Druckversion
Donnerstag, 10.09.2026, 21:48 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/justiz/j/digitale-dokumentation-strafgerichtliche-Hauptverhandlung-entwurf-kabinettsbeschluss
Fenster schließen
Artikel drucken
51741

Strafgerichtliche Hauptverhandlung: Kabi­nett besch­ließt digi­tale Doku­men­ta­tion

10.05.2023

Marco Buschmann 26.04.2023 im Bundestag

Der Entwurf ist die gesetzliche Grundlagen für die digitale Dokumentation der erstinstanzlichen Hauptverhandlungen vor den Land- und Oberlandesgerichten in Strafverfahren. Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick

Der erste Entwurf Buschmanns zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung stieß auf viel Kritik. Die überarbeitete Iteration hat das Bundeskabinett nun am Mittwoch beschlossen.

Anzeige

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf des Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung beschlossen. Für Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ist das "ein wichtiger Schritt zu mehr Digitalisierung und ein echter Zugewinn für unseren Rechtsstaat".

Der erste von Buschmann im vergangenen November vorgelegte Entwurf sah noch die Verpflichtung vor, die Hauptverhandlung in Bild und Ton aufzuzeichnen und die Tonaufzeichnung mittels Transkriptionssoftware in ein Textdokument umzuwandeln. Heftige Kritik kam von Staatsanwälten und Richtern. Sie warnten unter anderem davor, Zeugen könnten sich durch die Videoaufzeichnung eingeschüchtert fühlen. Unterstützung bekam Buschmann für sein Vorhaben dagegen vom Deutschen Anwaltverein.

Ausnahmeregelungen zur Dokumentation

"In einem Strafverfahren geht es für die Beteiligten um sehr viel. Dass sich die Verfahrensbeteiligten aktuell nach einem mitunter monatelangen Prozess alleine auf ihre Notizen und ihr Gedächtnis verlassen müssen, ist nicht mehr zeitgemäß", twitterte Buschmann. Das soll sich mit dem neuem, jetzt beschlossene Entwurf ändern. Er ist die gesetzliche Grundlagen für die digitale Dokumentation der erstinstanzlichen Hauptverhandlungen vor den Land- und Oberlandesgerichten in Strafverfahren. Er ist nicht mehr ganz so eng gefasst wie sdie vorherige Iteration. Buschmann verzichtet nämlich jetzt darauf, die Videoaufzeichnung durchzusetzen. Sie ist demnach nur noch ein "Kann", aber kein "Muss". Die Tonspur und die digitale Transkription bleiben aber verpflichtend. 

Zentraler Bestandteil des Entwurfs ist neben der Aufzeichnung der Hauptverhandlung auch die automatisierte Übertragung der Tonaufzeichnung in ein Textdokument. Dadurch werde der Nutzen der Dokumentation für die Verfahrensbeteiligten noch einmal stark erhöht, so Buschmann. Ihnen solle entsprechend auch ein möglichst zeitnaher Zugriff auf die Dokumentation ermöglicht werden.

Der Entwurf sieht außerdem auch den Schutz von Persönlichkeitsrechten vor. Es soll zum Beispiel möglich sein, die Stimmen der Sprechenden zu verzerren

dpa/cp/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Strafgerichtliche Hauptverhandlung: . In: Legal Tribune Online, 10.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51741 (abgerufen am: 10.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Digitalisierung
    • Strafprozess
    • Strafverfahren
Christina Bott, flankiert von Ingo Bott und Otmar Kury vor dem Gerichtsgebäude. Sie blickt zu Bott. 09.09.2026
Christina Block

Kury plötzlich bereit zur Aussage im Block-Prozess:

Ein Ex-Ver­tei­diger im Zeu­gen­stand

In der Herbstpause kommt der nächste Kracher: Christina Blocks ursprünglicher Verteidiger Otmar Kury wurde als Zeuge geladen. Mit einer Aussage könnte er sich strafbar machen. Eine außergewöhnliche Situation mit kuriosen Möglichkeiten.

Artikel lesen
LG Hannover 08.09.2026
Revision (Strafrecht)

Brutaler Überfall in Garbsen:

Wann wird aus bru­taler Kör­per­ver­let­zung ver­suchter Tot­schlag?

