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Landesregierung beschließt Strukturreform für ArbG und LAG in NRW: NRW will Arbeits­ge­richte deut­lich redu­zieren

27.02.2026

Eingang des Arbeitsgerichts und Landesarbeitsgerichts Köln

Das Landesarbeitsgericht Köln soll innerhalb der nächsten fünf Jahre wegfallen. Foto: picture alliance/CHROMORANGE/Gerd Harder

NRW will die Zahl der Arbeitsgerichte deutlich reduzieren, Stellen sollen dabei nicht wegfallen. Der Richterbund sieht Änderungsbedarf, während der Justizminister sich darauf beruft, dass die Reformidee aus der Richterschaft selbst stamme.

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Die Zahl der Arbeitsgerichte (ArbG) in Nordrhein-Westfallen soll reduziert werden. Diese Strukturreform hatten im November 2025 der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) und die Präsidenten der Landesarbeitsgerichte (LAG) vorgestellt, LTO berichtete. Jetzt hat die Landesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, der in den Landtag eingebracht werden soll. "Wir bauen keine Kapazitäten ab, sondern bündeln sie", so NRW-Justizminister Limbach.

Abweichend von den ursprünglich von Limbach vorgestellten Plänen gibt es zwei Änderungen: Das Arbeitsgericht Bochum soll bestehen bleiben und der Standort Krefeld als Gerichtstag erhalten werden. Gerichtstag bedeutet, dass es dort keine Rechtsantragsstellte oder einen sonstigen organisatorischen Unterstützungsbereich gibt, dieser liegt am Stammgericht. Die Richter:innen fahren nur für den Verhandlungstag zu dem Ort. 

Eines von drei Landesarbeitsgerichten soll wie angekündigt wegfallen - das in Köln. 

Mit Kammern an Außenstandorten und lokalen Gerichtstagen, zu denen die Richter:innen anreisen, soll dann an 38 statt bislang 50 Standorten verhandelt und Recht gesprochen werden.

Reform "Idee aus der Richterschaft"

Weil in der Justiz die Personal- an die Verfahrenszahlen gekoppelt sind, stoßen kleinere Gerichtsstandorte mit inzwischen nur noch vier oder weniger Richter:innen an die Grenzen der Funktionsfähigkeit. Kurzfristige Personalausfälle führen dort häufig zu Besetzungslücken, die kaum zu schließen sind. Zudem sind Schwankungen der Fallzahlen etwa bei Massenentlassungen schwieriger zu bewältigen als an größeren Standorten. Es gehe darum, "robuste Einheiten zu schaffen", sagte Limbach. 

Aktuell haben die Arbeits- und Landesarbeitsgerichte in NRW rund 700 Mitarbeiter. Die Sozialgerichte haben dagegen 1.000 Mitarbeiter:innen an neun Gerichten. Die Reform sei keine Idee des Ministeriums, sondern aus der Richterschaft gekommen, sagte Limbach. Für gut 40 Prozent der Beschäftigten dürfte sich der Arbeitsort ändern, hieß es.

Kritik vom Richterbund NRW und der SPD

Der Richterbund NRW kritisierte den Entwurf an zwei Stellen: Erstens seien die Gerichtstage mobile Gerichte ohne ausreichende Infrastruktur. Ihre Zahl sollte besser deutlich verringert werden. Zweitens komme es im Gegensatz zu den Amtsgerichten bei den Arbeitsgerichten weniger auf Bürgernähe an: Viele Bürger:innen hätten nie, manche maximal ein- bis zweimal im Leben mit dem Arbeitsgericht zu tun.

Außerdem sei der Entwurf "digitalisierungsfeindlich". Er verpflichte Arbeitsrichter:innen etwa vom Arbeitsgericht Bonn 80 Kilometer zum Gerichtstag nach Gummersbach zu fahren, nur um dort alleine eine Videoverhandlung abzuhalten. In diesem Punkt müsse der Entwurf unbedingt nachgebessert werden.

Während der Richterbund NRW die geplante Zahl der Gerichtstage für zu hoch hält, hatten sich Unternehmen und Gewerkschaften, die ehrenamtliche Laienrichter:innen zu den Verhandlungen entsenden, für mehr Verhandlungsstandorte ausgesprochen. 

Als Standorte für Verhandlungen ganz wegfallen sollen Iserlohn, Herford, Beckum, Ahaus, Herne, Brilon, Kleve, Moers, Oberhausen, Velbert, Solingen und Siegburg. Die SPD bekräftigte ihre Kritik und sprach von einem "Kahlschlag bei den Arbeitsgerichten". Personal werde abwandern und ehrenamtliche Richter würden abgeschreckt.

Sollte die Reform mit der Regierungsmehrheit vom Landtag beschlossen werden, ist geplant, sie in den kommenden fünf Jahren umzusetzen. Der Landesrechnungshof habe bereits 2017 angeregt, die Struktur zu überdenken. Die Zahl der Verfahren an den Arbeitsgerichten ist langfristig deutlich gesunken. 

dpa/jh/LTO-Redaktion

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Landesregierung beschließt Strukturreform für ArbG und LAG in NRW: . In: Legal Tribune Online, 27.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59422 (abgerufen am: 13.09.2026 )

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