Druckversion
Dienstag, 20.01.2026, 15:46 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/justiz/j/commercial-courts-spezialkammern-wirtschaftsstreitigkeiten-vorteile-nachteile-unternehmen-agb
Fenster schließen
Artikel drucken
51429

Commercial Courts an den Zivilgerichten: Was spricht für Ver­fahren vor den Wirt­schafts­kam­mern?

Gastbeitrag von Carolin Saupe

29.03.2023

Frankfurts Skyline

Etwa am Frankfurter Landgericht gibt es eine spezialisierte Wirtschaftskammer – aber ist sie attraktiv genug für Unternehmen? Foto: travelview/stock.adobe.com

Bisher gelangen größere B2B-Verfahren eher unabsichtlich vor die eigens eingerichteten Spezialkammern für Wirtschaftsstreitigkeiten. Rechtsanwältin Carolin Saupe sieht Vorteile gegenüber Schiedsgerichten – aber auch Nachbesserungsbedarf.

Anzeige

Obwohl einige Gerichte bereits seit mehreren Jahren englischsprachige Spezialkammern für Handels- und Wirtschaftsstreitigkeiten eingerichtet haben, entscheiden sich bisher nur wenige Unternehmen bewusst Klage vor diesen sogenannten Commercial Courts zu erheben. Wenn internationale Wirtschaftsstreitigkeiten dort verhandelt werden, dann eher zufällig – etwa, weil die vertragliche Gerichtsstandsvereinbarung sie zu einem Gericht führt, das einen Commercial Court eingerichtet hat und der Geschäftsverteilungsplan dieses Gerichtes die Zuständigkeit des Commercial Courts für die konkrete Sache vorsieht.

Hat man aber erst einmal Erfahrungen mit diesen Spezialkammern gesammelt, zeigt sich, dass nationale wie internationale Unternehmen durchaus darüber nachdenken sollten, Gerichtsverfahren bewusst vor entsprechenden Kammern zu führen. Die Wirtschaftskammern bieten – im Vergleich zu den in diesem Bereich üblichen Verfahren vor Schiedsgerichten – einige Vorteile für die Parteien.

Doch die aktuellen Regelungen setzen den Wirtschaftskammern bisher noch recht enge Grenzen – wenn die Bundesregierung den Gerichtsstandort Deutschland stärken will, werden noch weitreichendere Änderungen notwendig sein.

Case Management, Sachkenntnis, Streitbeilegung

Bereits die räumlichen und personellen Möglichkeiten sind bemerkenswert: Mündliche Verhandlungen sind nicht nur einmal wöchentlich, sondern flexibel auch an mehreren aufeinander folgenden Tagen umsetzbar und müssen nicht monatelang im Voraus geplant werden. Unterstützt wird diese Flexibilität durch Videoverhandlungen und Videobeweisaufnahmen, die die Verfahren enorm beschleunigen können. Wie in Schiedsverfahren üblich, nutzen Richter:innen bei den Commercial Courts außerdem vermehrt die Möglichkeit einer "case management conference", um den relevanten Streitstoff schon früh einzugrenzen und einen terminlichen Rahmen für das Verfahren zu schaffen.

Darüber hinaus werden diese Spezialkammern nach unserer Erfahrung auch dem Anspruch gerecht, Richter:innen mit vertiefter Erfahrung im Wirtschaftsrecht die Entscheidungsfindung zu übertragen. Das beinhaltet nicht nur spezielle Branchenkenntnisse, sondern auch Erfahrung mit rechtlichen Sonderkonstellationen.

Bemerkenswert ist darüber hinaus das Selbstverständnis der Richter:innen, die sich in der Regel stark für die Streitbeilegung engagieren und vom Gericht moderierte Vergleichsgespräche anbieten. Dabei behalten sie auch im Blick, dass die Parteien manchmal ein Interesse daran haben, auch nicht verfahrensgegenständliche Sachverhalte im Vergleich zu regeln und die Geschäftsbeziehung nach Beendigung des Gerichtsverfahrens partnerschaftlich weiterzuführen.

Wo sollte nachgebessert werden?

