In der hessischen Justiz gab es eine scharfe Auseinandersetzung, nachdem einige Richterinnen und Richter einen offenen Brief zum AfD-Verbot gezeichnet hatten. Justizminister Heinz reagierte erst mit einem Erlass, ruderte aber nun zurück.
Ein offener Brief zum AfD-Verbot, ein Erlass des Justizministers, scharfe Kritik und mehrere kleine Anfragen: Ein Streit um die Meinungsfreiheit von Richterinnen und Richtern sorgte in den vergangenen Wochen für Unruhe in der Justiz. Nun stellte Justizminister Christian Heinz (CDU) öffentlich klar: Alle Bürger und damit auch Angehörige der Justiz dürften und sollten “sich für die Demokratie einsetzen und sich politisch betätigen”. Womöglich habe es Missverständnisse gegeben.
Wie kam es dazu? Ende Juli forderte der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) in einem offenen Brief Bundestag und Bundesregierung auf, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. Der Brief bezog sich auf ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und wurde von mehr als 1.000 Juristen gezeichnet. Viele unterschrieben mit ihrer Berufsbezeichnung, darunter auch 54 Richterinnen und Richter und sieben Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Das führte zu einer Debatte darüber, inwiefern sich Angehörige der Justiz politisch äußern dürfen.
Der hessische Justizminister reagierte mit einem Schreiben an alle Gerichtsverwaltungen und Generalstaatsanwaltschaften. Sie sollten prüfen, ob die Unterzeichnung des offenen Briefs Anlass für dienstrechtlich erforderliche Maßnahmen geben könnte. Der Berufsverband Neue Richter*innenvereinigung (NRV) kritisierte das Vorgehen des Justizministeriums scharf als einen schwerwiegenden Eingriff in die Judikative und in die Meinungsfreiheit der Richter und Staatsanwälte. Der NRV zeigte sich irritiert darüber, dass der Erlass sieben hessische Richter und Staatsanwälte namentlich nenne, und dass ausgerechnet eine kleine Anfrage der AfD in Sachsen zum Anlass genommen werde – über die LTO berichtete.
Hessisches Justizministerium: Disziplinarverfahren waren nicht gemeint
Die sächsische AfD hatte mit ihrer kleinen Anfrage die sächsischen Richterinnen und Richter angegriffen, die den offenen Brief zum AfD‑Verbot unterzeichnet hatten, war damit aber beim sächsischen Justizministerium abgeblitzt. Dort hieß es, die Unterzeichnung sei Privatsache. Auch andere Justizministerien äußerten sich gegenüber LTO entsprechend. Solange das Mäßigungsgebot eingehalten werde, sei eine politische Äußerung zulässig, hieß es in Stellungnahmen aus NRW, Bayern und Berlin und auch aus Hessen gegenüber LTO.
Die hessischen Landesvorsitzenden der NRV, Dr. Stephan Bittner und Christian Braun, bezeichneten es als überraschend, dass sich das Justizministerium so gegenüber der Presse äußere und andererseits im Gegensatz zu anderen Ministerien mit einem Erlass reagiere. Der Justizminister solle sein Schreiben zurückziehen und sich stattdessen schützend vor Richter und Staatsanwälte stellen, so der NRV.
Heinz wies die Kritik zurück. Man habe keine Disziplinarverfahren anregen wollen. “Das Gegenteil ist richtig: Schon im August hatte das Ministerium darauf hingewiesen, dass die im außerdienstlichen Kontext erfolgte Unterzeichnung eines politischen Aufrufs allein noch kein Verstoß gegen das sogenannte Mäßigungsgebot ist”, so Heinz. Man habe die Gerichte und Staatsanwaltschaften lediglich dafür sensibilisieren wollen, “dass Verfahren durch Befangenheitsanträge gegen Richter und Staatsanwälte, die den offenen Brief des RAV unterschrieben haben, scheitern könnten”. Dies könne immer dann passieren, wenn sie sich öffentlich, insbesondere mit ihrer Dienstbezeichnung, politisch positionierten.
Im Einzelfall die Befangenheit festzustellen, ist allerdings Sache der Gerichte, nicht des Justizministeriums. Unterschreibt etwa ein Sozialrichter oder eine Zivilrichterin einen Brief, der die Einleitung eines in der Verfassung vorgesehenen Parteiverbotsverfahrens fordert, ist eine Befangenheit im Verfahren nicht absehbar. Das bloße Kundtun einer politischen Meinung ist kein Grund, eine Befangenheit anzunehmen – anders wäre das etwa, wenn ein Richter, der mit einem AfD-Verbot befasst ist, öffentlich ein AfD-Verbot fordert.
NRV-Vorsitzender: “Richterinnen und Richter dürfen nicht eingeschüchtert werden”
Davon abgesehen gilt für Richter stets das sogenannte Mäßigungsgebot. Das aber ist nicht mit einem Äußerungsverbot zu verwechseln. Richter dürfen sich öffentlich äußern, auch in politischen Fragen. § 39 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) legt fest, dass ein Richter sich dabei so zu verhalten hat, dass "das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird”. Dabei kommt es auch darauf an, welches Amt ein Richter oder eine Richterin innehat – so darf etwa ein laufendes Verfahren nicht gefährdet werden. Richter dürfen auch nicht ihren Amtsbonus ausnutzen, um mit besonderem Gewicht in politische Auseinandersetzungen einzugreifen.
„Es ist für jeden Richter und jede Richterin selbstverständlich, das Mäßigungsgebot einzuhalten, da braucht es keine Sensibilisierung", so NRV-Sprecher Bittner gegenüber LTO. Beim NRV nimmt man die Klarstellungen des Justizministers, dass eine politische Betätigung von Richtern und Staatsanwälten nicht unzulässig ist, dennoch wohlwollend zu Kenntnis. „Wir haben heute ein Schreiben des Justizministers erhalten, das sehr konziliant formuliert ist. Ich denke, wir haben erreicht, was wir erreichen wollten, und deutlich gemacht, dass Richterinnen und Richter, die ihre Meinungsfreiheit ausüben, nicht eingeschüchtert werden dürfen. Wir bleiben aber aufmerksam und werden auch beobachten, wie die Landesregierung auf die Kleinen Anfragen reagiert.“
Die hessische AfD hatte den offenen Brief zum Anlass für eine kleine Anfrage genommen und fordert die Landesregierung auf, sich zum Mäßigungsgebot zu verhalten. Die hessischen Grünen kritisieren in ihrer kleinen Anfrage, das Vorgehen des Justizministeriums und fragen nach den Gründen. Beim hessischen Landesverband des Deutschen Richterbunds – dem größeren und konservativeren Berufsvereinigung der Richter und Staatsanwälte – sieht man das Vorgehen des Justizministeriums gelassen: Man habe den Justizminister nicht so verstanden, dass er in die Meinungsfreiheit der Richter und Staatsanwälte eingreifen wollte, so der hessische DRB-Vorsitzende Dr. Frank Wamser gegenüber LTO. Das sei nun seitens des Justizministers nochmals deutlich gemacht worden.
Die Anfragen von Grünen und AfD geben dem Justizminister die Gelegenheit, seine Haltung auch gegenüber dem hessischen Parlament nochmals deutlich zu machen. Der Streit in der Justiz dürfte aber beigelegt sein.
aka/LTO-Redaktion
Mit Material der dpa
Hessischer Justizminister nach offenem Brief zum AfD-Verbot: . In: Legal Tribune Online, 02.10.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/61044 (abgerufen am: 08.10.2026 )
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