Henning Radtke neuer Richter des BVerfG: Ein Kon­ser­va­tiver, der den Links­drall ver­hin­dert

von Hasso Suliak

06.07.2018

Henning Radtke wird neuer Richter des BVerfG, der Strafrechtsprofessor und bisherige BGH-Richter folgt auf Michael Eichberger im Ersten Senat. Um das Vorschlagsrecht für den Posten hatte es jede Menge Streit gegeben.

Der Hannoveraner Strafrechtsprofessor Dr. Henning Radtke folgt auf Michael Eichberger als neuer Bundesverfassungsrichter im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Seine Wahl durch den Bundesrat erfolgte einstimmig. Eichbergers Amtszeit endete eigentlich schon am 24. April, allerdings hatte es im Vorfeld der Wahl Unstimmigkeiten über das politische Vorschlagsrecht des Nachfolgers gegeben.

(c) Universität Hannover

Ursprünglich hatten die Grünen den Nachfolger Eichbergers vorschlagen dürfen. Henning Radtkes Nominierung erfolgte nun jedoch auf dem Ticket der CDU/CSU: Unions-Ministerpräsidenten hatten sich an eine frühere Abmachung nicht mehr gebunden gefühlt und wollten das Vorschlagsrecht für die Nachfolge Eichbergers nicht an die Grünen abgeben. Grund war ihre Befürchtung, dass der Erste Senat sonst ein links-liberales Übergewicht bekommen würde.

Auch aus dem BVerfG selbst hatte es insoweit offenbar kritische Stimmen gegeben: Mit Susanne Baer sitzt dort nämlich bereits eine Richterin, die den Grünen nahe steht. Die Richterinnen Gabriele Britz und Yvonne Ott sowie Richter Johannes Masing wurden ihrerzeit auf Vorschlag der SPD gewählt.

Konservativer mit Gestaltungswillen

Mit dem nun gewählten Radtke droht jedenfalls kein Linksdrall im Ersten Senat. Der Strafrechtler, der seit Oktober 2012 Bundesrichter im 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) ist, gilt als Konservativer, dem eine ordentliche Portion Gestaltungswillen nachgesagt wird. Und Radtke ist vor allem ein Mann der Wissenschaft: Vor seinem Wechsel zum BGH leitete er rund sieben Jahre den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht an der Universität Hannover. Dort ist er seit 2013 weiterhin als Honorarprofessor tätig. Seinen ersten Richterposten bekleidete Radtke von Januar 2000 bis Juli 2002 im Strafsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts.

Der verheiratete Vater zweier Kinder war bereits 2016 als Bundesverfassungsrichter im Gespräch, als es um die Nachfolge des Richters Herbert Landau im machtpolitisch wichtigen Zweiten Senat ging. Die Union, die damals ebenfalls das Vorschlagsrecht für die Wahl eines Nachfolgers im Bundesrat besaß, gab damals jedoch Prof. Christine Langenfeld den Vorzug.

Im Gespräch mit LTO möchte sich Radtke selbst zu dem Besetzungshickhack im Vorfeld seiner Wahl nicht äußern. Dass er vor zwei Jahren bereits als Verfassungsrichter im Gespräch war, habe er aus den Medien erfahren, sagt er. Allerdings ist ihm seine Freude über die neue Aufgabe in Karlsruhe anzumerken: „Es ist für mich eine große Ehre, auf diesem Niveau künftig mitgestalten zu dürfen". Bevor Radtke tatsächlich sein Amt antreten wird, muss ihn der Bundespräsident noch ernennen. Bis dahin arbeitet er weiter als BGH-Richter und Wissenschaftler.

"Verbindlich und zugewandt"

Als solcher genießt Radtke einen exzellenten Ruf. Seit 1997 lehrt er im Straf- und Strafprozessrecht. Er ist Mitherausgeber der NStZ, eines Kommentars zur Strafprozessordnung sowie Kommentator u.a. des § 14 Strafgesetzbuch (StGB) im Münchener Kommentar zum StGB. Auf dem 72. Deutschen Juristentag in Leipzig Ende September wird Radtke voraussichtlich wie geplant die Abteilung "Strafrecht" leiten. Thema in diesem Jahr: "Brauchen wir ein neues Strafzumessungsrecht?". Voraussichtlich deshalb, weil Radtke selbst prüfen möchte, ob diese Aufgabe mit seinem neuen Amt vereinbar ist.

Überhaupt wird das Engagement des 56-Jährigen als Rechtswissenschaftler künftig wohl etwas zurückgefahren: "Es ist doch klar, dass die Tätigkeit am BVerfG auch eine gewisse Einarbeitungszeit erfordert; da werde ich an anderer Stelle Abstriche machen", sagt er zu LTO.

Ehemalige Weggefährten Radtkes, u.a. aus Zeiten gemeinsamer Ausbildung an der Uni Göttingen, wie etwa der Berliner Strafrechtsprofessor Carsten Momsen, freuen sich jedenfalls über Radtkes Wahl. Momsen lobt Radtke als "verbindlichen und zugewandten Kollegen". Er sagt zu LTO: "Ich halte ihn für eine ideale Besetzung als Richter am BVerfG. Er ist ein ausgezeichneter Straf- und Strafverfahrensrechtler."

Indes: Anders als bisher wird Radtke im Ersten Senat, der sich nach der gesetzgeberischen Grundidee vor allem den Grundrechtsfragen widmet, natürlich nicht mehr allein mit Strafrecht befasst sein. Sein genaues Aufgabengebiet ist wohl noch unklar. Gerüchten zufolge soll er sich aber auch bald mehr um verfassungsrechtliche Fragen des Familienrechts kümmern.

"In allen Rechtsgebieten immer à jour"

Das dürfte aber kein Problem für den neuen Verfassungsrichter sein sein. Dass ihm bei anstehenden Rechtsfragen, die nicht das Straf- und Strafverfahrensrecht betreffen, eventuell die erforderlichen Kenntnisse fehlen könnten, sieht sein alter Studienfreund und Strafrechtskollege Momsen nicht: "Ich habe Henning Radtke als Juristen schätzen gelernt, der in allen Rechtsgebieten immer à jour ist."

Momsen zufolge interpretiert Radtke gerade das Verfahrensrecht, welches in den kommenden Jahren ein Bereich zentraler Veränderungen und Auseinandersetzungen werde, stets aus der Verfassung und der Menschenrechtskonvention heraus. Zudem sei er mit den europäischen und internationalen Bezügen nicht nur des Strafrechts, sondern generell des Verfahrens- und Verfassungsrechts bestens vertraut.

Mit den Medien wird Radtke wohl eher zurückhaltend agieren. Rechtspolitische Akzente oder Anregungen in Interviews dürften von ihm nicht zu erwarten sein: "Ich bin in der Vergangenheit immer gut damit gefahren, das ein oder andere Mal getroffene Entscheidungen im Nachhinein auf Nachfrage zu erläutern. Mehr muss aber nicht sein."

Zitiervorschlag

Hasso Suliak, Henning Radtke neuer Richter des BVerfG: Ein Konservativer, der den Linksdrall verhindert . In: Legal Tribune Online, 06.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29603/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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