Zwei Jahre nach dem G20-Gipfel: Mehr als 3.500 Ermitt­lungs­ver­fahren

08.07.2019

Die strafrechtliche Aufarbeitung der G20-Krawalle in Hamburg beschäftigt Polizei und Justiz weiter. Die Gerichte haben bisher mehr als 100 Gewalttäter verurteilt und nur wenige Angeklagte freigesprochen.

Zwei Jahre nach den schweren Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg dauert die Verfolgung der Straftäter weiter an. Die Polizei führt nach eigenen Angaben mehr als 3.560 Ermittlungsverfahren. Mehr als 930 Verdächtige sind der Ermittlungsgruppe "Schwarzer Block" bekannt. Es werden zurzeit noch mehr. Die Polizei startete am vergangenen Dienstag eine neue Öffentlichkeitsfahndung nach 13 unbekannten Verdächtigen. Einen Tag später waren bereits zwei Personen identifiziert. Seit Dezember 2017 veröffentlichte die Polizei insgesamt 400 Fotos, 135 der abgebildeten Personen wurden erkannt. "Wir werden die Ermittlungen weiter konsequent fortsetzen", sagte Polizeisprecher Timo Zill.

Die Staatsanwaltschaft hat bis Ende Mai dieses Jahres mehr als 900 Verfahren gegen 1.228 Beschuldigte eingeleitet. Es seien 310 Anklagen erhoben worden, heißt es. Knapp 1.600 Verfahren richten sich gegen unbekannte Verdächtige. Von den 156 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wurden 96 wegen mangelnden Tatverdachts wieder eingestellt, wie eine Sprecherin mitteilte. In einem Fall wurde ein Strafbefehl beantragt, bei dem es allerdings nicht um eine Auseinandersetzung mit Demonstranten ging.

Die Hamburger Gerichte haben bislang mehr als 180 Urteile gesprochen. Mindestens 114 Straftäter sind rechtskräftig verurteilt, zwölf Angeklagte wurden freigesprochen. Die Strafen reichen nach Angaben der Gerichtspressestelle bis hin zu Haftstrafen von drei Jahren und drei Monaten. Von den laufenden Prozessen stößt vor allem ein Verfahren auf Interesse, bei dem es um die Ausschreitungen an der Elbchaussee am Morgen des 7. Juli 2017 geht. 

Eigentumsschäden von über zwölf Millionen Euro

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft entstand damals innerhalb kürzester Zeit durch Brandstiftungen und andere Zerstörungen ein Schaden von mindestens einer Million Euro. Angeklagt sind vier junge Deutsche aus Hessen im Alter von 18 bis 25 Jahren sowie ein 23-jähriger Franzose. Der Prozess hat im vergangenen Dezember begonnen, ein Ende ist noch nicht absehbar.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erwartet die Fortsetzung der strafrechtlichen Aufarbeitung der G20-Ausschreitungen. Angesichts der brutalen Gewalt auch gegen Einsatzkräfte seien die fortlaufenden Ermittlungen zwingend notwendig und vollkommen rechtstaatlich. "Steine, Vermummungen und Hassparolen gegenüber der Polizei haben mit grundgesetzlich geschützter politischer Meinungsäußerung auf der Straße nichts zu tun", sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende, Dietmar Schilff. Es sei ebenso rechtsstaatlich, dass die Verfahren gegen Polizeibeamte wegen des Verdachts von Körperverletzungen, Nötigung und Freiheitsberaubung aufgearbeitet würden.

Das Gipfeltreffen der wichtigsten Wirtschaftsmächte der Welt vom 6. bis 8. Juli 2017 war von massiven Ausschreitungen überschattet gewesen. Randalierer hatten zahlreiche Autos angezündet, Streifenwagen angegriffen und im Schanzenviertel gewütet. Nach Angaben von Polizei und Feuerwehr wurden 797 Polizeibeamte bei dem Einsatz verletzt. Innensenator Andy Grote (SPD) und Polizeipräsident Ralf Martin Meyer bezifferten die Schäden an privatem und öffentlichen Eigentum auf über zwölf Millionen Euro.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Zwei Jahre nach dem G20-Gipfel: Mehr als 3.500 Ermittlungsverfahren . In: Legal Tribune Online, 08.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36353/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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