Das LG Frankfurt (Oder) hat ein Pilotprojekt zur elektronischen Gerichtsakte gestartet. Brandenburgs Justizminister spricht von einer "kleinen Revolution".
Den unzähligen Unstimmigkeiten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zum Trotz wagt das Landgericht Frankfurt (Oder) (LG) einen anderen Schritt in Richtung elektronischer Rechtsverkehr. Das Gericht hat ein Pilotprojekt zur ersten elektronischen Gerichtsakte gestartet. Seit März dieses Jahres wurden rund 230 Akten der III. Zivilkammer mit 86.000 Seiten eingescannt. Sie stehen nun in drei Verhandlungssälen zur Verfügung. Die Richter können ihre dienstlichen Notebooks an einer Dockingstation anschließen und den Inhalt der elektronischen Akten über Touchmonitore an der Richterbank aufrufen. Dazu gehört auch der Einsatz von Beamern in den Gerichtssälen, mit denen Auszüge aus den Akten an die Wand projiziert werden können.
Aus Sicht des Brandenburger Justizministeriums ist es eine "kleine Revolution". Dies sei ein wichtiger Schritt, um ab 2026 elektronische Akten verbindlich in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten sowie bei den Staatsanwaltschaften des Landes führen zu können, sagte Justizminister Stefan Ludwig
(Linke) am Dienstag bei einem Besuch in dem Gericht. "Der elektronische Rechtsverkehr bietet Vorteile für alle Beteiligten."
Bislang wurden seit Mai bereits 30 Verhandlungen mit der neuen Technik geführt. Bis zum Jahr 2026 müssen alle Gerichte und Staatsanwaltschaften mit der Technik für elektronische Akten ausgestattet werden.
dpa/tik/LTO-Redaktion
Elektronischer Rechtsverkehr: . In: Legal Tribune Online, 19.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29247 (abgerufen am: 05.10.2024 )
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