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Bild berichtet von Durchsuchung bei Staatsanwaltschaft in Brandenburg: Führt Ober­staats­an­walt ver­bo­tenen Neo­nazi-Verein fort?

29.01.2025

Polizisten in Wohngebiet bei einer Durchsuchung (Symbolbild)

Am vergangenen Freitag haben laut Bild Polizisten das Büro des Staatsanwalts und zwei Wohnhäuser durchsucht (Symbolbild). Foto: picture alliance / Philipp Schulze

Ein brandenburgischer Oberstaatsanwalt wird laut Bild verdächtigt, den verbotenen Verein "Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ)" fortzuführen. Nun soll die Berliner Staatsanwaltschaft ermitteln.

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Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt laut Bild gegen einen Oberstaatsanwalt aus Brandenburg an der Havel. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen noch nicht bestätigt, eine Antwort auf eine Anfrage von LTO steht noch aus. Der laut Bild Verdächtige soll als Mitglied und Unterstützer den verbotenen Verein “Heimattreue Deutsche Jugend (HJD)” fortgeführt haben. Im Rahmen der Ermittlungen habe die Berliner Staatsanwaltschaft vergangenen Freitag das Büro des Oberstaatsanwalts und zwei Wohnhäuser in Berlin-Zehlendorf durchsucht. 

Der Verein "Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ)" war 2009 vom Bundesinnenministerium verboten worden. Der Verein hatte bis dahin Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche organisiert, um diese in rechtsextremer Ideologie zu schulen und eine "neonazistische Elite" heranzubilden. 2010 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot, LTO berichtete. Die Organisation sei wesensverwandt mit der Hitlerjugend und wende sich gegen Demokratie und Verfassung, hieß es in der Urteilsbegründung. Die weitere Unterstützung einer Vereinigung, deren Verbot gerichtlich bestätigt wurde, stellt eine Straftat gem. § 85 StGB dar.

Gegen den Oberstaatsanwalt soll außerdem wegen Misshandlung Schutzbefohlener ermittelt werden. Bild berichtete, dass Angehörige vor den Durchsuchungen mehrere Strafanzeigen erstattet haben sollen, weil er sie mehrfach bedroht und misshandelt haben soll. Außerdem soll wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt werden. Der Staatsanwalt sei in Besitz eines Schlagrings, so Bild. Das könnte einen Verstoß gegen § 2 Abs. 3 WaffG darstellen.

Zu möglichen dienstrechtlichen Maßnahmen gegen den Oberstaatsanwalt erteilte die Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg gegenüber LTO keine Auskunft.

cp/LTO-Redaktion

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Bild berichtet von Durchsuchung bei Staatsanwaltschaft in Brandenburg: . In: Legal Tribune Online, 29.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56459 (abgerufen am: 19.04.2026 )

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