Druckversion
Mittwoch, 14.05.2025, 09:57 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/justiz/j/bverfg-corona-infektionsschutz-arbeitsfaehigkeit-gericht-home-office-pandemie
Fenster schließen
Artikel drucken
43315

Arbeit am obersten Gericht in Zeiten der Pandemie: Wie das BVerfG trotz Coro­na ar­beits­fähig bleiben will

04.11.2020

Bundesverfassungsgerichtam Eingang zum Richterring und mit Blick auf den Bundesadler

(c) stock.adobe.com - blickwinkel2511

Die Infektionsschutzmaßnahmen wegen der Corona-Pandemie machen auch vor dem BVerfG nicht halt. Um den Betrieb aufrecht zu erhalten und insbesondere zu gewährleisten, dass Eilanträge bearbeitet werden, unternimmt man in Karlsruhe einiges. 

Anzeige

Auch die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wird durch die vielfältigen Einschränkungen auf Grund des Coronavirus beeinflusst, das Gericht betonte aber in seiner Pressemitteilung von Dienstag, dass es weiterhin vollständig arbeitsfähig ist. 

Um das auch weiterhin zu gewährleisten, wird am BVerfG ab Mittwoch erneut in einem Zwei-Schichten-System gearbeitet. Dies soll etwaigen Erkrankungen oder Quarantänen vorbeugen und den Weiterbetrieb durch die jeweils andere Schicht im Notfall sicherstellen.  

Außerdem können die Richter im Home-Office arbeiten und so insbesondere die Eilverfahren in den Kammern bearbeiten. Insgesamt wird die Anwesenheit der Mitarbeiter im Gericht auf das Notwendigste beschränkt und für Besucher bleibt das BVerfG auch weiterhin geschlossen. 

Noch hat die Klagewelle wegen der seit Montag verschärften Corona-Beschränkungen das Gericht nicht erreicht. Aktuell gebe es einen Eilantrag gegen die bayerischen Bestimmungen, sagte ein Gerichtssprecher.

vbr/LTO-Redaktion  

Mit Materialien der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Arbeit am obersten Gericht in Zeiten der Pandemie: . In: Legal Tribune Online, 04.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43315 (abgerufen am: 14.05.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • BVerfG
    • Coronavirus
    • Einstweiliger Rechtsschutz
    • Richter
Gerhard Delling und Christina Block 13.05.2025
Sorgerecht

Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Sorgerechtsstreit:

Ste­ak­haus-Erbin Chris­tina Block unter­liegt auch vorm BVerfG

Die Erbin der Hamburger Steakhaus-Kette Block House Christina Block ist mittlerweile im Entführungskomplex ihrer Kinder selbst angeklagt. Vor dem BVerfG scheiterte sie nun mit ihrer Verfassungsbeschwerde.

Artikel lesen
Beschreibung Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, spricht auf der Amtsübergabe des Bundesministerium der Justiz. 07.05.2025
Bundesjustizministerium

Amtsübergabe an Justizministerin Hubig:

Eine von ihnen kehrt zurück

Umarmen statt Händeschütteln, die Amtsübergabe im BMJV an Stefanie Hubig glich einem freudigen Wiedersehen. Die Rückkehrerin kündigte gleich Vorhaben an: Mietpreisbremse, Familienrecht, Leistungsfähigkeit der Justiz – und Verfassungsfragen zur AfD.

Artikel lesen
Besetzung eines Uni-Instituts in Berlin im Mai 2024 07.05.2025
Abschiebung

Erfolgreiches Eilverfahren irischer Palästina-Aktivistin:

VG Berlin stoppt wei­tere dro­hende Abschie­bung

Ohne strafrechtliche Verurteilung will Berlin propalästinensische Aktivisten abschieben. Das VG Berlin stoppte dies nun erneut für eine Irin – zumindest vorerst.

Artikel lesen
Schöffen und Richter des LG Hamburg bei einer Verhandlung am 12.12.2023 03.05.2025
Meinung

Reaktion auf LTO-Gastbeitrag zur Einschränkung und Abschaffung der Schöffenbeteiligung:

Besser weniger Ein­zel­richter

Gerade weil Strafverfahren mehr sind als reine Rechtsanwendung sind Schöffen alles andere als "überholt". Und vor allem: Sie sind verfassungsrechtlich legitimiert. Wer sie abschaffen will, braucht sehr gute Argumente, schreibt Hasso Lieber.

Artikel lesen
Aktenstapel auf der Richterbank am BVerfG 30.04.2025
Befangenheit

BVerfG zu mehrfachen "Hinweisen" von Zivilrichtern:

Ver­g­leichs­druck kann Besorgnis der Befan­gen­heit begründen

Wann ist die Grenze der zulässigen Verfahrensbeschleunigung seitens des Gerichts überschritten? Das BVerfG stellte dies nun mit Blick auf die Besorgnis der Befangenheit von Zivilrichtern klar. Dabei übte es auch harte Kritik am OLG München.

Artikel lesen
"Arbeit macht Frei"-Toraufschrift im KZ Auschwitz 29.04.2025
Volksverhetzung

BGH bestätigt LG Köln:

Volks­­ver­­het­zungs-Urteil wegen "Impfen macht frei"-Post rechts­kräftig

Wer suggeriert, dass Impfgegner ähnliches Unrecht erlitten haben, wie Juden in der NS-Zeit, verharmlost den Holocaust – das ist strafbar, entschied nun auch der BGH.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) All­ge­mei­nes En­er­gie- und...

Becker Büttner Held , Er­furt

Logo von Bird & Bird LLP
Re­fe­ren­dar (m/w/d) Com­mer­cial Con­tracts/Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on

Bird & Bird LLP , Ham­burg

Logo von DLA Piper UK LLP
Se­nior As­so­cia­te (m/w/x) im Be­reich Pri­va­te Equi­ty / Spe­cial Si­tua­ti­on...

DLA Piper UK LLP , Frank­furt am Main

Logo von Oppenhoff
Rechts­an­walt (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches...

Oppenhoff , Köln

Logo von Hogan Lovells International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Li­ti­ga­ti­on

Hogan Lovells International LLP , Ber­lin

Logo von LAFP NRW (Polizei)
Füh­rungs­kraft (m/w/d) in der Lauf­bahn­grup­pe 2.2

LAFP NRW (Polizei) , Düs­sel­dorf

Logo von REDEKER SELLNER DAHS
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (m/w/d) Di­gi­ta­li­sie­rung und Öf­f­ent­li­ches...

REDEKER SELLNER DAHS , Ber­lin

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Ge­werb­li­cher Rechts­schutz

Gleiss Lutz , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Karriere als Notar:in - Workshop der Bundesnotarkammer und der Notarkammer Koblenz

22.05.2025, Koblenz

Gesellschaftsrechtliche Gestaltung von Familienunternehmen

14.05.2025

Intensiv-Webinar zur RVG-Reform 2025: Richtig Ab- und Anrechnen in der Praxis

15.05.2025

Intensiv-Webinar zur RVG-Reform 2025: Richtig Ab- und Anrechnen in der Praxis

15.05.2025

Vermögensverwaltende Personengesellschaften

15.05.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH