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Strafgerichtliche Hauptverhandlung: Kabi­nett besch­ließt digi­tale Doku­men­ta­tion

10.05.2023

Marco Buschmann 26.04.2023 im Bundestag

Der Entwurf ist die gesetzliche Grundlagen für die digitale Dokumentation der erstinstanzlichen Hauptverhandlungen vor den Land- und Oberlandesgerichten in Strafverfahren. Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick

Der erste Entwurf Buschmanns zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung stieß auf viel Kritik. Die überarbeitete Iteration hat das Bundeskabinett nun am Mittwoch beschlossen.

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf des Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung beschlossen. Für Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ist das "ein wichtiger Schritt zu mehr Digitalisierung und ein echter Zugewinn für unseren Rechtsstaat".

Der erste von Buschmann im vergangenen November vorgelegte Entwurf sah noch die Verpflichtung vor, die Hauptverhandlung in Bild und Ton aufzuzeichnen und die Tonaufzeichnung mittels Transkriptionssoftware in ein Textdokument umzuwandeln. Heftige Kritik kam von Staatsanwälten und Richtern. Sie warnten unter anderem davor, Zeugen könnten sich durch die Videoaufzeichnung eingeschüchtert fühlen. Unterstützung bekam Buschmann für sein Vorhaben dagegen vom Deutschen Anwaltverein.

Ausnahmeregelungen zur Dokumentation

"In einem Strafverfahren geht es für die Beteiligten um sehr viel. Dass sich die Verfahrensbeteiligten aktuell nach einem mitunter monatelangen Prozess alleine auf ihre Notizen und ihr Gedächtnis verlassen müssen, ist nicht mehr zeitgemäß", twitterte Buschmann. Das soll sich mit dem neuem, jetzt beschlossene Entwurf ändern. Er ist die gesetzliche Grundlagen für die digitale Dokumentation der erstinstanzlichen Hauptverhandlungen vor den Land- und Oberlandesgerichten in Strafverfahren. Er ist nicht mehr ganz so eng gefasst wie sdie vorherige Iteration. Buschmann verzichtet nämlich jetzt darauf, die Videoaufzeichnung durchzusetzen. Sie ist demnach nur noch ein "Kann", aber kein "Muss". Die Tonspur und die digitale Transkription bleiben aber verpflichtend. 

Zentraler Bestandteil des Entwurfs ist neben der Aufzeichnung der Hauptverhandlung auch die automatisierte Übertragung der Tonaufzeichnung in ein Textdokument. Dadurch werde der Nutzen der Dokumentation für die Verfahrensbeteiligten noch einmal stark erhöht, so Buschmann. Ihnen solle entsprechend auch ein möglichst zeitnaher Zugriff auf die Dokumentation ermöglicht werden.

Der Entwurf sieht außerdem auch den Schutz von Persönlichkeitsrechten vor. Es soll zum Beispiel möglich sein, die Stimmen der Sprechenden zu verzerren

dpa/cp/LTO-Redaktion

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Strafgerichtliche Hauptverhandlung: . In: Legal Tribune Online, 10.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51741 (abgerufen am: 06.12.2025 )

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