "auf dem Fuße gefolgt", also meist noch am Folgetag oder spätestens in der Folgewoche.
Die Rundverfügung habe geholfen, es als Instrument der Strafverfolgung zu etablieren, sagt Justizminister Sebastian Gemkow (CDU). An vielen Gerichten würden deutlich mehr schnelle Verfahren durchgeführt als früher. "Das ist ein klares Signal an potenzielle Straftäter", sagte Gemkow. "Straftaten werden konsequent verfolgt und geahndet, und das innerhalb kürzester Zeit."
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Beschleunigte Verfahren in Sachsen vervielfacht: . In: Legal Tribune Online, 25.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36675 (abgerufen am: 04.10.2024 )
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