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Disziplinarklage abgewiesen: Jens Maier behält Pen­si­ons­an­sprüche

28.11.2024

Jens Maier

Jens Maier ist seit 2022 immer wieder ein Fall für die Gerichte. Foto: picture alliance / Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa | Hendrik Schmidt

Der AfD-Politiker Jens Maier ist 2022 vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden, doch seine Pensionsansprüche kann er behalten. Das Dienstgericht am LG Leipzig wies eine Disziplinarklage ab.

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Der umstrittene sächsische Richter Jens Maier behält seine Pensionsansprüche und wird nicht komplett aus dem Dienst entfernt. Das entschied das Dienstgericht für Richterinnen und Richter in Leipzig. Vor zwei Jahren war der AfD-Politiker wegen Verletzungen von Dienstpflichten vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden. "Die Disziplinarklage ist unbegründet", sagte die Vorsitzende Richterin Yvonne Wagner. Die Vorwürfe hätten nur teilweise bestätigt werden können und rechtfertigten keine zusätzlichen Maßnahmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In der jetzigen Klage wirft das Ministerium ihm eine "schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten" in seinem früheren Richteramt vor. Neben den Äußerungen über Breivik soll er über die ZDF-Journalistin Marietta Slomka auf seiner offiziellen AfD-Facebook-Seite geschrieben haben: "GEZ abschaffen, Slomka entsorgen!". Dadurch habe Maier gegen das Mäßigungsgebot und die Verfassungstreuepflicht verstoßen, heißt es in der Klagebegründung. Maier wies in der mündlichen Verhandlung den Vorwurf zurück, den Post über die Journalistin verfasst zu haben. "Ich habe keine Ahnung, woher der Post kam. Ich habe auch meine damaligen Mitarbeiter befragt. Der Post kam aus dem Dunklen", sagte der 62-Jährige. 

BGH bestätigte Versetzung in Ruhestand

Weiter bezieht sich die Disziplinarklage auf Äußerungen Maiers vom April 2017. Damals soll er über die Gewalttaten des norwegischen Terroristen Anders Breivik öffentlich geäußert haben, dieser sei "aus Verzweiflung" zum Massenmörder geworden. Die beiden nun geladenen Zeugen waren bei Maiers Rede in einer Gaststätte anwesend und sollen dazu befragt werden – Mitschnitte oder ein Manuskript der Rede gibt es nach Angaben des Gerichts nicht. Zu den Vorwürfen über die angeblichen Aussagen über Breivik äußerte sich Maier zunächst nicht.

Der aus Bremen stammende Maier war seit 1992 im Justizdienst tätig, zunächst als Staatsanwalt und später auch als Richter in Dresden. Von 2017 bis 2021 saß er für die AfD im Bundestag. Der sächsische Verfassungsschutz stufte ihn 2020 als rechtsextrem ein.

Weil er nicht mehr in den folgenden Bundestag gewählt wurde, wollte Maier zurück in sein Richteramt. Zunächst wurde er dem Amtsgericht Dippoldiswalde zugewiesen. Nach einer ersten Klage vor dem Dienstgericht wurde Maier im Dezember 2022 vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Das Gericht begründete dies mit rassistischen und abwertenden Äußerungen Maiers unter anderem in sozialen Medien. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte im Oktober 2023 die Entscheidung, dass Maier nicht mehr als Richter arbeiten darf.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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Disziplinarklage abgewiesen: . In: Legal Tribune Online, 28.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55981 (abgerufen am: 05.09.2026 )

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