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Beschlüsse der 89. JuMiKo: 16:0 gegen Kata­rina Barley

von Hasso Suliak

15.11.2018

Eva Kühne-Hörmann, Dieter Lauinger und Dr. Till Steffen bei Pressekonferenz zur JuMiKo am 15.11.2018

© LTO

Die Justizminister der Länder sind sauer auf die Bundesjustizministerin. Der Grund: Es gibt immer noch kein Konzept für die versprochenen 2.000 neuen Stellen in der Justiz. Anfang des Jahres könnte es daher eine Sonder-JuMiKo geben.

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Selten erlebt man bei den Justizministern eine derartige Eintracht der Ernüchterung wie beim Thema "Pakt für den Rechtsstaat". Dieser stand auf der diesjährigen Herbstkonferenz der Länderressortchefs, der 89. Justizministerkonferenz (JuMiKo) ganz oben auf der Tagesordnung. 16 Minister hatten in der Landesvertretung Thüringens in Berlin offenbar darauf gehofft, dass ihnen die Bundesministerin Katarina Barley ein konkretes Konzept vorstellen würde, wie der im Koalitionsvertrag versprochene Personalaufbau der Justiz von Seiten des Bundes unterstützt werden könnte. Schließlich hatte sich die GroKo darauf verständigt, 2.000 neue Richterstellen bei den Gerichten der Länder und des Bundes mit entsprechendem "Folgepersonal" zu schaffen. Und nicht nur das: Außerdem wollte man für eine konsequente und einheitliche Digitalisierung der Justiz in allen Bereichen sorgen.

Indes: Passiert ist seitdem bei beiden Themen nichts und auch die im LTO-Interview gemachte Ansage von Barley, sie sei qua Verfassung nicht befugt, in den Ländern für neue Stellen zu sorgen, wollen die Länderminister nicht mehr gelten lassen. Sie werden ungehalten und kritisierten am Donnerstag: "Wenn man in einem Koalitionsvertrag eine derartige Stärkung der Justiz beabsichtigt, muss man irgendwann auch tragfähige Konzepte zur Umsetzung vorlegen", sagte etwa Thüringens Justizminister Dieter Lauinger.

Die Landesminister haben der Bundesregierung jetzt eine Frist gesetzt: Sollte bis Ende des Jahres nicht feststehen, wie die versprochene Unterstützung aussehen soll, werde man eine Sonder-JuMiKo einberufen, teilte Lauinger mit. Beim Thema Justizüberlastung dränge schließlich die Zeit.

Barleys zweckgebundene Finanzhilfe abgelehnt

Thüringens Justizminister bekräftigte auf der abschließenden JuMiKo-Pressekonferenz außerdem, dass sich die Minister auch über ausschließlich mündlich vorgetragene Vorschläge von Katarina Barley, wie man den Ländern seitens des Bundes helfen könne, "äußerst unzufrieden" gezeigt hätten – was "noch diplomatisch ausgedrückt" sei, so Lauinger. Konkret geht es um eine Finanzspritze des Bundes, über die auch LTO bereits berichtet hatte. Wie Thüringens Justizminister bestätigte, will Barley den Ländern 170 bis 220 Millionen Euro ausschließlich für die Bewältigung von Asylverfahren zur Verfügung stellen.

Eine derartige Hilfe wird von den Ländern jedoch unisono abgelehnt. Allein, dass die Ministerin diesen Vorschlag nur mündlich in die Konferenz einbrachte, sorgte für Verärgerung. Vor allem aber stören sich die Länderminister daran, dass die Mittel zweckgebunden sein sollen. "Wir haben bei den Asylverfahren gar nicht mehr den Bedarf", betonte etwa die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann. Die Bundesländer sähen im Übrigen für sich an sehr unterschiedlicher Stelle im Justizbereich die Notwendigkeit, Personal aufzustocken. "Die Mittel müssen daher flexibel verwendbar und nicht gebunden sein", so Kühne-Hörmann. Ähnlich äußerte sich auch Hamburgs Justizminister Till Steffen.

Alle drei Minister wiesen darauf hin, dass Barleys Hilfe aber nicht nur wegen ihrer Zweckgebundenheit, sondern auch aus einem anderen Grund untauglich sei: "Die 170 bis 220 Millionen wären nur für einen Zeitraum von einem Jahr gedacht". Das sei zu wenig, es würden schließlich Stellen geschaffen, "die 40 oder mehr Jahre finanziert werden müssen. Diese Folgekosten müssten dann die Länder schultern", beklagte Lauinger. Alle Hoffnung der Landesjustizminister richtet sich jetzt auf die Runde zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundesregierung Ende des Jahres. "Solange schauen wir uns das noch an", meinte Kühne-Hörmann.

Kein gemeinsames Bekenntnis für mehr Akzeptanz von Gerichtsurteilen

Während beim Thema Pakt für den Rechtsstaat die Auffassung der Justizminister einhellig ist, konnten sie sich indes nicht auf ein gemeinsames Bekenntnis für mehr Akzeptanz und Autorität der Judikative einigen. Hamburg wollte nach Fällen aus jüngster Zeit, in denen Behörden und Politik gezielt die Entscheidungen der Justiz ignoriert haben, einen Beschluss fassen lassen, wonach sämtliche Ressorts in Bund und Ländern von der JuMiKo aufgefordert worden wären, sich "mit größtmöglichem Bemühen dafür einzusetzen, dass sich das Handeln der exekutiven Gewalt in Bund und Ländern stets an der im Einzelfall durch die Gerichte verbindlich erfolgten Auslegung von Recht und Gesetz orientiert".

In der von Hamburg eingebrachten Vorlage hieß es, dass in der jüngeren Vergangenheit vermehrt der Eindruck entstanden sei, "dass sich die Exekutive nicht ausnahmslos an die durch Gerichte erlassenen Entscheidungen gebunden fühlt". In Berlin fand dieser Antrag am Donnerstag jedoch keine Mehrheit, Die unionsregierten Länder verweigerten sich. "Dass Behörden und die Verwaltung an Gerichtsurteile gebunden sind, ist in Deutschland selbstverständlich; wir haben hier keine Verhältnisse wie in Polen", so die hessische CDU-Ministerin. Hätte man derart Selbstverständliches beschlossen, wäre dies ein "falsches Signal" gewesen, so Kühne-Hörmann.

Beschlossen wurde von den Justizministern jedoch der ein oder andere "Arbeitsauftrag" an das Bundesjustizministerium: So soll eine Änderung in der Strafprozessordnung künftig sicherstellen, dass ein Verlöbnis künftig kein Zeugnisverweigerungsrecht mehr begründet. Geprüft werden soll aber, ob dies bei anderen persönlichen Nähebeziehungen, zum Beispiel in Patchwork-Familien, so geregelt werden könnte. "Die gegenwärtige Ausgestaltung der Zeugnisverweigerungsrechte berücksichtigt nicht alle gesellschaftlichen Formen des Zusammenlebens in der heutigen Zeit", sagte Kühne-Hörmann.

Außerdem verständigten sich die Ressortchefs auf Reformen im Zivil- und Verwaltungsprozess. Im Wesentlichen soll es dabei um Beschleunigung gehen. In der Verwaltungsgerichtsbarkeit sollen spezielle Wirtschafts- und Planungsspruchkörper eingerichtet werden, um die "Wirtschaftskompetenz" der Verwaltungsgerichte zu stärken. LTO hatte darüber bereits im Vorfeld der JuMiKo berichtet.

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Beschlüsse der 89. JuMiKo: . In: Legal Tribune Online, 15.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32133 (abgerufen am: 20.04.2026 )

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