Das Opfer wurde blutend zurückgelassen und wies schwere Verletzungen auf. Doch das Landgericht Hannover verneinte einen bedingten Tötungsvorsatz, weil Unklarheit über Tathandlungen bestand. Damit hat es sich zu einfach gemacht, entschied nun der BGH.

Artikel lesen
BGH in Karlsruhe 08.09.2026
Zeugnisverweigerungsrecht

BGH klärt umstrittene Fragen zu § 52 StPO:

Wann endet das Zeug­nis­ver­wei­ge­rungs­recht?

Das Zeugnisverweigerungsrecht hat im Strafverfahren eine extrem hohe Bedeutung. Wann dieses im Falle einer Verfahrenseinstellung endet und welche Folgen das für die Beweisaufnahme hat, musste nun der BGH zu klären.

Artikel lesen
Mutter im Strafprozess 08.09.2026
Jugendkriminalität

BGH zum Jugendstrafverfahren:

Mama hat das letzte Wort

Ein 14-Jähriger wurde zu mehr als drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Doch das LG übersah ein Recht seiner anwesenden Mutter: Auch ihr stand das letzte Wort zu. Warum der BGH deswegen den Strafausspruch, nicht aber den Schuldspruch aufhob. 

Artikel lesen
Eine Frau sitzt vor einem Laptop, auf dem eine Videokonferenz läuft. Auf dem Bildschirm werden Verbindungsprobleme angezeigt. 04.09.2026
Digitalisierung

BGH zu Technikproblemen bei Videoverhandlungen:

Ver­säum­ni­s­ur­teil, weil sich Anwalt zweimal nicht ein­wählen kann

Wenn bei Videoverhandlungen die Technik nicht mitspielt, müssen die Gerichte ein gewisses Nachsehen haben. Wenn der Anwalt sich aber schon zum zweiten Mal nicht einwählen kann, ist ein Versäumnisurteil möglich, bestätigt der BGH.

Artikel lesen
Ein Feuerwehrmann steht vor einem brennenden Gebäude mit Löschschlauch. 04.09.2026
Brandstiftung

LG Dessau-Roßlau: Sechs Jahre Haft:

Blau­licht­re­porter wegen Brand­s­tif­tung ver­ur­teilt

Um Fotos und Videos von Feuerwehreinsätzen zu vermarkten, haben zwei freie Fotografen mehrfach Brände gelegt. Das LG Dessau-Roßlau verurteilte sie nun wegen Brandstiftung, der Haupttäter bekam sechs Jahre Freiheitsstrafe. 

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von TowaRA:Arbeitsrecht
Rechts­an­walt (m/w/d) im Ar­beits­recht mit und oh­ne Be­ruf­s­er­fah­rung

TowaRA:Arbeitsrecht, Köln

Logo von Klinikum Region Hannover GmbH
Spe­zia­list*in Com­p­li­an­ce (m/w/d)

Klinikum Region Hannover GmbH, Han­no­ver

Logo von Morrison & Foerster LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/x/m) Ar­beits­recht

Morrison & Foerster LLP, Ber­lin

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal Coun­sel - di­gi­ta­le Pro­duk­te (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - In­sol­venz­recht /...

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit In­ter­es­se am Me­di­zin­recht

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel, Lü­beck

Logo von AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB
Rechts­an­walt Bau- und Im­mo­bi­li­en­recht (m/w/d)

AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB, Düs­sel­dorf

Logo von Middendorf - Dr. Breulmann
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin

Middendorf - Dr. Breulmann, Rhei­ne

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
3 Monate GEAS – Das neue Asylrecht in der Praxis

11.09.2026

Alle Zahlen im Blick?! Controlling für Kanzleien

10.09.2026

Einf. in die Zwangsvollstreckung für AZUBIS, Anfänger, Junganwälte, Wiedereinsteiger, Quereinsteiger

10.09.2026

Online-Seminar! § 15 FAO - Vollstreckung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche in Arbeitseinkommen

10.09.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
18. Jahresarbeitstagung Erbrecht

10.09.2026, Berlin

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH