Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Jahresbericht vorgelegt. Der zeigt, dass die Anzahl der Verfassungsbeschwerden und Eilanträge deutlich zurückgegangen ist. Außerdem beschäftigt die Berliner Pannenwahl Karlsruhe weiterhin.
Das Abklingen der Corona-Pandemie macht sich auch beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bemerkbar: Vor allem die Zahl der eingereichten Eilanträge ist zuletzt wieder deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2022 gingen 209 eigenständige Eilanträge in Karlsruhe ein, wie aus dem nun veröffentlichten Jahresbericht des höchsten deutschen Gerichts hervorgeht. 2021 waren es 237 und im ersten Corona-Jahr 2020 sogar 271 reine Eilanträge gewesen - ein historischer Höchststand. Ungefähr jeder vierte Eilantrag hatte damals mit den Grundrechtseinschränkungen während der Pandemie zu tun.
Auch die Zahl der Verfassungsbeschwerden reduzierte sich merklich: von 5.059 im Jahr 2021 auf jetzt 4.670. 1.055 davon waren 2022 mit einem Eilantrag verbunden - im Jahr davor waren es noch 1.330 gewesen. Insgesamt gingen 2022 4.934 neue Verfahren ein. Damit sank diese Zahl erstmals seit 2002 wieder unter die 5.000er-Marke. Der Spitzenwert war 2014 mit mehr als 6.800 Eingängen verzeichnet worden. Hier zählen zum Beispiel auch Wahlprüfungsbeschwerden oder Richtervorlagen mit.
Berliner Abgeordnetenwahl beschäftigt BverfG weiter
Thema beim Jahresempfang waren auch die Pannen bei Berliner Wahlen. Für die Berliner Abgeordnetenhauswahl am 12. Februar hatte das BVerfG am Ende grünes Licht gegeben - aber das zugehörige Verfahren bereitet den Karlsruher Richterinnen und Richtern weiterhin Kopfzerbrechen. Die zentrale Verfassungsbeschwerde werfe sehr wesentliche Fragen zum Verhältnis von Landes- und Bundesverfassungsgerichtsbarkeit auf, sagte der zuständige Berichterstatter im Zweiten Senat, Richter Peter Müller, am Dienstagabend beim Jahrespresseempfang des Gerichts. Vieles davon sei in der bisherigen Karlsruher Rechtsprechung noch ungeklärt.
Müller warb vor diesem Hintergrund auch um Verständnis dafür, dass der Senat den Eilantrag, der die Wahl stoppen sollte, Ende Januar ohne jede Begründung abgelehnt hatte. In belastbarer Weise sei das in der Kürze der Zeit nicht anders möglich gewesen. Die Veröffentlichung der Begründung stellte er ungefähr für Mai in Aussicht. Dafür müsse die Verfassungsbeschwerde in ihrer Gesamtheit gewürdigt werden. Das Hauptverfahren werde sich damit aber wohl nicht erledigt haben.
Der für die Prüfung der Einsprüche grundsätzlich zuständige Berliner Verfassungsgerichtshof hatte die pannenreiche Wahl vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig erklärt. Das machte die komplette Wiederholung in der gesamten Hauptstadt notwendig.
dpa/cp/LTO-Redaktion
BVerfG-Jahresbericht 2022: . In: Legal Tribune Online, 08.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51258 (abgerufen am: 02.12.2024 )
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