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Jahresberichte des EuG und EuGH: Wieder ein neues Rekord­jahr

08.05.2020

Justitia und Europa

respiro888 - stock.adobe.com

Die Unionsgerichte hatten Jahr 2019 wieder viel zu tun. Die Zahl der neu eingegangenen Rechtssachen erreichte einen neuen Rekordwert. Der EuGH konnte mehr erledigen als im Vorjahr, das EuG konnte die Verfahrensdauer senken.

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Für das Gericht der Europäischen Union (EuG) und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gab es im vergangenen Jahr wieder viel zu tun. Wie aus dem Jahresbericht der Unionsgerichte hervorgeht, erreichte die Zahl der neu eingegangenen Rechtssachen mit insgesamt 1.905 (gegenüber 1.683 im Jahr 2018 und 1.656 im Jahr 2017) einen neuen Rekordwert. Die Zahl der im Jahr 2019 erledigten Rechtssachen lag mit 1.739 ungefähr auf dem im Vorjahr erreichten historischen Höchststand von 1.769.

Am EuGH gingen 2019 insgesamt 966 neue Rechtssachen ein, was einen Anstieg von 14 Prozent gegenüber 2018 (849 Rechtssachen) bedeutet. Der Anstieg beruht dabei im Wesentlichen auf Vorabentscheidungsersuchen der nationalen Gerichte (641 neue Vorabentscheidungsersuchen gegenüber 568 im Jahr 2018). Die mit Abstand meisten Vorabentscheidungsersuchen kamen dabei aus Deutschland (114), gefolgt von Italien mit 70 und Griechenland mit 64.

Auch bei den Erledigungen gab es einen neuen Rekord. So lag die Zahl der Erledigungen am EuGH mit 865 Rechtssachen deutlich über der Zahl des Vorjahres (760). Die Zahl der anhängigen Rechtssachen stieg von 1.001 im Jahr 2018 auf 1.102 im Jahr 2019. Die durchschnittliche Verfahrensdauer hielt sich laut Gerichtsmitteilung "auf einem sehr zufriedenstellenden Niveau" und betrug 15,5 Monate bei den Vorabentscheidungsverfahren und 11,1 Monate bei den Rechtsmittelverfahren.

Am EuG sind 2019 insgesamt 939 neue Rechtssachen eingegangen, ein Anstieg um 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr (834 Rechtssachen). Den größten Anstieg gab es nach Angaben des Gerichts in den Bereichen staatliche Beihilfen und institutionelles Recht. Die Erledigungen nahmen dagegen ab: 2019 waren es 874, Im Vorjahr 1.009. Insgesamt sank die Verfahrensdauer am EuG 2019 im Vergleich zum Vorjahr. Bei den durch Urteil und Beschluss erledigten Rechtssachen reduzierte sie sich von durchschnittlich 20 Monaten im Jahr 2018 auf 16,9 Monate im Jahr 2019.

acr/LTO-Redaktion

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Jahresberichte des EuG und EuGH: Wieder ein neues Rekordjahr . In: Legal Tribune Online, 08.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41560/ (abgerufen am: 25.01.2021 )

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