Justiz: Warum es nicht "immer mehr" Richter braucht

Gastbeitrag von Christian Bruns

11.02.2026

Die Justiz muss Top-Juristen gewinnen, vorhandenes Potenzial in der Richterschaft entfesseln und Anreize für Mehrarbeit schaffen. Von Richtern in der Spezialisierungsfalle und einem Julian Nagelsmann am Gericht, Amtsrichter Christian Bruns.

Die Bundesregierung verspricht rund 480 Millionen Euro und 2.000 neue Stellen zur Stärkung der Justiz. Doch die Fixierung auf Neueinstellungen verkennt das Kernproblem: Ein funktional überholtes System lässt sich nicht durch bloße Personalaufstockung reparieren.

Solange das Justizsystem Spezialisierung faktisch sanktioniert, leistungsgerechte Anreize verweigert und technische Anachronismen verwaltet, bleibt ein Stellenaufbau ohne nachhaltige Wirkung. Im Scheitern liegt wieder einmal die Chance: Wie nutzen wir vorhandenes Humankapital effektiv, sodass Qualität und Effizienz keine Gegensätze bleiben? Ein Plädoyer für strukturelle statt (weiterhin) rein quantitative Reformen. 

Wenig Chancen bei den Besten: Von 180.000 Euro und 6,5 Punkten 

Wer den Rechtsstaat stärken will, muss über die zunehmende Unattraktivität des Richteramts sprechen. Früher waren Positionen in der Justiz auch bei Spitzenjuristen attraktiv. Heute senkt der Staat regelmäßig Einstellungsnoten ab, um Stellen überhaupt zu besetzen - In Berlin bereits auf 6,5 Punkte. Großkanzleien zahlen Berufsanfängern mittlerweile bis zu 180.000 Euro Einstiegsgehalt. Demgegenüber wirkt eine R1-Besoldung von rund 65.000 Euro brutto jährlich für ein "Spitzenamt“ gänzlich ungeeignet, die gewünschten Spitzenkräfte anzuziehen.

Im europäischen Vergleich belegt Deutschland bei der Richteranzahl einen der vorderen Plätze, rühmt sich international seines Rechtsstaats, ist beim Gehalt aber allenfalls Mittelfeld. Die EU-Kommission kritisiert wiederholt, dass die Einstiegsbesoldung EUweit die niedrigste ist, und fordert Deutschland auf, europäische Standards zu beachten. Wir erleben eine schleichende Erosion des Prinzips der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz). Ein System, das juristische Quantität durch Kompromisse bei der Qualität erkaufen muss, verliert auf Dauer seine fachliche Autorität und letztlich seine Anerkennung bei der Bevölkerung. Dass Rechtsfrieden und Akzeptanz neben einer hohen juristischen Kompetenz je nach Fachgebiet auch spezifische Softskills des Entscheiders erfordern, ist hierbei noch nicht annähernd berücksichtigt.

Richter in der Spezialisierungsfalle: Experten werden benachteiligt 

Ein wesentliches strukturelles Hindernis für eine effiziente Justiz ist die systematische Entwertung von Expertise durch das dienstrechtliche Dogma des "Statusamtes“. Das abstrakte Amt in der Besoldungsordnung ist in der Praxis dadurch wichtiger als die konkrete Fachverwendung. Das ist ein Problem. Der Gesetzgeber fordert in Fachmaterien wie dem Familienrecht ausdrücklich Spezialkenntnisse (§ 23b Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz). Die Beförderungspraxis konterkariert dies jedoch regelmäßig.

Nach ständiger Rechtsprechung ist für eine Auswahlentscheidung primär die Eignung für das angestrebte höhere Statusamt maßgeblich, nicht die Expertise für einen konkreten Dienstposten. Ein Beispiel: Ein hochspezialisierter Familienrichter unterliegt im Wettbewerb um den Vorsitz für einen Familiensenat am Oberlandesgericht einem Allrounder aus dem Personalreferat, dessen allgemeine Beurteilung minimal besser ausfällt – obwohl dieser noch nie im betreffenden Fachgebiet gearbeitet hat (vgl. Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße), Beschluss v. 12.03.2024, Az. 2 L 1159/23.NW). Diese Praxis führt Richter in die Spezialisierungsfalle. Wer sich langjährig "nur“ tief in eine Rechtsmaterie einarbeitet, statt beurteilungsförderliche Positionen in Ministerium oder Personalverwaltung anzunehmen, verringert seine Beförderungschancen. Er wird dadurch für das allgemeine Statusamt in der Regel weniger gut beurteilt. Wie aber etwa eine Tätigkeit in der Personalverwaltung für den Vorsitz in einem Spezialsenat am Oberlandesgericht qualifizieren sollte, bleibt schleierhaft.   

Dies führt zu einem Kompetenzverlust in der Berufungsinstanz, der weder im Sinne der Rechtssuchenden noch des Rechtsfriedens ist. Gleiches gilt im Übrigen auch für andere Positionen in der Justiz, in denen spezifische Fähigkeiten erforderlich sind, etwa Wirtschaftsstrafkammern, Spezialkammern für Wettbewerbsrecht, Bankrecht, Senate mit Spezialzuständigkeiten sowie insbesondere Behördenleiterstellen. Der Beurteiler ist indes stark eingeschränkt, Notensprünge sind kaum möglich, Spitzenleistungen werden nicht abgebildet – anders als Erfahrungszugewinn durch bloßen Zeitablauf. Ein Vergleich verdeutlicht das Absurde: Man würde hier keinen jungen Julian Nagelsmann zum Bundestrainer machen, sondern eher einen älteren, allgemeinsportlich ausgebildeten Trainer – auch wenn er nur Schwimmtraining kannte. 

Einscannen, ausdrucken und per Post verschicken

Die angekündigten Maßnahmen sollen auch die Digitalisierung vorantreiben. Was im Arbeitsalltag bislang angekommen ist, ist eine bloße PDF-Sammlung ("E-Akte“) sowie im Bereich der Justizverwaltung zudem neuerdings ein komplexes, kaum mehr bedienbares System. Schriftstücke an Beteiligte müssen händisch eingescannt, ausgedruckt und postalisch übersandt werden; europäische Nachbarn digitalisieren die behördliche Kommunikation längst. Tägliche Systeminstabilitäten im Home-Office - man ist ja schon froh, wenn es überhaupt funktioniert - und das Fehlen moderner KI-Implementierungen, etwa zur automatisierten Dokumentenanalyse oder Spracherkennung, bremsen die Arbeitsabläufe massiv aus.  

Dass der Datenschutz regelmäßig als universelles Hindernis für Effizienzgewinne angeführt wird, ist für den Bürger, der im Privatleben täglich Daten per Cloud und WhatsApp-Messenger austauscht, kaum noch nachvollziehbar. Angesichts des alltäglichen und gängigen Stands der Technik im Jahr 2026 von Spracheingaben, Spracherkennung etc. wirkt es wie ein Schritt in die Vergangenheit, dass Texte noch immer von Richtern diktiert und von Schreibkräften manuell getippt werden.  

Der administrative Unterbau ist das Nadelöhr und wesentliche Stellschraube für dysfunktionale Abläufe und verzögerte Verfahrensdauer. Wirkliche Karriereaussichten, leistungsgerechte Bezahlung, ein faires Beurteilungswesen etc. lassen sich aber nicht nur im richterlichen Bereich, sondern eigentlich noch mehr bei den Mitarbeitern der Geschäftsstellen vermissen. Dass dort nur geringe Bewerbungsanreize bestehen, ist offensichtlich. Das Ergebnis macht sich bei den Amtsgerichten der Republik mit mangelndem Nachwuchs, zögerlicher Stellenbesetzung und überforderten Mitarbeitern bemerkbar. Die Stimmung an den Gerichten ist dem Vernehmen nach vielerorts schlecht.  

Alternative Ansätze: Leistungsgerechtigkeit, Management, Mentoren und gute Geschäftsstellenjobs 

Anstatt ausschließlich auf Neueinstellungen zu setzen, sollte die Justizverwaltung ökonomisch sinnvollere Anreize prüfen: 

  1. Implementierung neuester technischer Hilfsmittel: Die Justiz benötigt eine radikale Abkehr vom Diktat-Schreibkraft-Modell. KI-gestützte Spracherkennung und automatisierte Dokumentenanalyse müssen Standard werden: Sie könnten Aktenbestände durchsuchen, Widersprüche markieren und Beschlussentwürfe vorbereiten. In komplexen Verfahren (Familienrecht, Wirtschaftsstrafrecht) würde dies enorme Ressourcen für die eigentliche Kernarbeit, nämlich der Rechtsfindung, freisetzen. 

  2. Belastungs- und leistungsgerechte Zulagen statt nur Einheitsbesoldung: Derzeit erhält ein Richter, der ein hochkomplexes oder extrem belastendes Dezernat (z. B. eine Schwurgerichtskammer mit öffentlichkeitswirksamen Verfahren) führt, die gleiche Vergütung wie ein Kollege mit deutlich geringerem Geschäftsaufkommen und erheblich einfacheren Verfahren. Die R-Besoldung kennt keine systematisch ausgestaltete Belastungszulagen oder verlässlich abrufbare Anreize für Richter, die dauerhaft überdurchschnittliche Fallzahlen bei hoher Qualität bewältigen. Sinnvoll wären transparente, von der konkreten Rechtsfindung strikt getrennte Modelle wie zeitlich befristete Zulagen für besonders belastete Dezernate, Zuschläge für die freiwillige Übernahme zusätzlicher Anteile nach dem Personalbedarfsberechnungssystem PEBBSY oder spürbare funktionsbezogene Zuschläge für Leitungsaufgaben. So ließen sich Belastung und Anreiz strukturieren, ohne die richterliche Unabhängigkeit zu gefährden. 

  3. Effektiver Personaleinsatz: Der Personaleinsatz muss an tatsächliche Fähigkeiten angepasst erfolgen; PEBBSY erfasst nur Quantität, nicht Qualität. Hervorragende Richter sollten dauerhaft und mit angemessener Zulage zu Mentoren für Berufseinsteiger werden. Expertentum muss belohnt werden, nicht bestraft. 

  4. Reform des Beurteilungswesens: Es benötigt Supervision, ein als fair und transparent akzeptiertes Beurteilungsverfahren, regelmäßig umfassendes Feedback, das auch die Perspektive von Anwälten, Rechtssuchenden und Mitarbeitern einbringt sowie Kompetenzen, andere spezifische Kenntnisse sowie Soft-Skills tatsächlich prüft und erfasst. 

  5. Stärkung der Geschäftsstellen: Zusätzliche Richterstellen verpuffen, wenn die Geschäftsstellen personell nicht in der Lage sind, den reibungslosen Ablauf der Verfahren zu gewährleisten. Der Beruf muss deutlich attraktiver werden.  

  6. Gesetzgebung als Effizienzfaktor: Wer die Justiz entlasten will, muss Gesetze schreiben, die verständlich und effizient anwendbar sind. Gegenbeispiele finden sich en masse: Der Versorgungsausgleich ist für Juristen kaum durchschaubar, das Unterhaltsrecht so komplex, dass seine Anwendung selbst für erfahrene Praktiker eine Herausforderung darstellt. Jede gescheiterte Verständigung wegen unnötig komplizierter Normen bindet Kapazitäten, die anderswo fehlen. 

Die aktuelle Diskussion um das Schicksal des Rechtsstaatspakts bietet die Gelegenheit zur Kurskorrektur. "Mehr desselben" bei gleichzeitigem Verzicht auf Qualitätsstandards ignoriert die strukturellen Probleme der Justiz. Wer den Rechtsstaat wirklich stärken will, muss aufhören, ihn als statische Verwaltungsmaschine zu begreifen. Wir brauchen Qualität statt Quantität und ein System, dass exzellente Juristen anlockt und vorhandenes Potenzial entfesselt, statt durch systematische Demotivation in den Dienst nach Vorschrift zu treiben. Es ist Zeit für eine Justiz, die im 21. Jahrhundert ankommt – leistungsfähig, spezialisiert, modernisiert. 

Der Autor ist Richter am Amtsgericht Frankenthal, und dort stellvertretender Direktor. Er war Beteiligter des zitierten Konkurrentenstreitverfahrens vor dem VG und schöpft seine Beobachtungen u.a. aus dieser Erfahrung; die Darstellung zielt jedoch auf strukturelle Fragen des Systems und nicht auf den rechtskräftig entschiedenen Einzelfall.

Anm. d. Red. Beitrag in der Version vom 12.02.2026, 10.12 Uhr, präzisiert wurde die Aussage zur Zahl der Richterdichte im europäischen Vergleich.

Zitiervorschlag

Justiz: . In: Legal Tribune Online, 11.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59296 (abgerufen am: 07.03.2026 )

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