Jahrespressegespräch 2022 am BSG: Kein Ans­tieg der Sozial­ge­richts­ver­fahren durch Corona

08.02.2022

Auch beim diesjährigen Jahrespressegespräch des BSG stand die Corona-Pandemie im Mittelpunkt. Der Gerichtspräsident machte unter anderem auf die durch Impfungen vermeidbaren hohen Kosten stationärer Krankenhausbehandlungen aufmerksam.

Am 8. Februar 2022 fand das Jahrespressegespräch des Bundessozialgerichts (BSG) erneut im Online-Format statt. Dessen Präsident Prof. Dr. Rainer Schlegel äußerte sich gegenüber zahlreichen Medienschaffenden über die Pandemie und ihre Folgen für die Sozialgerichtsbarkeit.

 Der erleichterte Zugang zu Sozialleistungen durch die Corona-Gesetzgebung habe trotz Lockdown und anderen Einschränkungen in der Arbeitswelt die Zahl der Verfahren an den Sozialgerichten nicht erkennbar ansteigen lassen. Dazu zähle insbesondere das millionenfach gewährte Kurzarbeitergeld, so Schlegel. Rund eine Million aller Fälle sei aber noch nicht abschließend durch die Bundesagentur für Arbeit geprüft. "Die endgültige Abrechnung des Kurzarbeitergelds lässt schon jetzt zahlreiche Klagen vor den Sozialgerichten erwarten", so der Präsident.

Er machte zudem auf die durch Impfungen vermeidbaren hohen Kosten stationärer Krankenhausbehandlung bei einem schweren Verlauf einer Covid19-Erkrankung aufmerksam. Diese könnten bei stationärem Aufenthalt mit künstlicher Beatmung bis zu 200.000 Euro betragen - sich anschließende Rehabilitationsmaßnahmen und Folgekosten einer Long-Covid-Erkrankung noch gar nicht eingerechnet.

Auch zur möglichen Einführung einer Impfpflicht äußerte sich Schlegel. Er betonte neben der Notwendigkeit klarer und verständlicher Gesetze, dass diese in ihren Konsequenzen auch zu Ende gedacht werden müssten, um Zweifelsfragen von vornherein zu vermeiden.

pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Jahrespressegespräch 2022 am BSG: . In: Legal Tribune Online, 08.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47469 (abgerufen am: 06.10.2024 )

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