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Geplante VwGO-Reform: Rich­ter­bund for­dert mehr Per­sonal für Ver­wal­tungs­ge­richte

03.02.2026

Ein Stapel Akten in Nahaufnahme

Effizientere Ressourcennutzung in allen Ehren: Ohne mehr Personal sei den Verwaltungsgerichten nur begrenzt geholfen, findet der Richterbund. Foto: Adobe Stock / Alex Yeung

Justizministerin Stefanie Hubig will Verfahren vor Verwaltungsgerichten beschleunigen. Dem DRB gehen die Pläne nicht weit genug. Angesichts der bestehenden  "Asylklagewelle" fordert er vor allem mehr Personal statt neuer Prozessregeln.

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Die Reformpläne von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) zur Entlastung der Verwaltungsgerichte sind aus Sicht des Deutschen Richterbunds (DRB) nicht weitreichend genug. Die Pläne gingen zwar in die richtige Richtung, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die beschleunigenden Effekte der Rechtsänderungen dürften aber überschaubar bleiben. “Tragende Säule eines Rechtsstaatspakts von Bund und Ländern muss die personelle Verstärkung der Gerichte sein.”

Vor allem die erneut steigende Zahl von Asylklagen setze die Verwaltungsgerichte stark unter Druck. "Nach rund 72.000 Hauptsacheverfahren im Jahr 2023 und mehr als 100.000 Fällen 2024 zeichnet sich für 2025 ein erneuter Anstieg um 50 Prozent ab", sagte Rebehn. Die rückläufige Zahl der Asylanträge in Deutschland schlage bei der Justiz noch nicht durch, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seine Verfahrensbestände jetzt schneller abarbeite. "Die neue Asylklagewelle bringt auch den Trend zu kürzeren Gerichtsverfahren wieder ins Stocken." Die Bundesländer müssten die Verwaltungsgerichte dringend weiter verstärken, damit sie vor die Welle kämen, forderte Rebehn. 

Der DRB fordert schon länger einen Stellenausbau in der Justiz – insbesondere im Strafrecht, wo Gerichte und Staatsanwaltschaften vielerorts bereits an ihrer Belastungsgrenze arbeiten.

Hubig setzt auf schnellere Verfahren

Mit der Reform will Justizministerin Hubig erreichen, dass Bürger im Streit mit Ämtern vor Verwaltungsgerichten schneller ein Urteil erhalten. Gemeint sind etwa Verfahren über Baugenehmigungen, über die Vergabe von Studienplätzen oder über das Recht auf Asyl. 

Geplant sind unter anderem mehr Entscheidungen durch Einzelrichter. Zudem sollen rechtsmissbräuchliche Klagen etwa durch einen Gerichtskostenvorschuss eingedämmt werden. "Gerichte sollen zügiger entscheiden können, die Justiz soll ihre Ressourcen effizienter einsetzen", sagte Hubig anlässlich der am Montag vorgestellten Pläne. 

Ihr Entwurf muss aber erst noch in der Regierung abgestimmt werden und dann durch den Bundestag kommen.

dpa/ep/LTO-Redaktion

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Geplante VwGO-Reform: . In: Legal Tribune Online, 03.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59214 (abgerufen am: 11.06.2026 )

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