Dennoch können selbst vor den englischsprachigen Kammern Wirtschaftsprozesse derzeit nur in beschränktem Umfang auf Englisch geführt werden. Bereits eingerichtete Commercial Courts erlauben zwar die Einreichung von Dokumenten sowie Verhandlungen auf Englisch, Gerichtssprache ist aber nach wie vor Deutsch, d.h. die Klageschrift und auch das Urteil müssen auf Deutsch abgefasst werden. Inzwischen hat das Bundesjustizministerium ein Eckpunktepapier "zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten und zur Einführung von Commercial Courts" vorgelegt, das auch vorsieht, die Möglichkeiten für vollständig auf Englisch geführte Wirtschaftsprozesse zu verbessern. Das kann vor dem Hintergrund der aktuellen Situation nur begrüßt werden.

Außerdem strebt die Bundesregierung die Abkürzung des Instanzenzuges vom Landgericht bzw. Oberlandesgericht direkt zum BGH an. Dies würde zu einer schnelleren Rechtssicherheit führen, aber trotzdem die Möglichkeit der Überprüfung durch eine zweite Instanz eröffnen und somit die Vorteile von staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten kombinieren. Das Eckpunktepapier sieht für einen Commercial Court an den Oberlandesgerichten darüber hinaus eine Kostenregelung vor, die den sonstigen Verfahren an Oberlandesgerichten entsprechen. Dies könnte einen finanziellen Vorteil gegenüber der Schiedsgerichtsbarkeit begründen.

Zudem sind Schiedsverfahren hinsichtlich ihrer Vollstreckbarkeit derzeit noch enorm im Vorteil. Denn das "New Yorker Übereinkommen" über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ermöglicht die Vollstreckung von ausländischen Schiedssprüchen auch in bedeutenden Handelsnationen wie den USA, China oder den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Eine über EU-Grenzen hinausgehende Entsprechung für staatliche Gerichtsentscheidungen gibt es (noch) nicht. Das Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen kann in Zukunft diese Lücke schließen, ist aber erst von zwei Vertragsparteien ratifiziert worden (EU und Ukraine).

Das AGB-Recht schreckt viele Unternehmen ab

In verschiedenen Industrien zeichnet sich außerdem seit geraumer Zeit ein Trend ab, deutsches Recht teilweise mit einem Schiedsstandort in der Schweiz (und damit abseits der deutschen Gerichte) zu kombinieren. Hintergrund dieser Regelung ist der Versuch einer Umgehung des deutschen AGB-Rechts. Denn das deutsche, materielle Recht gilt im internationalen Vergleich als besonders streng und ist für die Bewertung von zwischen gleichrangigen Marktteilnehmern im B2B-Bereich geschlossenen Verträgen wenig geeignet.

Ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zu einer überfälligen und maßvollen Reform des AGB-Rechts wäre daher wünschenswert gewesen. Mögliche geplante Änderungen klingen im Eckpunktepapier allenfalls leicht an: "Die notwendige Rechtsfortbildung im Bereich des Wirtschaftsrechts soll gestärkt werden."

Die im Eckpunktepapier enthaltene Zielsetzung, Handelsstreitigkeiten in Zukunft vollständig auf Englisch führen zu können, ist aber klar zu begrüßen. Dies sollte jedoch nur der erste Schritt sein, um die Attraktivität des Gerichtsstandortes Deutschland weiter zu stärken. Daneben wird es wichtig sein, auf prozessualer Ebene die Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit so gut wie möglich zu adaptieren (oder gar zu übertreffen). Insbesondere sollte es wirtschaftlich gleichrangig gegenüberstehenden Unternehmen ermöglicht werden, B2B-Verträge ausreichend rechtssicher abzuschließen. Dies würde Gerichtsverfahren vor den Commercial Courts noch attraktiver machen als sie es ohnehin schon sind.

Carolin Saupe ist Associate der Kanzlei Bird & Bird in Düsseldorf. Sie berät nationale und internationale Mandanten in allen Fragen des Zivil- und Handelsrechts sowie im Vertriebsrecht mit besonderem Fokus auf dem Automotive-Sektor.

Beteiligte Kanzleien

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Commercial Courts an den Zivilgerichten: . In: Legal Tribune Online, 29.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51429 (abgerufen am: 20.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Wirtschaftsrecht
    • Unternehmen
    • Verfahren
    • Wirtschaftsjuristen
Das Bild zeigt einen Podcast über M&A mit einer Notiz, Themen und einem Bild von Nastasja Bührmann. 20.01.2026
Irgendwas mit Recht

Jura-Karriere-Podcast:

"M&A ist mehr als nur Unter­neh­mens­kauf"

In der aktuellen Folge von Irgendwas mit Recht gibt Nastasja Bührmann praxisnahe Einblicke in ihre Arbeit als Rechtsanwältin bei Herbert Smith Freehills Kramer. Spontante Anrufe aus London, Tokio oder Spanien machen für sie den Reiz aus.

