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Empfehlung der EU-Kommission: Bes­sere Bezah­lung von Rich­tern in Deut­sch­land

13.07.2022

Ein Richter sitzt am Dienstag (15.07.14) in Duisburg im Landgericht zum Verhandlungsbeginn eines Strafprozesses mit Beisitzern auf der Richterbank.

Der Mangel an Nachwuchs in der Justiz ist auch der EU-Kommission aufgefallen. Generell lobt sie aber den deutschen Rechtsstaat. Foto: picture alliance / Volker Hartmann | Volker Hartmann

Grundsätzlich ist die EU-Kommission mit der deutschen Justiz zufrieden - befürchtet aber einen Richtermangel. Um das zu verhindern, sollten ihrer Ansicht nach eine bessere Bezahlung den Beruf attraktiver machen.

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Richter in Deutschland müssen nach Ansicht der EU-Kommission besser bezahlt werden. Die Brüsseler Behörde verweist in einer am Mittwoch in Luxemburg vorgestellten Untersuchung zum Zustand des Rechtsstaats auf Herausforderungen bei der Einstellung von Richtern. Mit Blick auf bevorstehende Pensionierungen von Richtern gehe es auch um die Attraktivität des Berufs. Die Bemühungen um die "Bereitstellung angemessener Mittel für das Justizsystem" als Teil des neuen "Pakts für den Rechtsstaat", einschließlich der Höhe der Richtergehälter, müssten fortgesetzt werden.

Verbesserungsbedarf sieht die EU-Kommission zudem beim Wechsel von Politikern etwa in die Wirtschaft. Die sogenannte Abkühlphase für Bundesminister und parlamentarische Staatssekretäre nach ihrer Tätigkeit in der Politik müsse länger sein. Auch die Verfahren zur Genehmigung neuer Jobs hochrangiger Beamter müssten transparenter sein. Zudem müssten die Bemühungen, Lobbyarbeit bei der Arbeit an neuen Gesetzen transparenter zu machen, fortgesetzt werden. Die Pläne, eine rechtliche Grundlage für das Recht der Presse auf Informationen von den Bundesbehörden sowie zur Anpassung der Steuerbefreiung für gemeinnützige Organisationen müssten vorangetrieben werden.

EU-Kommission lobt Medienvielfalt

Grundsätzlich stellt die EU-Kommission dem Rechtsstaat in Deutschland jedoch ein gutes Zeugnis aus. Die Unabhängigkeit der Justiz werde weiter als sehr hoch wahrgenommen und Deutschland genieße ein hohes Level an Medienfreiheit und -vielfalt.

Die EU-Kommission veröffentlicht seit 2020 einmal im Jahr ihren sogenannten Rechtsstaat-"TÜV". Darin untersucht sie etwa den Zustand des Justizsystems, den Kampf gegen Korruption sowie Medienfreiheit und -vielfalt in den 27 EU-Staaten. In diesem Jahr gab sie erstmals auch Empfehlungen ab, wie die Länder die Lage verbessern können.

Bei Staaten wie Polen oder Ungarn fällt das Urteil der EU-Kommission im Gegensatz zu Deutschland verheerend aus. Die Behörde meldet etwa Bedenken mit Blick auf die Unabhängigkeit der Justiz an, sieht die Medienvielfalt in Gefahr und hält den Kampf gegen Korruption und Lobbyarbeit für unzureichend.

dpa/cp/LTO-Redaktion

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Empfehlung der EU-Kommission: . In: Legal Tribune Online, 13.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49036 (abgerufen am: 19.07.2026 )

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