Nordrhein-westfälische Beamte und Richter erhalten spätestens zum 31. März eine steuer- und abgabenfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro. Das beschloss der Landtag.
Beamt:innen und Richter:innen erhalten eine Corona-Prämie in Höhe von 1.300 Euro. Ein entsprechendes Gesetz hat der Landtag in NRW am Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen. Anwärter:innen bekommen die Hälfte. Die Auszahlung soll spätestens bis zum 31. März 2022 erfolgen. Zudem werden mit der Verabschiedung des insgesamt dreiteiligen Gesetzespakets für Besoldungsverbesserungen die Gehälter insgesamt zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent erhöht.
NRW überträgt damit auf seine Beamt:innen und Richter:innen 1:1 einen Tarifabschluss, der bereits Ende November für mehr als eine Million Angestellte im Öffentlichen Dienst der Länder erzielt worden war. "Auch die Beamten- und Richterschaft ist seit Beginn der Covid-19-Pandemie erheblichen zusätzlichen Belastungen ausgesetzt", heißt es im Gesetzentwurf der Landesregierung.
Das gesamte Gesetzespaket sei "ein Zeichen der Wertschätzung für unsere Beamten und Richterschaft", sagte NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU). Es stelle zudem sicher, dass das Land NRW ein attraktiver Arbeitgeber bleibe.
Die Oppositionsfraktionen von SPD, Grünen und AfD stimmten den meisten Teilen des Gesetzespakets zwar zu, sehen aber dennoch Verbesserungsbedarf. Sie kritisierten vor allem, dass Pensionär:innen bei den Verbesserungen außen vor blieben. Zudem fallen aus ihrer Sicht die Erhöhungen der Erschwerniszulagen zu gering aus und begünstigen zu wenige Berufsgruppen. Außerdem kritisierten SPD und Grüne erneut die ungerechte Lehrereingangsbesoldung. FDP-Vizefraktionschef Ralf Witzel hielt dagegen, SPD und Grüne hätten keine ihrer Forderungen während ihrer eigenen Regierungszeit umgesetzt.
dpa/cp/LTO-Redaktion
NRW-Landtag beschließt Corona-Prämie: . In: Legal Tribune Online, 23.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47921 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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