Artikel lesen
Akten in alten Karteikästen 19.01.2026
Handelsregister

OLG Frankfurt zur Eintragung einer GmbH & Co. KG:

Firma darf in Ver­sa­lien ins Han­dels­re­gister

Eine GmbH & Co. KG wollte ihre Firma ausschließlich in Großbuchstaben ins Handelsregister eintragen lassen. Das Registergericht schrieb allerdings nur den Anfangsbuchstaben groß. Das war ermessensfehlerhaft, entschied das OLG Frankfurt.

Artikel lesen
Ein alter Zigarettenautomat mit zahlreichen Aufklebern vor einer maroden Hausfassade 14.12.2025
Rechtsgeschichte

Das Ende des Sachkundenachweises im Einzelhandel:

Was ein Ziga­ret­ten­au­tomat mit Frei­heit zu tun hat

Mal schnell Zigaretten holen: Selten kam die Idee der Wahrheit näher, dass das etwas mit Freiheit zu tun haben könnte. Ein Zigarettenautomat gab vor 60 Jahren Anlass, der wirtschaftsrechtlichen Regelungswut klare Grenzen zu setzen.

Artikel lesen
Ohne Sicherheitsvorkehrungen gießen Arbeiter in Bangladesch flüssiges Metall in Formen, um Maschinenteile herzustellen. 09.12.2025
Lieferketten

Nur noch 1.500 Unternehmen betroffen:

Wie die EU die Lie­fer­ket­ten-Richt­linie stutzen will

Die umstrittene Lieferketten-Richtlinie wird vor ihrem Geltungsstart erheblich entschärft: Die Regeln sollen nur noch für wenige große Unternehmen gelten. Auch Schadensersatzansprüche für Menschenrechtsverstöße bei Zulieferern entfallen.

Artikel lesen
Ferienanlage auf Rügen (Symbolbild) 05.12.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BGH zu einseitiger Vertragsgestaltung:

AGB oder Indi­vi­dual­ve­r­ein­ba­rung – oder beides?

Ein Projektentwickler plante eine Ferienanlage mit 51 Wohnungen. Die neuen Eigentümer verpflichteten sich per Agenturvertrag, ihre Wohnungen zehn Jahre lang an Feriengäste zu vermieten. Trotz individueller Vereinbarung eine AGB, so der BGH.

Artikel lesen
IMR342 03.12.2025
Irgendwas mit Recht

Jura-Karriere-Podcast:

Wie man eine Par­fü­merie an die Börse bringt

In der aktuellen Folge von Irgendwas mit Recht erzählt Christian Wensing von seiner Tätigkeit in der Rechtsabteilung von Douglas. Dabei geht es auch um seinen LL.M. in London und die Unterschiede zwischen Kanzlei und Unternehmen.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hausfeld Rechtsanwälte LLP
Coun­sel (m/w/d) – Com­mer­cial Li­ti­ga­ti­on

Hausfeld Rechtsanwälte LLP , Ber­lin

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Hausfeld Rechtsanwälte LLP
Coun­sel (m/w/d) – Com­mer­cial Li­ti­ga­ti­on

Hausfeld Rechtsanwälte LLP , Düs­sel­dorf

Logo von DLA Piper UK LLP
Re­fe­ren­dar (m/w/x) Frank­furt

DLA Piper UK LLP , Frank­furt am Main

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm FPS in Practi­ce, Herbst 2026

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Frank­furt am Main

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Le­gal Pro­ject Ma­na­ger (w/m/d) En­er­gy

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von Hausfeld Rechtsanwälte LLP
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) – Com­mer­cial Li­ti­ga­ti­on

Hausfeld Rechtsanwälte LLP , Düs­sel­dorf

Logo von Hausfeld Rechtsanwälte LLP
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) – Com­mer­cial Li­ti­ga­ti­on

Hausfeld Rechtsanwälte LLP , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Infoanlass (online) «Berufsbegleitendes Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften»

20.01.2026

Update Umwandlungen

22.01.2026

Online-Seminar! § 15 FAO - GmbH - Geschäftsführende im Arbeitsrecht

21.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
ESG-konforme Mietverträge

22.01.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Deloitte "Legal Update" Webcast #1/2026 Geschäftsleiterhaftung beim Einsatz Künstlicher Intelligenz

21.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH