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Gesetzentwurf im Kabinett: Mit einem Klick bei Gericht klagen?

von Dr. Markus Sehl

03.09.2024

Das Bild zeigt eine Person, die an einem Laptop arbeitet, um einen gerichtlichen Klageprozess digital zu steuern.

Eingabemasken und ein Vor-Check sollen die Klagewilligen unterstützen. Foto von DigitalService GmbH des Bundes. 

Ab 2025 sollen Gerichte Zivilverfahren komplett digital führen – erst einmal testweise. Die Justiz soll Geld und Zeit sparen, die Bürger auch. An dem Entwurf gab es noch letzte Änderungen.

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Ausgewählte Amtsgerichte sollen ein neues Online-Verfahren im Zivilprozess testen. Bürgerinnen und Bürger können dann bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro ihre Ansprüche in einem digital geführten Gerichtsverfahren geltend machen. Das Verfahren soll komplett digital ablaufen, also von Klageeinreichung bis (Video-)Verhandlung, inklusive digitalisierter Beweisaufnahme. Ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium (BMJ) wird dazu am Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden, der neue Entwurf liegt LTO vor. 

Der erste Schritt zur digitalen Klage kann dann über eine Eingabemaske laufen. Eine Klage soll so mit wenigen Klicks auf den Weg gebracht werden können, wie Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im Juni zum Entwurf erklärte. Auf der anderen Seite sollen die Gerichte darauf hoffen dürfen, durch das neue Verfahren den Prozessstoff geordnet serviert zu bekommen.

Als Anwendungsgebiet stellt man sich im Ministerium vor allem Massenverfahren wie beispielsweise bei Fluggastrechten vor, also Fälle, die relativ gleichförmig immer wieder auftreten. Die Eingabemasken sollen bundeseinheitlich als Bestandteil eines Bund-Länder-Justizportals bereitgestellt werden. Die Klage soll entweder über den herkömmlichen elektronischen Rechtsverkehr oder über eine gesonderte Kommunikationsplattform erfolgen können. Die Anwaltschaft soll über die bestehende Infrastruktur des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) in die Erprobung einbezogen werden.

Wie viel Zeit die Justiz, wie viel Gebühren die Bürger sparen sollen

Welche Amtsgerichte an dem Test teilnehmen, sollen die Länder für ihre Justiz per Verordnung bestimmen können. Sie sollen zum "Reallabor" werden. Um das umzusetzen, wird die Zivilprozessordnung (ZPO) um ein weiteres Buch, das 12. Buch ergänzt. Es geht dann also mit Paragraphen ab § 1121 ZPO weiter.

Den Landesverwaltungen entstehe zwar geschätzt ein einmaliger Aufwand in Höhe von jeweils 137.000 Euro für Anpassungen an die neuen Arbeitsabläufe, Schulungen und Support zum neuen Online-Verfahren, schätzt das Ministerium. Dem gegenüber sollen sie jährlich an Scan- und Portoaufwände in Höhe von rund 470.000 Euro einsparen, rechnet der Entwurf vor. Der Zeitaufwand für die Justiz werde sich in den Verfahren voraussichtlich um rund 8.300 Stunden reduzieren. Die Rechnung dahinter: Die Bearbeitung eines solchen Verfahrens durch Richterinnen und Richter kostet bisher im Durchschnitt 197 Minuten. Die Umsetzung der Regelung zum Online-Verfahren reduziere diesen Zeitaufwand um rund 20 Prozent, gerundet also 40 Minuten. Das macht bei geschätzten 7000 bis 18.000 Verfahren pro Jahr für einen Mittelwert um die 12.500 Fällen die genannten 8.300 Stunden. 

Die für das Online-Verfahren zu erhebende Verfahrensgebühr soll gegenüber dem Regelverfahren um ein Drittel auf einen Gebührensatz von 2,0 (multipliziert mit dem Streitwert) reduziert werden. Damit soll für Rechtsuchende ein finanzieller Anreiz für die Inanspruchnahme des Online-Verfahrens geschaffen werden. Diese Änderung weicht von dem Referentenentwurf ab, der noch einen Satz von 3,0 vorgesehen hatte.
Außerdem wurden noch weitere Änderungen an dem Entwurf im Detail vorgenommen. So sollen sich Bürgerinnen und Bürger bei digitaler Klageeinreichung auch über das ELSTER-Verfahren identifizieren können, mit dem sie bisher ihre Einkommensteuererklärung abgeben. Gestrichen wurde De-Mail als sicherer Übermittlungsweg. Ergänzt wurde eine neue Regelung zum Übergang vom Mahnverfahren in das Online-Verfahren (§ 1124 Abs. 5 ZPO-E).

Bald auch vor Amtsgerichten bis zur Streitwertgrenze von 8.000 Euro?

Derzeit liegt die Zuständigkeitsstreitwertgrenze bei 5.000 Euro. Noch. Denn ein eigenständiger Gesetzentwurf aus dem BMJ will diese Grenze für die Fälle bei den Amtsgerichten auf 8.000 Euro erhöhen. Der Entwurf betont: "Es handelt sich um einen dynamischen Verweis auf den im GVG festgelegten Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte, so dass sich der Anwendungsbereich des Online-Verfahrens bei einer etwaigen künftigen Änderung entsprechend anpasst". Der Anwendungsbereich für die Erprobung könnte sich also bald noch erweitern.

Das Online-Verfahren soll über zehn Jahre erprobt werden. Um das Online-Verfahren weiterzuentwickeln, ist nach vier sowie nach acht Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung vorgesehen.

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Gesetzentwurf im Kabinett: . In: Legal Tribune Online, 03.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55335 (abgerufen am: 10.12.2025 )

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